BundesBonus
Zuschuss Land

Pauschalförderung von Krankenhäusern Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert die Wieder- und Ergänzungsbeschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen sowie sonstige Investitionen in Krankenhäusern. Grundlage ist Paragraf 15 des Sächsischen Krankenhausgesetzes; die Mittel werden als Pauschale ausgereicht.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Pauschalförderung dient der Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen. Gefördert werden die Wiederbeschaffung und die Ergänzungsbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern in Krankenhäusern sowie sonstige Investitionskosten gemäß Paragraf 15 des Sächsischen Krankenhausgesetzes. Nicht gefördert werden Kosten für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Zuwendungsempfänger sind Krankenhausträger; Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommen ist. Maßgeblich für Bemessung und Verfahren ist neben dem Sächsischen Krankenhausgesetz die Sächsische Pauschalförderungsverordnung vom 27. Februar 2023.

Schnell-Check

Passt Pauschalförderung von Krankenhäusern Sachsen zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Krankenhausträger

Krankenhaus ist in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommen

Wieder- oder Ergänzungsbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter oder sonstige Investitionskosten nach Paragraf 15 SächsKHG

Antragstellung ausschließlich elektronisch über das Förderportal

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als Pauschalförderung. Bemessung und Höhe der Pauschale richten sich nach der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung; die Programmseite der SAB nennt keinen festen Betrag und keine Förderquote. Eine Auszahlung wird bereits bei der Antragstellung mit beantragt. Der Verwendungsnachweis für ab dem Jahr 2023 bewilligte Pauschalen ist über das Förderportal der SAB einzureichen.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das Förderportal der SAB möglich; eine Antragstellung in Papierform wird nicht mehr angenommen. Die Auszahlung wird bei der Antragstellung mit beantragt. Für den Rechtsbehelfsverzicht steht ein eigener Vordruck bereit. Der Verwendungsnachweis für ab dem Jahr 2023 bewilligte Pauschalen ist ebenfalls über das Förderportal einzureichen.

Häufige Fragen

Wer kann die Pauschalförderung beantragen?
Zuwendungsempfänger sind Krankenhausträger. Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommen ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Wiederbeschaffung und die Ergänzungsbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern in Krankenhäusern sowie sonstige Investitionskosten gemäß Paragraf 15 des Sächsischen Krankenhausgesetzes. Nicht gefördert werden Kosten für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter.
Wie wird die Höhe der Pauschale bestimmt?
Bemessung und Höhe richten sich nach der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung vom 27. Februar 2023 in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz. Die Programmseite der SAB nennt selbst keinen festen Betrag und keine Förderquote.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das Förderportal der SAB möglich. Eine Auszahlung wird bereits bei der Antragstellung mit beantragt. Der Verwendungsnachweis für ab dem Jahr 2023 bewilligte Pauschalen ist ebenfalls über das Förderportal einzureichen.

Mehr zu Pauschalförderung von Krankenhäusern Sachsen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Pauschalförderung von Krankenhäusern Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  3. [03]
    Sächsische Pauschalförderungsverordnung vom 27. Februar 2023
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken