Wallbox in der WEG — bis 2.000 € pro Stellplatz.
Das BMDV-Programm „Laden im Mehrparteienhaus" 2026 ist der größte Bundes-Topf für Wallbox-Förderung. 500 Mio € Volumen, läuft 15. April bis 10. November 2026.
BMDV-Programm 2026 — Stellplatz-Pauschalen
So setzt sich die Förderung zusammen
Vorverkabelung
1.300 €
je Stellplatz
Vorbereitende Verkabelung für späteren Wallbox-Einbau (z. B. Tiefgaragen-Renovierung).
Wallbox-Errichtung
1.500 €
je Stellplatz
Standard-Wallbox 11 oder 22 kW, inkl. Installation am Stellplatz.
Bidirektional
2.000 €
je Stellplatz
V2H/V2G-fähige Wallbox — kann Strom aus dem Auto ins Hausnetz zurückspeisen.
So gehst du vor
WEG-Beschluss + BMDV-Antrag in 5 Schritten
- 1Konzept erarbeiten. Wallbox-Modell wählen (mit Lastmanagement für mehrere Stellplätze!), Elektriker-Angebot einholen, Stellplatz-Anzahl klären.
- 2In Eigentümerversammlung einbringen. Tagesordnungspunkt mit konkretem Beschluss-Vorschlag. Seit § 20 WEG-Reform 2020 reicht einfache Mehrheit. Wenn die WEG einstimmig nicht zustimmt: Einzelantrag eines Eigentümers ist möglich (Kosten dann allein).
- 3BMDV-Antrag stellen. Online über laden-im-mehrparteienhaus.de. Antragsteller ist die WEG (vertreten durch Verwaltung). Upload: Eigentümer-Beschluss-Protokoll, Investitionsplan, Stellplatz-Übersicht.
- 4Bewilligung abwarten. Typisch 4–8 Wochen. Nach Bewilligung beginnt die Umsetzungsfrist von 12 Monaten — innerhalb dieser muss installiert + abgerechnet werden.
- 5Auszahlung nach Verwendungsnachweis. Rechnungen + Inbetriebnahme-Protokoll einreichen. Auszahlung direkt an die WEG, die das Geld dann auf die beteiligten Eigentümer umlegt.
Häufige Fragen
Welche Wallbox-Förderung gibt es 2026 für WEG?
Das BMDV-Programm „Laden im Mehrparteienhaus" ist seit 15. April 2026 aktiv (500 Mio € Volumen, läuft bis 10. November 2026 oder Mittel-Ausschöpfung). Pro Stellplatz: bis zu 1.300 € für Vorverkabelung, bis zu 1.500 € für die Wallbox-Errichtung allein, bis zu 2.000 € bei bidirektionaler Wallbox (V2H/V2G-fähig). Antragsberechtigt: WEG, Vermieter, Wohnungsgenossenschaften, KMU mit Mitarbeiter-Stellplätzen.
Wie funktioniert der WEG-Beschluss für eine Wallbox?
Seit 1. Dezember 2020 (WEG-Reform) reicht für die WEG-Genehmigung einer Wallbox-Anlage eine einfache Mehrheit der Stimmen — § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG. Vor 2020 brauchte es Einstimmigkeit (das war oft der Sterbe-Punkt vieler Anträge). Antrag muss in der Eigentümerversammlung eingebracht werden, mit konkretem Konzept (Stellplätze, Wallbox-Modell, Lastmanagement).
Wer kann den BMDV-Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind: (1) Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als juristische Person, (2) einzelne Vermieter (auch private), (3) Wohnungsgenossenschaften, (4) KMU mit Mitarbeiter-Stellplätzen am eigenen Standort. Einzelne Wohnungseigentümer einer WEG können NICHT direkt beantragen — der Antrag muss über die WEG-Verwaltung laufen. Bei mehreren Stellplätzen pro Antragsteller wird kumulativ gefördert.
Brauche ich eine bidirektionale Wallbox für die 2.000 €?
Ja — die volle Förderhöhe von 2.000 € pro Stellplatz gilt nur für bidirektionale Wallboxen (V2H/Vehicle-to-Home oder V2G/Vehicle-to-Grid). Diese können auch Strom aus dem Auto-Akku ins Hausnetz oder Stromnetz zurückspeisen. Aktuell sind bidirektionale Wallboxen noch teuer (3.000–5.000 €) und nur mit wenigen Auto-Modellen kompatibel. Standard-Wallboxen bekommen 1.500 € Zuschuss.
Andere Pfade: EFH-Eigentümer · Mieter · Vermieter. Zurück zur Wallbox-Hub-Seite.