BundesBonus
Zuschuss · bis 75 % Bund

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG (offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) ist die Bundesförderung für berufliche Weiterbildung Richtung Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, Betriebswirt oder andere anerkannte Aufstiegsabschlüsse. Pro Lehrgang werden bis zu 15.000 € der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert — 50 % als direkter Zuschuss, 50 % als zinsgünstiges KfW-Darlehen mit weiterem 50 % Erlass bei bestandener Prüfung. Bei Vollzeit-Maßnahmen kommt zusätzlich ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag dazu. Anders als beim Schüler-BAföG ist Aufstiegs-BAföG einkommens­unabhängig: Auch Erwerbstätige mit normalem Einkommen können den Maßnahmebeitrag voll bekommen.

Max. Förderung
15.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Bildung und Forschung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderhöhe 500 € – 15.000 €
Förderquote 75 %
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Aufstiegs-BAföG ist die Bundesförderung der beruflichen Aufstiegs­weiterbildung für alle, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen — typische Maßnahmen: Industrie-/Handwerksmeister, staatlich geprüfter Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher, Operative Professional, Bilanzbuchhalter.

Die Förderung ist auf zwei Säulen aufgeteilt:

  1. Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 € pro Aufstiegsfortbildung. Davon werden 50 % als direkter Zuschuss ausgezahlt, die anderen 50 % laufen als zinsgünstiges KfW-Darlehen (Förderbankkonditionen). Bei bestandener Prüfung werden 50 % des Restdarlehens zusätzlich erlassen — effektiv landet ihr bei einer Förderquote von 75 %.
  1. Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit-Maßnahmen): Lebensunterhaltspauschale plus Zuschläge für Familie + Kind, einkommens- und vermögensabhängig nach BAföG-Logik. Bedarfssätze 2026: 963 € für Alleinstehende plus Familienzuschläge.

Anders als beim Schüler-BAföG ist der Maßnahmebeitrag einkommensunabhängig — auch Voll­berufstätige mit gutem Gehalt bekommen ihn. Nur der Unterhaltsbeitrag wird einkommensgeprüft.

Antragstellung erfolgt bei den Aufstiegsfortbildungs­förderungs­ämtern der Länder — typisch das BAföG-Amt der Wohnsitzkommune oder die zuständige Bezirks­regierung. Antrag VOR Lehrgangsbeginn (oder bis zum Ende des Folgemonats) ist Pflicht.

Schnell-Check

Passt Aufstiegs-BAföG zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Der Antragsteller muss eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, die zur angestrebten Aufstiegsfortbildung qualifiziert. Anerkannt werden Abschluesse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) sowie gleichwertige staatlich anerkannte Abschluesse.

Die angestrebte Fortbildung muss auf einen oeffentlich-rechtlich geregelten Fortbildungsabschluss vorbereiten (z. B. Industriemeister, Handwerksmeister, staatlich gepruefter Techniker, Handelsfachwirt, Erzieher, Fachwirt im Gesundheitswesen). Die Massnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. EU/EWR-Buerger und anerkannte Fluechtlinge koennen ebenfalls foerderungsberechtigt sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des AFBG erfuellt sind.

Einkommen des Antragstellers sowie des Ehegatten oder Lebenspartners wird analog den Regelungen des BAföG angerechnet (AFBG § 17 i. V. m. BAföG §§ 23-25). Freibetraege gelten fuer den Antragsteller, den Partner und je Kind. Geringe Einkommen schliessen die Foerderung nicht aus, reduzieren aber den Unterhaltsbeitrag. Der Massnahmebeitrag (Lehrgangskosten) wird einkommensunabhaengig gewaehrt.

Beide Lernformen sind foerderfaehig. Vollzeitmassnahmen werden bis zu 24 Monate, Teilzeitmassnahmen bis zu 48 Monate gefoerdert. Der Unterhaltsbeitrag als Zuschuss wird nur bei Vollzeitmassnahmen gewaehrt; der Massnahmebeitrag fuer Lehrgangskosten gilt fuer beide Varianten.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Abgeschlossene Berufsausbildung

Der Antragsteller muss eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, die zur angestrebten Aufstiegsfortbildung qualifiziert. Anerkannt werden Abschluesse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) sowie gleichwertige staatlich anerkannte Abschluesse.

Foerderfaehige Fortbildungsmassznahme

Die angestrebte Fortbildung muss auf einen oeffentlich-rechtlich geregelten Fortbildungsabschluss vorbereiten (z. B. Industriemeister, Handwerksmeister, staatlich gepruefter Techniker, Handelsfachwirt, Erzieher, Fachwirt im Gesundheitswesen). Die Massnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. EU/EWR-Buerger und anerkannte Fluechtlinge koennen ebenfalls foerderungsberechtigt sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des AFBG erfuellt sind.

