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Balkonkraftwerk anmelden — so läuft die MaStR-Registrierung

Ein Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden — online, kostenlos, in rund 15 Minuten. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I entfallen: Die MaStR-Registrierung ist der einzige Pflicht-Schritt.

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Pflicht-Frist 1 Monat nach Inbetriebnahme
Kosten 0 € (kostenlos)
Dauer ~15 Minuten online
Netzbetreiber-Meldung entfällt seit Solarpaket I
Benötigte Daten Wechselrichter-/Modul-Daten, Inbetriebnahmedatum

Die MaStR-Registrierung ist seit dem Solarpaket I der einzige Pflicht-Schritt für Steckersolar — kostenlos, online und in einer Viertelstunde erledigt. Wer sie sauber durchführt, hat zugleich den Nachweis in der Hand, den die meisten kommunalen Förderprogramme für die Auszahlung verlangen.

Welche Daten brauche ich für die Anmeldung?

Die Registrierung läuft über das Online-Portal des Marktstammdatenregisters.[01] Vorbereiten solltest du drei Dinge: deine Adress- und Kontaktdaten, die Modell-Daten von Wechselrichter und Modulen (stehen auf dem Hersteller-Datenblatt — wichtig sind die AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters und die Modulleistung in Wp) und das Inbetriebnahmedatum. Ein separates Konto beim Netzbetreiber, ein Zählertausch-Antrag oder Formulare auf Papier sind nicht nötig.

Wie melde ich das Balkonkraftwerk konkret an?

Der Ablauf ist in fünf Schritten erledigt — die Bundesnetzagentur führt im Portal durch jeden Punkt:[01]

  1. Benutzerkonto anlegen im Marktstammdatenregister (marktstammdatenregister.de) — E-Mail-Adresse genügt.
  2. Als Anlagenbetreiber registrieren — Privatperson auswählen, Adressdaten eintragen.
  3. Neue Stromerzeugungsanlage anlegen und „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)" wählen — das Portal blendet dann nur die relevanten Felder ein.
  4. Technische Daten eintragen: Wechselrichter-AC-Leistung, Modulleistung (Wp), Inbetriebnahmedatum, Standort.
  5. Registrierung absenden — die Bestätigung kommt per E-Mail und gilt als Nachweis (auch für kommunale Förderanträge).

Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?

Die Registrierungspflicht folgt aus der MaStR-Verordnung — eine unterlassene Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann den Anspruch auf die EEG-Behandlung des eingespeisten Stroms gefährden.[01] In der Praxis relevanter: Viele kommunale Förderprogramme (z. B. Potsdam mit 250 € Pauschale[03]) verlangen den MaStR-Nachweis im Auszahlungsantrag. Wer die Anmeldung nachholt, holt sie formlos im selben Portal nach — besser spät als gar nicht.

Häufige Fragen

Muss ich den Netzbetreiber noch separat informieren?
Nein. Seit dem Solarpaket I (2024) genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister — die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch. Die früher übliche Doppel-Meldung ist entfallen.
Brauche ich einen neuen Stromzähler?
Alte Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre dürfen seit Solarpaket I übergangsweise weiterlaufen — der Zähler läuft dann bei Einspeisung rückwärts, bis der Messstellenbetreiber turnusmäßig einen Zweirichtungszähler einbaut. Du musst den Tausch nicht selbst beauftragen oder bezahlen.
Gilt die Anmeldung auch als Nachweis für Förderprogramme?
Ja. Kommunale Programme verlangen im Auszahlungsantrag regelmäßig den MaStR-Registrierungsnachweis — die Bestätigungs-E-Mail bzw. der Registerauszug genügt dafür.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
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