Wohngeld 2026 in 3 Minuten schätzen.
Trag Haushaltsgröße, Brutto-Einkommen, Kaltmiete und Mietstufe ein — der Rechner schätzt deinen Wohngeld-Anspruch nach der aktuellen Wohngeld-Plus-Formel (WoGG § 19) [1], inklusive Heizkosten- und Klimakomponente [3]. Das Ergebnis ist eine ehrliche Vorab-Schätzung; verbindlich rechnet immer die Wohngeldbehörde.
So haben wir gerechnetaufklappen
Formel nach § 19 WoGG: W = 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y) — mit M = berücksichtigungsfähige Miete inkl. Heizkosten- und Klimakomponente, Y = anrechenbares Monats-Einkommen, a/b/c = Tabellenwerte aus Anlage 2 nach Haushaltsgröße.
Höchstbeträge der Miete sind in Anlage 1 WoGG festgelegt — getrennt nach Mietstufe (I-VII) und Haushaltsgröße. Kaltmiete über dem Höchstbetrag wird gekappt und ist nicht förderfähig.
Heizkosten- und Klimakomponente nach § 12 Abs. 6 + 7 sind feste Pauschalbeträge je Haushaltsgröße — sie werden zur Miete in der Formel hinzugerechnet, nicht extra ausgezahlt.
Anrechenbares Einkommen Y: aus dem Brutto werden nach § 15 die Werbungskostenpauschale (1.230 € pro Erwerbstätigen-Jahr, 102 € bei Renten) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) abgezogen. Nach § 16 wird zusätzlich pauschal 10 % je Pflichtbeitragsart (KV, RV, Steuer) abgezogen — bei einem Erwerbstätigen-Haushalt also 30 %.
Was wir vereinfachen: § 17 WoGG kennt zusätzliche Freibeträge für Schwerbehinderung, Pflege, Alleinerziehende und Kinder mit eigenem Erwerbseinkommen — die senken Y und erhöhen das Wohngeld. Diese Freibeträge sind hier nicht berücksichtigt, das echte Wohngeld kann also höher ausfallen als hier ausgewiesen.
Quellen: § 12, § 15-19 WoGG, Anlage 1-3 WoGG (gesetze-im-internet.de). Die Werte entsprechen dem Stand der Wohngeld-Plus-Reform 2023, gültig 2026. Verbindlich ist immer der Bescheid der zuständigen Wohngeldbehörde.
Wie funktioniert die Wohngeld-Plus-Formel?
Wohngeld wird nach § 19 WoGG berechnet [1] — vereinfacht: aus Haushaltsgröße, anrechenbarem Einkommen und berücksichtigungsfähiger Miete ergibt sich der Anspruch über die Tabellenwerte a/b/c aus Anlage 2 WoGG. Die Miete wird dabei auf den Höchstbetrag deiner Mietstufe nach Anlage 1 WoGG gedeckelt [2]. Vom Brutto-Einkommen werden pauschal je 10 % für Steuern, Renten- und Krankenversicherung abgezogen (§ 16 WoGG) [4].
Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 kommen zwei Pauschalen oben drauf: die Heizkostenkomponente (110–197 €/Monat je nach Haushaltsgröße) und die Klimakomponente (19–34 €/Monat) — beide nach § 12 Abs. 6+7 WoGG [3]. Sie werden in die berücksichtigungsfähige Miete eingerechnet, wirken also über die komplette Formel.
Welche Freibeträge senken das anrechenbare Einkommen?
Über die Pauschalabzüge hinaus reduzieren mehrere Freibeträge nach § 17 WoGG das anrechenbare Einkommen weiter — und erhöhen damit den Wohngeld-Anspruch:
- Schwerbehinderten-Freibetrag 1.500 €/Jahr (GdB ≥ 80 oder häuslich pflegebedürftig).
- Alleinerziehenden-Freibetrag 1.260 €/Jahr je Kind unter 18.
- Erwerbstätigen-Freibetrag für Eltern bis 1.000 €/Jahr je Kind unter 25.
- Unterhaltsleistungen tatsächlich gezahlte Beträge an Unterhaltsberechtigte.
Diese Freibeträge berücksichtigt unser Rechner aktuell nicht — der offizielle BMWSB-Rechner [5] rechnet damit. Für eine verbindliche Berechnung also dort gegenchecken.
Mietstufen I bis VII — was bedeutet das?
Jede deutsche Stadt und Gemeinde wird einer Mietstufe zugeordnet, abhängig vom durchschnittlichen Mietniveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Die Mietstufe bestimmt, wie viel Kaltmiete im Wohngeld berücksichtigt wird — eine teure Lage bekommt einen höheren Höchstbetrag.
| Stufe | Mietniveau | Beispiel-Kommunen | Höchstbetrag (2P, €/Mt) |
|---|---|---|---|
| I | unter −15 % vom Bundesschnitt | ländliche Regionen Ostdeutschland | 437 |
| II | −15 bis −5 % | kleinere Mittelstädte | 493 |
| III | −5 bis +5 % | viele Mittelstädte | 551 |
| IV | +5 bis +15 % | Großstädte mit moderaten Mieten (z. B. Bremen, Leipzig) | 619 |
| V | +15 bis +25 % | teure Großstädte (Düsseldorf, Köln-Innenstadt, Hannover) | 680 |
| VI | +25 bis +35 % | Berlin, Hamburg, Stuttgart-Innenstadt | 745 |
| VII | ≥ +35 % | München, Frankfurt am Main, teure Vorstadtlagen | 820 |
Höchstbeträge aus Anlage 1 WoGG (Stand Wohngeld-Plus 2023). Konkrete Stadt-Zuordnung in der Wohngeldverordnung. Mehr Hintergrund: Themen-Welt Miete & Wohngeld.
