BundesBonus

Bundesland· Daten 2023

Dein Blick auf Hessen

Empfänger

71.470

Ø Anspruch

343 €

Zuschuss · bis 1.200 €/Mt. Bund

Wohngeld in Hessen

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Monatliche Zahlung
1.200 €
pro Monat
Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Höhe pro Monat 50 € – 1.200 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kein Darlehen — du musst es nie zurückzahlen. Es richtet sich an Mieter (Mietzuschuss) und an selbstnutzende Eigentümer (Lastenzuschuss).

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Tatsächlich bezogen Ende 2024 rund 1,2 Mio. Haushalte Wohngeld — vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener. Die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum).

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

0 € – 6.000 €

Anzahl der Personen im Haushalt

Tatsächliche Miete (warm)

0 € – 3.000 €

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  2. 02

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  3. 03

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  4. 04

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  5. 05

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wer bekommt Wohngeld in Hessen?

Daten aus 2023

Empfänger

71.470

Ø pro Monat

343 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

Wohngeld in anderen Regionen

Regionen mit eigenen Daten — Antrags-Zahlen, Durchschnittsbeträge oder kuratierte Besonderheiten. Hilfreich wenn du Hessen mit Nachbar-Städten vergleichen willst.

Stadt

Köln

Empfänger
14.920
Ø Anspruch
356 €

Köln ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe VI zugeordnet (hohe Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 14.920 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 356 €/Monat.

Stadt

Leipzig

Empfänger
14.085
Ø Anspruch
252 €

Leipzig ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 14.085 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 252 €/Monat.

Stadt

Dresden

Empfänger
12.575
Ø Anspruch
261 €

Dresden ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe II zugeordnet (niedrige Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 12.575 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 261 €/Monat.

Stadt

Düsseldorf

Empfänger
12.310
Ø Anspruch
383 €

Düsseldorf ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe VI zugeordnet (hohe Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 12.310 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 383 €/Monat.

Stadt

Dortmund

Empfänger
10.835
Ø Anspruch
312 €

Dortmund ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe III zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 10.835 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 312 €/Monat.

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Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  6. [06]
    Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023
    bmwsb.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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