BundesBonus
Zuschuss · bis 30 % Land Aktuell bis 31.12.2028

Agrarinvestitionsförderprogramm Brandenburg (AFP 2026)

Das Agrarinvestitionsförderprogramm Brandenburg (AFP 2026) ist ein Zuschuss des Landes, den die ILB an kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe vergibt. Gefördert werden Ställe mit besonders tiergerechter Haltung und bauliche Investitionen für Umwelt- und Klimaschutz mit bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben. Die Mindestinvestition liegt bei 20.000 Euro, Anträge sind vom 30. September bis 31. Dezember 2026 möglich.

Fördergeber
Investitionsbank des Landes Brandenburg

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg
Förderquote bis 30 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) unterstützt das Land Brandenburg über die ILB Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte für den Erstverkauf dienen. Ziel ist eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft, die Umwelt, Klima und Tierwohl stärkt und Witterungsrisiken vorausschauend begegnet.

Gefördert werden zwei Bereiche: die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen in der Tierhaltung, sofern die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung nach Anlage 1 der Richtlinie erfüllt sind, sowie Investitionen in unbewegliches Vermögen zur Verbesserung des spezifischen Umwelt- und Klimaschutzes nach Anlage 2. Dazu zählen etwa bessere Produktions- und Arbeitsbedingungen, geringere Produktionskosten, mehr betriebliche Wertschöpfung, Emissionsminderung und die Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen oder widrige Witterung.

Ausgeschlossen sind unter anderem Landankauf, Erschließungskosten, der Erwerb von Tieren, Produktionsrechten oder Gesellschaftsanteilen, Ersatzinvestitionen, gebrauchte Anlagen, Wohn- und Verwaltungsgebäude, Maschinen- und Erntelagerhallen (mit Ausnahme von Lagerräumen für Grobfutter im Zusammenhang mit der eigenbetrieblichen Umsetzung besonders tiergerechter oder standortangepasster Produktionsverfahren), nach EEG oder KWKG begünstigte Energieanlagen, Gärrestebehälter, Reit- und Bewegungshallen sowie Aquakultur und Binnenfischerei.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Ist Ihr Betrieb ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen der Landwirtschaft?
Liegen Betriebssitz und geförderte Betriebsstätte im Land Brandenburg?
Investieren Sie in Ställe mit besonders tiergerechter Haltung oder in bauliche Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz?
Beträgt das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 20.000 Euro?
Verfügt die Unternehmensleitung über die beruflichen Fähigkeiten im Agrarbereich?
Ist Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten und zu höchstens 25 % in öffentlicher Hand?

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen investiven Ausgaben, sowohl für besonders tiergerechte Haltung als auch für Umwelt- und Klimaschutz; der Gesamtwert aller Beihilfen darf 30 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Bei Stallneubauten sinkt der Zuschuss anteilig, wenn die tierartspezifischen Höchstzahlen an Tierplätzen nach Anlage 5 überschritten werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro, das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 3 Millionen Euro je Unternehmen begrenzt und kann im Zeitraum 2023 bis 2027 höchstens einmal ausgeschöpft werden. Allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen oder das Investitionskonzept sind bis zu 10 % der förderfähigen investiven Ausgaben zuwendungsfähig. Für bauliche Vorhaben über 100.000 Euro, bei denen ein Betreuungsunternehmen eingebunden werden muss, werden Betreuergebühren von bis zu 3 % (bis 500.000 Euro Volumen) bzw. 2 % des darüber liegenden Volumens anerkannt; der Sockelbetrag der förderfähigen Betreuergebühren beträgt 6.000 Euro, der Höchstbetrag 20.000 Euro. Der Zuschuss beträgt maximal 30 % der förderfähigen Betreuergebühren.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge werden vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem gestellt, das die ILB-Programmseite verlinkt. Das Antragsfenster läuft vom 30. September 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Anträge, die die veröffentlichte Mindestschwelle nicht erreichen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Mit dem Antrag einzureichen sind das Investitionskonzept, die Finanzierungsbestätigung der Hausbank und die für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen; öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen bestandskräftig sein. Bei haftungsbeschränkten Gesellschaften ist ein möglicher Erstattungsanspruch bei Zuschüssen über 100.000 Euro grundsätzlich durch selbstschuldnerische Bürgschaften der Beteiligten mit mehr als 25 % Kapitalanteil abzusichern. Über die Bewilligung entscheidet die ILB nach dem jeweiligen Auswahlstichtag anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderrichtlinie gilt seit dem 17. September 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss im Agrarinvestitionsförderprogramm Brandenburg?
Bis zu 30 % der förderfähigen investiven Ausgaben, für besonders tiergerechte Haltung ebenso wie für Umwelt- und Klimaschutz. Der Gesamtwert aller Beihilfen darf 30 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten.
Wann kann ich den Antrag stellen?
Online über das digitale Antragssystem vom 30. September 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Anträge, die die veröffentlichte Mindestschwelle nicht erreichen, sind ausgeschlossen.
Welche Investitionen sind nicht förderfähig?
Unter anderem Landankauf, Erschließungskosten, der Erwerb von Tieren oder Produktionsrechten, Ersatzinvestitionen, gebrauchte Anlagen, Wohn- und Verwaltungsgebäude, Maschinen- und Erntelagerhallen (mit Ausnahme von Lagerräumen für Grobfutter im Zusammenhang mit der eigenbetrieblichen Umsetzung besonders tiergerechter oder standortangepasster Produktionsverfahren), nach EEG oder KWKG begünstigte Energieanlagen, Gärrestebehälter sowie Reit- und Bewegungshallen.
Wie viel muss ich mindestens investieren?
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro. Nach oben ist das förderfähige Investitionsvolumen auf 3 Millionen Euro je Unternehmen begrenzt; diese Grenze kann zwischen 2023 und 2027 nur einmal ausgeschöpft werden.
Gibt es Einkommensgrenzen?
Ja. Die Kennziffer „ordentliches Ergebnis zuzüglich Personalaufwand“ darf 120.000 Euro je Arbeitskraft nicht überschreiten. Für neu gegründete Unternehmen gelten 110.000 Euro positive Einkünfte bei Ledigen und 150.000 Euro bei Ehepaaren. Wird die Grenze überschritten, wird das förderfähige Volumen anteilig gekürzt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Agrarinvestitionsförderprogramm Brandenburg (AFP 2026) — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
    ILB: Fachspezifische Hinweise zum AFP (PDF)
    ilbprod-media.e-spirit.cloudPrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  3. [03]
    ILB: Hinweise zum Investitionskonzept (PDF)
    ilbprod-media.e-spirit.cloudPrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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