Häufige Fragen zum Wohngeld 2026
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
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Mieter und Eigentümer mit niedrigem Einkommen, die nicht bereits andere Sozialleistungen mit Wohnkostenanteil beziehen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen). Die genauen Einkommensgrenzen hängen von Haushaltsgröße, Miete und Mietstufe der Wohngemeinde ab. Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurde der Berechtigtenkreis stark erweitert — auch viele Haushalte mit mittlerem Einkommen haben jetzt Anspruch.
Wie hoch ist das Wohngeld 2026?
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Das durchschnittliche Wohngeld nach der Plus-Reform liegt bei etwa 370 €/Monat (BMWSB-Daten). Die Spanne reicht von rund 100 € für kleine Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze bis über 1.000 € für größere Haushalte in teuren Mietstufen. Heizkosten- und Klimakomponente erhöhen den Betrag pauschal — bei einem 2-Personen-Haushalt zum Beispiel um 142 € (Heizkosten) + 25 € (Klima) zusätzlich zum reinen Mietzuschuss.
Wie finde ich die Mietstufe meiner Wohngemeinde?
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Die Mietstufe deiner Stadt oder Gemeinde steht in der Wohngeldverordnung (WoGV). Faustregel: Großstädte wie Berlin, Hamburg, Köln liegen meist in Stufe VI; München, Frankfurt am Main und teure Vorstadtlagen in Stufe VII; Mittelstädte mit normalem Mietniveau in Stufe III oder IV. Im Zweifel ruf bei deiner Wohngeldbehörde an oder schau in die Tabelle auf bmwsb.bund.de.
Was ist die Heizkosten- und Klimakomponente?
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Mit der Plus-Reform 2023 kamen zwei neue Bestandteile zum Wohngeld: Die Heizkostenkomponente (§ 12 Abs. 6 WoGG) entlastet dauerhaft von Heizkosten und CO2-Bepreisung — 110 € bei 1 Person, 197 € bei 4 Personen pro Monat. Die Klimakomponente (§ 12 Abs. 7) gleicht steigende Kosten klimaneutralen Wohnens aus — 19 € bei 1 Person, 34 € bei 4 Personen. Beide sind fixe Pauschalen, sie werden in die berücksichtigungsfähige Miete eingerechnet und damit Teil der Wohngeldformel.
Warum kann das Ergebnis vom BMWSB-Rechner abweichen?
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Wir rechnen mit der reinen Formel aus § 19 WoGG plus den Standard-Pauschalen. Spezielle Freibeträge nach § 17 WoGG — für Schwerbehinderte (1.500 €/Jahr), Alleinerziehende mit Kind (1.260 €), Erwerbstätige mit Kindern (bis 1.000 € pro Kind) und Pflegeleistungen — senken das anrechenbare Einkommen weiter und erhöhen den Anspruch. Diese individuellen Faktoren berücksichtigt der offizielle BMWSB-Rechner. Für die Antragsstellung nimm immer den BMWSB-Rechner, der ist verbindlicher.
Wo stelle ich den Wohngeld-Antrag?
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Bei der Wohngeldbehörde deiner Wohnsitz-Kommune. Das ist meist das Sozial- oder Bürgeramt der Stadt bzw. Gemeinde. Antrag und Mietvertrag, Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Mietzahlungs-Nachweise mitbringen. Wohngeld wird in der Regel ab dem Antragsmonat gezahlt — also nicht zu lange warten.
Quellen
- Berechnungsformel — § 19 WoGG (Höhe des Wohngeldes), inkl. Anlage 2 (Tabellenwerte a/b/c) und Anlage 3 (Rechenschritte und Mindestwerte).
- Höchstbeträge der Miete — Anlage 1 WoGG (Mietstufe × Haushaltsgröße).
- Heizkosten- und Klimakomponente — § 12 Abs. 6 + 7 WoGG.
- Pauschalabzüge vom Einkommen — § 15 (Werbungskosten, Sonderausgaben) und § 16 WoGG (Pauschalabzug 10 %/10 %/10 %).
- Offizieller BMWSB-Rechner und Reform-Beschreibung — BMWSB Wohngeld-Plus (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).
- Antragsstellung und Bescheid — die örtliche Wohngeldbehörde (Sozial- oder Bürgeramt) deiner Wohnsitz-Kommune.
- Verbindlich nachrechnen: Der BMWSB-Wohngeldrechner berücksichtigt zusätzlich Freibeträge nach § 17.
- Antrag stellen: Bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde — meist im Sozial- oder Bürgeramt. Wohngeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt.
- Andere passende Programme: Schau in unsere Themen-Welt Wohnen oder Rente & Soziales — dort sind weitere Leistungen wie Lastenzuschuss oder Bürgergeld gepflegt.