Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung |
| Förderhöhe | 500 € – 15.000 € |
| Förderquote | 75 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Aufstiegs-BAföG ist die Bundesförderung der beruflichen Aufstiegsweiterbildung für alle, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen — typische Maßnahmen: Industrie-/Handwerksmeister, staatlich geprüfter Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher, Operative Professional, Bilanzbuchhalter.
Die Förderung ist auf zwei Säulen aufgeteilt:
- Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 € pro Aufstiegsfortbildung. Davon werden 50 % als direkter Zuschuss ausgezahlt, die anderen 50 % laufen als zinsgünstiges KfW-Darlehen (Förderbankkonditionen). Bei bestandener Prüfung werden 50 % des Restdarlehens zusätzlich erlassen — effektiv landet ihr bei einer Förderquote von 75 %.
- Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit-Maßnahmen): Lebensunterhaltspauschale plus Zuschläge für Familie + Kind, einkommens- und vermögensabhängig nach BAföG-Logik. Bedarfssätze 2026: 963 € für Alleinstehende plus Familienzuschläge.
Anders als beim Schüler-BAföG ist der Maßnahmebeitrag einkommensunabhängig — auch Vollberufstätige mit gutem Gehalt bekommen ihn. Nur der Unterhaltsbeitrag wird einkommensgeprüft.
Antragstellung erfolgt bei den Aufstiegsfortbildungsförderungsämtern der Länder — typisch das BAföG-Amt der Wohnsitzkommune oder die zuständige Bezirksregierung. Antrag VOR Lehrgangsbeginn (oder bis zum Ende des Folgemonats) ist Pflicht.
Passt Aufstiegs-BAföG zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Abgeschlossene Berufsausbildung
Der Antragsteller muss eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, die zur angestrebten Aufstiegsfortbildung qualifiziert. Anerkannt werden Abschluesse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) sowie gleichwertige staatlich anerkannte Abschluesse.
Foerderfaehige Fortbildungsmassznahme
Die angestrebte Fortbildung muss auf einen oeffentlich-rechtlich geregelten Fortbildungsabschluss vorbereiten (z. B. Industriemeister, Handwerksmeister, staatlich gepruefter Techniker, Handelsfachwirt, Erzieher, Fachwirt im Gesundheitswesen). Die Massnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. EU/EWR-Buerger und anerkannte Fluechtlinge koennen ebenfalls foerderungsberechtigt sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des AFBG erfuellt sind.
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag75 %15.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 20.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten20.000 €
- Förderfähige Basis20.000 €
- Zuschuss– 15.000 €
- Dein Eigenanteil5.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Foerderfaehigkeit pruefen
Abgeschlossene Berufsausbildung und foerderfaehige Aufstiegsfortbildung (mind. 400 Unterrichtsstunden, anerkannter Abschluss nach BBiG/HwO) sicherstellen. Informationen und Antrags-Assistent auf aufstiegs-bafoeg.de nutzen.
- 02
Zustaendiges AFBG-Amt ermitteln
Das zustaendige Amt richtet sich nach dem Wohnsitz. Ueber aufstiegs-bafoeg.de oder die Beratungshotline (0800 6223634) kann das passende Amt im Bundesland ermittelt werden.
- 03
Antrag stellen — moeglichst vor Kursbeginn
Den Antrag fruehzeitig vor Beginn der Massnahme stellen, da rueckwirkende Foerderung nicht moeglich ist. Digital via AFBG-Digital (aufstiegs-bafoeg.de) oder mit Papierformular beim AFBG-Amt einreichen. Unterlagen: Personalausweis, Ausbildungsnachweis, Kursvertrag, ggf. Einkommensnachweise.
- 04
Bescheid und KfW-Darlehensvertrag
Nach Pruefung durch das Amt ergeht ein Foerderbescheid. Fuer den Darlehensanteil (50 % des Massnahmebeitrags) wird ein separater Darlehensvertrag mit der KfW abgeschlossen. Der Zuschussanteil wird direkt ausgezahlt oder an die Bildungseinrichtung ueberwiesen.
- 05
Fortbildung absolvieren und Pruefung bestehen
Waehrend der Massnahme koennen Aenderungen (z. B. Verlaengerung wegen Krankheit) dem Amt gemeldet werden. Der Unterhaltsbeitrag wird monatlich als Zuschuss ausgezahlt.
- 06
Bestehens-Erlass beantragen
Nach bestandener Abschlusspruefung das Pruefungszeugnis beim Darlehensgeber (KfW) vorlegen. Daraufhin werden 50 Prozent des noch ausstehenden Darlehens fuer Lehrgangs- und Pruefungsgebuehren erlassen (§ 13b AFBG). Die verbleibende Darlehensschuld wird nach einer tilgungsfreien Zeit zurueckgezahlt.
Wie hoch ist die Bewilligungsquote?
Daten aus 2024
Anträge
196.000
Bewilligt
94,1 %
Ø Betrag
4.090 €
Gesamt-Volumen
802 Mio. €
Häufige Fragen
Wer ist beim Aufstiegs-BAföG antragsberechtigt?
Welche Fortbildungen werden durch das Aufstiegs-BAföG gefoerdert?
Was genau wird durch das Aufstiegs-BAföG gefoerdert?
Wie viel Zuschuss und wie viel Darlehen stecken im Aufstiegs-BAföG?
Was ist der Bestehens-Erlass beim Aufstiegs-BAföG?
Wie werden Einkommen und Vermögen beim Aufstiegs-BAföG angerechnet?
Wo und wie wird der Antrag auf Aufstiegs-BAföG gestellt?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.
Kurse in der Weiterbildungssuche findenMehr zu Aufstiegs-BAföG und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Aufstiegs-BAföG — Offizielles Informationsportal des Bundesaufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleBMBF / Bundesministerium fuer Bildung und Forschung
- [02]Aufstiegsfortbildungsfoerderungsgesetz (AFBG) — Volltextgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
- [03]§ 12 AFBG — Massnahmebeitrag: 50 % Zuschuss, 50 % KfW-Darlehen, max. 15.000 Eurogesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
- [04]§ 13b AFBG — Bestehens-Erlass: 50 Prozent des ausstehenden Darlehens bei bestandener Pruefunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (BMJ)
- [05]KfW — Aufstiegs-BAföG Darlehen fuer Lehrgangs- und Pruefungsgebuehrenaufstiegs-bafoeg.dePrimärquelleKfW Bankengruppe