Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Förderhöhe | 5.000 € – 200.000 € |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie bei der Anpassung bestehender Lösungen zur wesentlichen Verbesserung. Antragsberechtigt sind auch Handwerk, Handel, Dienstleister, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
Passt Markteinführung innovativer Produkte Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 (SAB) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kleinstunternehmen, KMU oder freier Beruf
Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Mindestens 5.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
Vorhaben hat noch nicht begonnen
Markteinführung einer neuen Innovation oder wesentliche Verbesserung
Projektdauer maximal 15 Monate
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 13.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag60 %200.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 333.333 €
pro Antrag
- Gesamtkosten333.333 €
- Förderfähige Basis333.333 €
- Zuschuss– 200.000 €
- Dein Eigenanteil133.333 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Im SAB-Förderportal registrieren
Im SAB-Förderportal (portal.sab.sachsen.de) registrieren oder als bereits registrierter Nutzer anmelden. Antragstellung auch ohne Registrierung möglich.
- 02
Förderantrag vor Vorhabensbeginn online stellen
Antrag online im SAB-Förderportal stellen. Der Starttermin des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
- 03
Antrag rechtsverbindlich unterschreiben und hochladen
Rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochladen (einreichen).
- 04
Bestätigungsmail abwarten
Die SAB bestätigt den Antragseingang per E-Mail. Erst nach Eingang dieser Bestätigungsmail darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
- 05
Prüfung und Förderbescheid
Die SAB prüft den Antrag. Bei hohem Antragseingang kann es zu Verzögerungen kommen. Anträge werden in Eingangsreihenfolge bearbeitet.
Häufige Fragen
Wer kann den SAB-Markteinführungszuschuss beantragen?
Was wird konkret gefördert?
Wie hoch ist die maximale Förderquote?
Wie hoch sind die maximalen zuwendungsfähigen Ausgaben?
Wie lange darf das Projekt laufen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Markteinführung innovativer Produkte Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 (SAB) — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB)
- [02]Förderrichtlinie Markteinführung Zuschuss EFRE (RevoSax)revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank (SAB)