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Landesprogramm Wirtschaft: Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

Über das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 fördert Schleswig-Holstein mit der E3-Richtlinie Investitionen in Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien sowie Energieinnovationen. Zuschüsse erhalten Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land, um Energieverbrauch und CO2-Emissionen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2040 zu senken.

Zuständig
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die E3-Richtlinie ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021) und wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln finanziert. Ziel ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Gefördert werden nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen, die Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, Querschnittstechnologien sowie Durchführbarkeitsstudien und Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Minderung der Treibhausgas-Emissionen oder des fossilen Energieverbrauchs um mindestens 30 Prozent

Zuwendungsfähige Ausgaben für investive Maßnahmen mindestens 100.000 Euro

Amortisationszeit ohne Förderung mehr als 3 Jahre

Einsparkonzept eines zugelassenen Energieberaters

Wie stellst du den Antrag?

Es besteht kein Rechtsanspruch; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei Antragstellung ist eine IST/SOLL-Analyse in Form eines von einem zugelassenen Energieberater erstellten Einsparkonzepts vorzulegen. Der Beihilfeantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Häufige Fragen

Was wird über die E3-Richtlinie gefördert?
Gefördert werden nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen, zur Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger sowie Querschnittstechnologien, Durchführbarkeitsstudien und Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
Wer ist antragsberechtigt?
Begünstigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein; kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert. Auch Einrichtungen für anwendungsnahe Forschung und Wissensverbreitung sind förderfähig, wenn ein Kooperationsvorhaben mit einem Unternehmen besteht.
Welche Voraussetzungen gelten für investive Maßnahmen?
Investive Maßnahmen müssen die Treibhausgas-Emissionen oder den fossilen Energieverbrauch um mindestens 30 Prozent senken. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 Euro betragen und die Amortisationszeit ohne Förderung mehr als drei Jahre.
Welche Nachweise sind bei Antragstellung erforderlich?
Bei Antragstellung ist eine IST/SOLL-Analyse in Form eines von einem zugelassenen Energieberater erstellten Einsparkonzepts vorzulegen. Der Beihilfeantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

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