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Zuschuss Land

Förderung von FuE-Projekten, Prozess- und Organisationsinnovationen (Sachsen-Anhalt)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben sowie Prozess- und Organisationsinnovationen und Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers. Bei kleinen und mittleren Unternehmen werden zudem Patent- und Schutzrechtsanmeldungen aus diesen Projekten gefördert.

Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Auf Grundlage der EFRE-Verordnungen 2021–2027, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Landeshaushaltsordnung gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen zu Ausgaben für Maßnahmen, die auf Produkt- und Verfahrensinnovationen, auf Prozess- und Organisationsinnovationen sowie auf die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Forschungspotentiale gerichtet sind. Gefördert werden Einzel-, Gemeinschafts- sowie Verbundprojekte. Zweck der Förderung ist es, das mit einem hohen technischen Risiko einhergehende finanzielle Risiko von Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu mindern und einen Anreiz für die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren zu geben. Die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen des Landes erhöhen, die Kooperation von KMU mit Forschungseinrichtungen verbessern und den Technologietransfer intensivieren.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben

Vorhaben mit Bezug zum Land Sachsen-Anhalt

Wie stellst du den Antrag?

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, der Prüfung des Antrags und der Auswahlkriterien. Antragsteller können ganz oder teilweise auf eine andere Form von EU-, Bundes- oder Landeshilfen verwiesen werden, wenn dies nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und der Art des Vorhabens angezeigt erscheint.

Häufige Fragen

Was wird mit den FuE-Richtlinien in Sachsen-Anhalt gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers. Bei kleinen und mittleren Unternehmen werden zudem Patent- und Schutzrechtsanmeldungen aus diesen Projekten gefördert.
Wer ist antragsberechtigt?
Im Fokus stehen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als Träger innovativer Prozesse. Bei Gemeinschafts- und Verbundprojekten kooperieren Unternehmen mit weiteren Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Was ist ein Verbundprojekt?
Ein Verbundprojekt ist ein Vorhaben, das auf wirksamer Zusammenarbeit von einem oder mehreren Unternehmen – darunter mindestens ein KMU – mit einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt wird. Die beteiligten KMU erbringen mindestens 60 v.H. des unternehmerischen Anteils der FuE-Leistungen am Gesamtprojekt.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, der Prüfung des Antrags und der Auswahlkriterien.

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