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    75 %
    15.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Aufstiegs-BAföG
20.000 €

Förderfähig sind max. 20.000 €

Rechnerische Schätzung
15.000 €

pro Antrag

Förderquote75%
  • Gesamtkosten20.000 €
  • Förderfähige Basis20.000 €
  • Zuschuss– 15.000 €
  • Dein Eigenanteil5.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Foerderfaehigkeit pruefen

    Abgeschlossene Berufsausbildung und foerderfaehige Aufstiegsfortbildung (mind. 400 Unterrichtsstunden, anerkannter Abschluss nach BBiG/HwO) sicherstellen. Informationen und Antrags-Assistent auf aufstiegs-bafoeg.de nutzen.

  2. 02

    Zustaendiges AFBG-Amt ermitteln

    Das zustaendige Amt richtet sich nach dem Wohnsitz. Ueber aufstiegs-bafoeg.de oder die Beratungshotline (0800 6223634) kann das passende Amt im Bundesland ermittelt werden.

  3. 03

    Antrag stellen — moeglichst vor Kursbeginn

    Den Antrag fruehzeitig vor Beginn der Massnahme stellen, da rueckwirkende Foerderung nicht moeglich ist. Digital via AFBG-Digital (aufstiegs-bafoeg.de) oder mit Papierformular beim AFBG-Amt einreichen. Unterlagen: Personalausweis, Ausbildungsnachweis, Kursvertrag, ggf. Einkommensnachweise.

  4. 04

    Bescheid und KfW-Darlehensvertrag

    Nach Pruefung durch das Amt ergeht ein Foerderbescheid. Fuer den Darlehensanteil (50 % des Massnahmebeitrags) wird ein separater Darlehensvertrag mit der KfW abgeschlossen. Der Zuschussanteil wird direkt ausgezahlt oder an die Bildungseinrichtung ueberwiesen.

  5. 05

    Fortbildung absolvieren und Pruefung bestehen

    Waehrend der Massnahme koennen Aenderungen (z. B. Verlaengerung wegen Krankheit) dem Amt gemeldet werden. Der Unterhaltsbeitrag wird monatlich als Zuschuss ausgezahlt.

  6. 06

    Bestehens-Erlass beantragen

    Nach bestandener Abschlusspruefung das Pruefungszeugnis beim Darlehensgeber (KfW) vorlegen. Daraufhin werden 50 Prozent des noch ausstehenden Darlehens fuer Lehrgangs- und Pruefungsgebuehren erlassen (§ 13b AFBG). Die verbleibende Darlehensschuld wird nach einer tilgungsfreien Zeit zurueckgezahlt.

Wie hoch ist die Bewilligungsquote?

