Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die E3-Richtlinie ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021) und wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln finanziert. Ziel ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Gefördert werden nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen, die Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, Querschnittstechnologien sowie Durchführbarkeitsstudien und Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein |
| Minderung der Treibhausgas-Emissionen oder des fossilen Energieverbrauchs um mindestens 30 Prozent |
| Zuwendungsfähige Ausgaben für investive Maßnahmen mindestens 100.000 Euro |
| Amortisationszeit ohne Förderung mehr als 3 Jahre |
| Einsparkonzept eines zugelassenen Energieberaters |
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung für nicht gebäudebezogene investive Energieeffizienzmaßnahmen, die energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen, die Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, Querschnittstechnologien sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien und Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Investive Maßnahmen müssen die Treibhausgas-Emissionen oder den fossilen Energieverbrauch um mindestens 30 Prozent senken.
Wie stellst du den Antrag?
Es besteht kein Rechtsanspruch; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei Antragstellung ist eine IST/SOLL-Analyse in Form eines von einem zugelassenen Energieberater erstellten Einsparkonzepts vorzulegen. Der Beihilfeantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Häufige Fragen
Was wird über die E3-Richtlinie gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Voraussetzungen gelten für investive Maßnahmen?
Welche Nachweise sind bei Antragstellung erforderlich?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesprogramm Wirtschaft: Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3) — Offizielle Programmseitewtsh.dePrimärquelleMinisterium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
- [02]Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundesenergie-effizienz-experten.dePrimärquelleMinisterium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
- [03]Förderdatenbank des Bundes: Programmübersichtfoerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.