Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg |
| Förderquote | bis 30 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) unterstützt das Land Brandenburg über die ILB Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte für den Erstverkauf dienen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft, die Umwelt, Klima und Tierwohl stärkt und Witterungsrisiken vorausschauend begegnet.
Gefördert werden zwei Bereiche: die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen in der Tierhaltung, sofern die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung nach Anlage 1 der Richtlinie erfüllt sind, sowie Investitionen in unbewegliches Vermögen zur Verbesserung des spezifischen Umwelt- und Klimaschutzes nach Anlage 2. Dazu zählen etwa bessere Produktions- und Arbeitsbedingungen, geringere Produktionskosten, mehr betriebliche Wertschöpfung, Emissionsminderung und die Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen oder widrige Witterung.
Ausgeschlossen sind unter anderem Landankauf, Erschließungskosten, der Erwerb von Tieren, Produktionsrechten oder Gesellschaftsanteilen, Ersatzinvestitionen, gebrauchte Anlagen, Wohn- und Verwaltungsgebäude, Maschinen- und Erntelagerhallen (mit Ausnahme von Lagerräumen für Grobfutter im Zusammenhang mit der eigenbetrieblichen Umsetzung besonders tiergerechter oder standortangepasster Produktionsverfahren), nach EEG oder KWKG begünstigte Energieanlagen, Gärrestebehälter, Reit- und Bewegungshallen sowie Aquakultur und Binnenfischerei.
Passt Agrarinvestitionsförderprogramm Brandenburg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Ist Ihr Betrieb ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen der Landwirtschaft? |
| Liegen Betriebssitz und geförderte Betriebsstätte im Land Brandenburg? |
| Investieren Sie in Ställe mit besonders tiergerechter Haltung oder in bauliche Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz? |
| Beträgt das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 20.000 Euro? |
| Verfügt die Unternehmensleitung über die beruflichen Fähigkeiten im Agrarbereich? |
| Ist Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten und zu höchstens 25 % in öffentlicher Hand? |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen investiven Ausgaben, sowohl für besonders tiergerechte Haltung als auch für Umwelt- und Klimaschutz; der Gesamtwert aller Beihilfen darf 30 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Bei Stallneubauten sinkt der Zuschuss anteilig, wenn die tierartspezifischen Höchstzahlen an Tierplätzen nach Anlage 5 überschritten werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro, das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 3 Millionen Euro je Unternehmen begrenzt und kann im Zeitraum 2023 bis 2027 höchstens einmal ausgeschöpft werden. Allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen oder das Investitionskonzept sind bis zu 10 % der förderfähigen investiven Ausgaben zuwendungsfähig. Für bauliche Vorhaben über 100.000 Euro, bei denen ein Betreuungsunternehmen eingebunden werden muss, werden Betreuergebühren von bis zu 3 % (bis 500.000 Euro Volumen) bzw. 2 % des darüber liegenden Volumens anerkannt; der Sockelbetrag der förderfähigen Betreuergebühren beträgt 6.000 Euro, der Höchstbetrag 20.000 Euro. Der Zuschuss beträgt maximal 30 % der förderfähigen Betreuergebühren.
Wie stellst du den Antrag?
Anträge werden vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem gestellt, das die ILB-Programmseite verlinkt. Das Antragsfenster läuft vom 30. September 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Anträge, die die veröffentlichte Mindestschwelle nicht erreichen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Mit dem Antrag einzureichen sind das Investitionskonzept, die Finanzierungsbestätigung der Hausbank und die für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen; öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen bestandskräftig sein. Bei haftungsbeschränkten Gesellschaften ist ein möglicher Erstattungsanspruch bei Zuschüssen über 100.000 Euro grundsätzlich durch selbstschuldnerische Bürgschaften der Beteiligten mit mehr als 25 % Kapitalanteil abzusichern. Über die Bewilligung entscheidet die ILB nach dem jeweiligen Auswahlstichtag anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderrichtlinie gilt seit dem 17. September 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss im Agrarinvestitionsförderprogramm Brandenburg?
Wann kann ich den Antrag stellen?
Welche Investitionen sind nicht förderfähig?
Wie viel muss ich mindestens investieren?
Gibt es Einkommensgrenzen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Agrarinvestitionsförderprogramm Brandenburg (AFP 2026) — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [02]ILB: Fachspezifische Hinweise zum AFP (PDF)ilbprod-media.e-spirit.cloudPrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [03]ILB: Hinweise zum Investitionskonzept (PDF)ilbprod-media.e-spirit.cloudPrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.