Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Pauschalförderung dient der Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen. Gefördert werden die Wiederbeschaffung und die Ergänzungsbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern in Krankenhäusern sowie sonstige Investitionskosten gemäß Paragraf 15 des Sächsischen Krankenhausgesetzes. Nicht gefördert werden Kosten für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Zuwendungsempfänger sind Krankenhausträger; Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommen ist. Maßgeblich für Bemessung und Verfahren ist neben dem Sächsischen Krankenhausgesetz die Sächsische Pauschalförderungsverordnung vom 27. Februar 2023.
Passt Pauschalförderung von Krankenhäusern Sachsen zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Krankenhausträger
Krankenhaus ist in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommen
Wieder- oder Ergänzungsbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter oder sonstige Investitionskosten nach Paragraf 15 SächsKHG
Antragstellung ausschließlich elektronisch über das Förderportal
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als Pauschalförderung. Bemessung und Höhe der Pauschale richten sich nach der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung; die Programmseite der SAB nennt keinen festen Betrag und keine Förderquote. Eine Auszahlung wird bereits bei der Antragstellung mit beantragt. Der Verwendungsnachweis für ab dem Jahr 2023 bewilligte Pauschalen ist über das Förderportal der SAB einzureichen.
Wie stellst du den Antrag?
Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das Förderportal der SAB möglich; eine Antragstellung in Papierform wird nicht mehr angenommen. Die Auszahlung wird bei der Antragstellung mit beantragt. Für den Rechtsbehelfsverzicht steht ein eigener Vordruck bereit. Der Verwendungsnachweis für ab dem Jahr 2023 bewilligte Pauschalen ist ebenfalls über das Förderportal einzureichen.
Häufige Fragen
Wer kann die Pauschalförderung beantragen?
Was wird gefördert?
Wie wird die Höhe der Pauschale bestimmt?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Mehr zu Pauschalförderung von Krankenhäusern Sachsen und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Pauschalförderung von Krankenhäusern Sachsen — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [02]Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG)revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [03]Sächsische Pauschalförderungsverordnung vom 27. Februar 2023revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.