Balkonkraftwerk anmelden — so läuft die MaStR-Registrierung
Ein Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden — online, kostenlos, in rund 15 Minuten. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I entfallen: Die MaStR-Registrierung ist der einzige Pflicht-Schritt.
Auf einen Blick
| Aspekt | Wert / Hinweis |
|---|---|
| Pflicht-Frist | 1 Monat nach Inbetriebnahme |
| Kosten | 0 € (kostenlos) |
| Dauer | ~15 Minuten online |
| Netzbetreiber-Meldung | entfällt seit Solarpaket I |
| Benötigte Daten | Wechselrichter-/Modul-Daten, Inbetriebnahmedatum |
Die MaStR-Registrierung ist seit dem Solarpaket I der einzige Pflicht-Schritt für Steckersolar — kostenlos, online und in einer Viertelstunde erledigt. Wer sie sauber durchführt, hat zugleich den Nachweis in der Hand, den die meisten kommunalen Förderprogramme für die Auszahlung verlangen.
Welche Daten brauche ich für die Anmeldung?
Die Registrierung läuft über das Online-Portal des Marktstammdatenregisters.[01] Vorbereiten solltest du drei Dinge: deine Adress- und Kontaktdaten, die Modell-Daten von Wechselrichter und Modulen (stehen auf dem Hersteller-Datenblatt — wichtig sind die AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters und die Modulleistung in Wp) und das Inbetriebnahmedatum. Ein separates Konto beim Netzbetreiber, ein Zählertausch-Antrag oder Formulare auf Papier sind nicht nötig.
Wie melde ich das Balkonkraftwerk konkret an?
Der Ablauf ist in fünf Schritten erledigt — die Bundesnetzagentur führt im Portal durch jeden Punkt:[01]
- Benutzerkonto anlegen im Marktstammdatenregister (marktstammdatenregister.de) — E-Mail-Adresse genügt.
- Als Anlagenbetreiber registrieren — Privatperson auswählen, Adressdaten eintragen.
- Neue Stromerzeugungsanlage anlegen und „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)" wählen — das Portal blendet dann nur die relevanten Felder ein.
- Technische Daten eintragen: Wechselrichter-AC-Leistung, Modulleistung (Wp), Inbetriebnahmedatum, Standort.
- Registrierung absenden — die Bestätigung kommt per E-Mail und gilt als Nachweis (auch für kommunale Förderanträge).
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Die Registrierungspflicht folgt aus der MaStR-Verordnung — eine unterlassene Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann den Anspruch auf die EEG-Behandlung des eingespeisten Stroms gefährden.[01] In der Praxis relevanter: Viele kommunale Förderprogramme (z. B. Potsdam mit 250 € Pauschale[03]) verlangen den MaStR-Nachweis im Auszahlungsantrag. Wer die Anmeldung nachholt, holt sie formlos im selben Portal nach — besser spät als gar nicht.
Häufige Fragen
Muss ich den Netzbetreiber noch separat informieren?
Brauche ich einen neuen Stromzähler?
Gilt die Anmeldung auch als Nachweis für Förderprogramme?
Unsere Quellen
- [01]Marktstammdatenregister — Registrierung für Steckersolargerätemarktstammdatenregister.deFachartikel
- [02]Solarpaket I — Gesetz zur Beschleunigung der Erneuerbaren Energien (BMWK)bundeswirtschaftsministerium.deFachartikel
- [03]Landeshauptstadt Potsdam — Klimaschutzförderprogramm (Beantragung)potsdam.deFachartikel
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