Daten aus 2024

Anträge

196.000

Bewilligt

94,1 %

Ø Betrag

4.090 €

Gesamt-Volumen

802 Mio. €

Häufige Fragen

Wer ist beim Aufstiegs-BAföG antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjaehrige Berufserfahrung vorweisen kann und eine foerderfaehige Aufstiegsfortbildung beginnt oder bereits belegt. Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Es gibt keine Altersgrenze: auch erfahrene Berufstaetige in ihrer Karrieremitte koennen foerderungsberechtigt sein. EU- und EWR-Buerger sowie anerkannte Schutzsuchende koennen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefoerdert werden. Auch wer bereits in Teilzeit oder neben einer Berufsausuebung lernt, ist grundsaetzlich berechtigt.
Welche Fortbildungen werden durch das Aufstiegs-BAföG gefoerdert?
Gefoerdert werden Fortbildungen, die auf oeffentlich-rechtlich geregelte Abschluesse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG §§ 53-54) oder der Handwerksordnung (HwO §§ 42-45) vorbereiten sowie gleichwertige Abschluesse nach Bundes- oder Landesrecht. Typische foerderfaehige Abschluesse sind: Industriemeister, Handwerksmeister, staatlich gepruefter Techniker, staatlich gepruefter Betriebswirt, Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Fachwirt im Gesundheitswesen und viele weitere anerkannte Aufstiegsabschluesse. Die Massnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und darf hoechstens 24 Monate (Vollzeit) bzw. 48 Monate (Teilzeit) dauern.
Was genau wird durch das Aufstiegs-BAföG gefoerdert?
Das Aufstiegs-BAföG foerdert zwei Bereiche: Erstens den Massnahmebeitrag fuer Lehrgangs- und Pruefungsgebuehren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro sowie Materialkosten einer fachpraktischen Arbeit bis zu 2.000 Euro. Dieser Betrag ist einkommensunabhaengig. Zweitens erhalten Vollzeitteilnehmer einen monatlichen Unterhaltsbeitrag, der vollstaendig als Zuschuss gewaehrt wird. Hinzu kommt ein Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind pro Monat fuer Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren. Erhoehungsbetraege gelten fuer Ehegatte oder Lebenspartner (235 Euro/Monat) sowie fuer jedes Kind mit Kindergeldanspruch (235 Euro/Monat).
Wie viel Zuschuss und wie viel Darlehen stecken im Aufstiegs-BAföG?
Der Massnahmebeitrag fuer Lehrgangs- und Pruefungsgebuehren (bis 15.000 Euro) wird haelftig aufgeteilt: 50 Prozent werden als nicht rueckzahlbarer Zuschuss gewaehrt, die restlichen 50 Prozent als zinsvergueenstigtes Darlehen der KfW. Der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag werden zu 100 Prozent als Zuschuss geleistet und muessen nicht zurueckgezahlt werden. Das KfW-Darlehen laeuft zu attraktiven Konditionen und muss erst nach Abschluss der Fortbildung rueckgezahlt werden.
Was ist der Bestehens-Erlass beim Aufstiegs-BAföG?
Wer die Abschlusspruefung besteht, hat Anspruch auf einen Erlass von 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Darlehens fuer Lehrgangs- und Pruefungsgebuehren (gemass § 13b AFBG). Voraussetzung ist die Vorlage des Pruefungszeugnisses beim Darlehensgeber. Konkret bedeutet das: Hat jemand zum Beispiel 7.500 Euro Darlehen fuer Lehrgangskosten aufgenommen und ist noch 5.000 Euro offen, werden 2.500 Euro erlassen. Der Erlass reduziert die tatsaechliche Rueckzahlungslast erheblich und macht die Gesamtfoerderung besonders attraktiv fuer alle, die die Pruefung erfolgreich ablegen.
Wie werden Einkommen und Vermögen beim Aufstiegs-BAföG angerechnet?
Die Einkommensanrechnung erfolgt gemaess § 17 AFBG analog zu den Regelungen des Bundesausbildungsfoerderungsgesetzes (BAföG, §§ 23-25). Das eigene Einkommen sowie das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners werden nach Abzug von Freibetraegen beruecksichtigt. Der Massnahmebeitrag fuer Lehrgangsgebuehren wird jedoch einkommensunabhaengig gewaehrt; er entfaellt nicht bei hoeherem Einkommen. Beim Unterhaltsbeitrag hingegen reduziert Einkommen den monatlichen Foerderbetrag. Vermoegen wird ebenfalls nach BAföG-Vorschriften angerechnet. Grundsaetzlich gilt: Das Aufstiegs-BAföG ist keine reine Sozialleistung — auch Besserverdienende koennen zumindest den Massnahmebeitrag in Anspruch nehmen.
Wo und wie wird der Antrag auf Aufstiegs-BAföG gestellt?
Der Antrag wird beim zustaendigen AFBG-Amt im jeweiligen Bundesland gestellt. Die oertliche Zustaendigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers. In vielen Bundeslaendern sind die Aemter fuer Ausbildungsfoerderung, Landesfoerderinstitute oder spezielle Behoerden zustaendig. Auf der offiziellen Webseite aufstiegs-bafoeg.de kann ueber den Antragsassistenten AFBG-Digital der passende Antrag digital vorbereitet und eingereicht werden. Ein fruehzeitiger Antrag vor Beginn der Massnahme ist empfehlenswert, da eine rueckwirkende Foerderung in der Regel nicht moeglich ist.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

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Mehr zu Aufstiegs-BAföG und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Aufstiegs-BAföG — Offizielles Informationsportal des Bundes
    aufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleBMBF / Bundesministerium fuer Bildung und Forschung
  2. [02]
    Aufstiegsfortbildungsfoerderungsgesetz (AFBG) — Volltext
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
  3. [03]
    § 12 AFBG — Massnahmebeitrag: 50 % Zuschuss, 50 % KfW-Darlehen, max. 15.000 Euro
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
  4. [04]
    § 13b AFBG — Bestehens-Erlass: 50 Prozent des ausstehenden Darlehens bei bestandener Pruefung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
  5. [05]
    KfW — Aufstiegs-BAföG Darlehen fuer Lehrgangs- und Pruefungsgebuehren
    aufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
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