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Zuschuss Land Aktuell bis 31.12.2026

Start Transnational – Anschubförderung für Interreg-Projektanträge in Bayern

Start Transnational ist eine Anschubförderung des Freistaats Bayern für die Vorbereitung von Projektanträgen in fünf Interreg-Programmen der EU-Förderperiode 2021-2027. Unternehmen und Kommunen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern erhalten einen Zuschuss für Personalausgaben, Reisen und externe Beratung, bis der Interreg-Antrag einreichungsreif ist. Der Fördersatz liegt zwischen 60 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Start Transnational ist ein Bayerisches Programm zur Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit der EU-Förderperiode 2021-2027. Bayerische Antragsteller werden in ihrer Antragsphase im Rahmen der Interreg B-Programme Alpine Space, Danube Region, Central Europe und North-West Europe sowie des Programms Interreg Europe unterstützt, damit ihre Projektanträge bessere Erfolgsaussichten haben. Gegenstand der Förderung ist die Vorbereitung eines Projektantrags bis zur Einreichungsreife: die inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich detaillierter Arbeits- und Kostenpläne, der Aufbau einer Partnerschaft mit potenziellen Projektpartnern aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit sowie die Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen. Bei zweistufigen Antragsverfahren können beide Stufen gefördert werden. Das geplante Projekt muss einen klaren Mehrwert für die räumliche Entwicklung Bayerns haben. Grundlage ist die Förderrichtlinie Start Transnational (StartTransR) vom 18. November 2024; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Haben Sie (zum Beispiel als Unternehmen, Kommune oder andere Einrichtung) Ihren Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern?
Sind Sie im angestrebten Interreg-Programm (Alpine Space, Danube Region, Central Europe, North-West Europe oder Interreg Europe) antragsberechtigt?
Haben Sie das Beratungsgespräch im zuständigen Ministerium (und ggf. bei der Nationalen Kontaktstelle) geführt?
Wird die Antragsvorbereitung nicht schon aus einem anderen Programm von Bund, Ländern oder EU gefördert?
Ist Ihr Eigenanteil (Kofinanzierung) gesichert?

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Obergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, angemessene Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Ausgaben für externe Beratungs- und Serviceleistungen, soweit sie unmittelbar der Vorbereitung des Projektantrags dienen. Der Grundfördersatz beträgt sechzig Prozent; er erhöht sich kumulativ bei einem erstmaligen Projektantrag, bei einer Bewerbung als Lead Partner, bei Antragstellern aus dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf und bei antragstellenden Gebietskörperschaften. Insgesamt liegt der Fördersatz zwischen 60 Prozent und 90 Prozent. Eine Förderung erfolgt in der Regel nicht, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 10.000 Euro nicht überschreiten. Wird die Zuwendung als De-minimis-Beihilfe gewährt, ist der Schwellenwert der De-minimis-Verordnung einzuhalten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratung im zuständigen Ministerium und bei der Nationalen Kontaktstelle wahrnehmen

    Voraussetzung ist eine persönliche Beratung durch das zuständige Referat im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Danube Region, Central Europe, North-West Europe, Interreg Europe) bzw. im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Alpine Space) sowie durch die jeweilige Nationale Kontaktstelle, falls vorhanden. Die Beratungen werden mit den Anlagen „Nachweis Beratungsgespräch Ministerium“ und „Nachweis Beratungsgespräch NCP“ bestätigt.

  2. 02

    Antrag mit dem Antragsformular beim Bayerischen Wirtschaftsministerium einreichen

    Der Antrag ist mit dem Antragsformular an das zuständige Referat des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu richten; Antragsfristen gibt es nicht, die Richtlinie tritt aber mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Anzugeben sind unter anderem das adressierte Interreg-Förderprogramm und der Projektaufruf („Call“), die geplante Zusammensetzung des Konsortiums, ein Zeitplan bis zum Ablauf der Einreichungsfrist und ein detaillierter Finanzierungsplan für die Vorbereitungsphase; beizufügen sind die Bestätigungen der Beratung.

    Antragsformular und Anlagen beim Wirtschaftsministerium
  3. 03

    Vorprüfung und Bewilligung durch die Regierung von Oberbayern abwarten

    Nach der Vorprüfung durch das Wirtschaftsministerium, beim Alpine Space Programme durch das Umweltministerium, entscheidet die Regierung von Oberbayern als Bewilligungsbehörde über die Zuwendung und ist für den weiteren Fördervollzug zuständig. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Antrag kann wegen Überzeichnung unter Umständen nicht bewilligt werden.

  4. 04

    Interreg-Projektantrag im Bewilligungszeitraum vorbereiten

    Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der Bewilligung und endet mit dem Ablauf der Einreichungsfrist des Projektaufrufs für das Interreg-Projekt. Bei Verzögerungen kann beim Bayerischen Wirtschaftsministerium unter Angabe einer Begründung eine Fristverlängerung beantragt werden. Für Personalausgaben sind Stundenaufzeichnungen mit Tätigkeitshinweisen zu führen.

  5. 05

    Interreg-Projektantrag fristgerecht beim Programmsekretariat einreichen

    Der Zuwendungsbescheid verpflichtet dazu, einen dem Förderantrag entsprechenden Projektantrag fristgerecht und formal ordnungsgemäß beim zuständigen Programmsekretariat einzureichen. Über die abschließende Bewertung des Projektantrags durch den Lenkungsausschuss ist die Bewilligungsbehörde zu informieren.

  6. 06

    Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraum vorlegen

    Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sind der Regierung von Oberbayern mit dem Verwendungsnachweis die Bestätigung über die fristgerechte und formal ordnungsgemäße Einreichung des Interreg-Projektantrags und eine Kopie des Antrags vorzulegen; ein einfacher Verwendungsnachweis ist nicht zugelassen. Ausgezahlt wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Sämtliche Unterlagen sind mindestens fünf Jahre nach Gewährung der Zuwendung aufzubewahren.

Häufige Fragen

Was wird bei Start Transnational gefördert?
Die Vorbereitung eines Interreg-Projektantrags bis zur Einreichungsreife: Konkretisierung der Projektidee mit Arbeits- und Kostenplänen, Aufbau der Partnerschaft einschließlich Reisen und externe Beratungsdienstleistungen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Alle, die im jeweiligen Interreg-Programm antragsberechtigt sind und Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben – ausdrücklich Unternehmen und Kommunen. Berater, die andere bei der Antragstellung unterstützen, sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro begrenzt. Der Fördersatz liegt zwischen 60 Prozent und 90 Prozent, je nachdem, ob es der erste Antrag ist, ob Sie Lead Partner sind, aus welchem Raum Sie kommen und ob Sie eine Gebietskörperschaft sind.
Gibt es eine Antragsfrist?
Nein, die Richtlinie legt keine Antragsfristen fest. Sie gilt aber nur bis zum 31. Dezember 2026, und vor dem Antrag ist ein Beratungsgespräch im zuständigen Ministerium Pflicht.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Erst nach dem Verwendungsnachweis, der die fristgerechte Einreichung des Interreg-Projektantrags beim Programmsekretariat und eine Kopie des Antrags enthalten muss.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Start Transnational – Anschubförderung für Interreg-Projektanträge in Bayern — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Förderrichtlinie Start Transnational (StartTransR)
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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