BundesBonus
Zuschuss Land Aktuell bis 31.12.2026

STEP-BB – Zuschuss für Herstellungskapazitäten kritischer Technologien in Brandenburg

STEP-BB ist ein Zuschussprogramm des Landes Brandenburg, das die ILB abwickelt und das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln finanziert wird. Es fördert Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg beim Aufbau und Ausbau von Herstellungskapazitäten für Netto-Null-Technologien. Der Zuschuss ist als Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Projektskizzen sind bis zum 31.12.2026 einzureichen.

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Programm STEP-BB fördert das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg (MWEKE) über die ILB Investitionen von Unternehmen zum Aufbau und Ausbau von Herstellungskapazitäten von umweltschonenden und ressourceneffizienten kritischen Technologien im Land Brandenburg. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Brandenburg. Ziel ist ein Anreiz für Investitionen in Technologien, die in den Anwendungsbereich der Netto-Null-Industrie-Verordnung fallen, die strategische Abhängigkeit der Europäischen Union von Drittstaaten verringern und für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Gefördert wird die Herstellung der Endprodukte und Bauteile der Netto-Null-Technologien, die in Anhang I Spalte 3 der CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien aufgeführt sind, auch mit Sekundärrohstoffen.

Schnell-Check

Passt STEP-BB zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg?
Wollen Sie Herstellungskapazitäten für Endprodukte oder Bauteile der Netto-Null-Technologien aus Anhang I Spalte 3 der CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien aufbauen oder ausbauen?
Handelt es sich um eine Neuinvestition, also nicht um gebrauchte Wirtschaftsgüter oder Reparatur- und Ersatzbeschaffungen?
Haben Sie das Vorhaben vor der Projektskizze mit der ILB und dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium besprochen?

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als Projektförderung. Der Zuschuss darf 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen; in C-Fördergebieten kann er bis zu 20 Prozent betragen. Bei Investitionen kleiner Unternehmen können die Beihilfenintensitäten um weitere 20 Prozentpunkte, bei Investitionen mittlerer Unternehmen um 10 Prozentpunkte angehoben werden. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle Vermögenswerte (zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstung, Maschinen) und in immaterielle Vermögenswerte (wie Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder sonstiges geistiges Eigentum), die für den Aufbau und den Ausbau von Herstellungskapazitäten erforderlich sind. Einen festen Höchstbetrag nennt die Programmseite nicht.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe werden Projektskizzen bis zum 31.12.2026 eingereicht. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Beratung zum geplanten Vorhaben mit der ILB und dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium; die Termine stimmen die Antragsteller mit den Mitarbeitenden der ILB ab. Auf Grundlage der Bewertung durch das Ministerium werden die für eine Förderung vorgesehenen Skizzen ausgewählt und zur Förderung empfohlen, die Interessenten erfahren das Ergebnis schriftlich. In der zweiten Stufe fordert die ILB für die empfohlenen Skizzen zu förmlichen Anträgen auf; das Antragsformular stellt die ILB bereit. Die schriftlichen Anträge sind zu einem bestimmten Stichtag postalisch bei der ILB zu stellen, Stichtag und Einreichung nennt die ILB auf ihrer Internetseite. Mit der Durchführung darf erst nach von der ILB bestätigtem Eingang des Antrags der zweiten Stufe begonnen werden; daraus folgt kein Anspruch auf eine Zuwendung. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Häufige Fragen

Wer kann STEP-BB beantragen?
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung und während der Dauer des Vorhabens ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg haben.
Was fördert STEP-BB?
Gefördert werden Investitionen in die Herstellung, auch mit Sekundärrohstoffen, der Endprodukte und Bauteile der Netto-Null-Technologien, die in Anhang I Spalte 3 der CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien aufgeführt sind. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für materielle und immaterielle Vermögenswerte, die für den Aufbau und Ausbau der Herstellungskapazitäten erforderlich sind.
Wie hoch ist der Zuschuss bei STEP-BB?
Der Zuschuss darf 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. In C-Fördergebieten kann er bis zu 20 Prozent betragen. Bei Investitionen kleiner Unternehmen können die Beihilfenintensitäten um weitere 20 Prozentpunkte, bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte angehoben werden.
Bis wann muss die Projektskizze eingereicht werden?
Die erste Stufe des Verfahrens beginnt mit der Einreichung von Projektskizzen bis zum 31.12.2026. Vorher ist eine Beratung mit der ILB und dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium Pflicht.
Darf ich vor dem Bescheid mit dem Vorhaben beginnen?
Erst nach von der ILB bestätigtem Eingang des förmlichen Antrags der zweiten Stufe. Daraus leitet sich kein Anspruch auf eine Zuwendung ab, das Risiko liegt bei den Antragstellern.
Was wird bei STEP-BB nicht gefördert?
Nicht gefördert werden die in Artikel 7 der EFRE-Verordnung (VO (EU) 2021/1058) aufgeführten Tätigkeiten sowie Eigenleistungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Reparatur- und Ersatzbeschaffungen, Finanzierungskosten, Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung und Skonti und Rabatte.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    STEP-BB – Zuschuss für Herstellungskapazitäten kritischer Technologien in Brandenburg — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg
  2. [02]
    Kurzinformation STEP-BB (PDF)
    ilb.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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