Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Beratungsförderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Bezuschusst werden Beratungsleistungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ergänzend sind unmittelbare Ausgaben einer Erstzertifizierung förderfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Beratungsmaßnahme stehen. Zur Zielgruppe zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Sitz oder zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Beratungsumfang von mindestens fünf Tagewerken
Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 4.000 Euro
Keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung zwischen Berater und Antragsteller
Vorhabensbeginn nicht vor Eingang der Bestätigungsmail
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses auf Grundlage von Standardeinheitskostensätzen: 920 Euro pro Tagewerk im Qualitätssicherungsverfahren und 800 Euro pro Tagewerk im Direktverfahren. Kleine und Kleinstunternehmen erhalten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen 40 Prozent. Für Zertifizierungsausgaben gelten dieselben Sätze; als zuwendungsfähig werden maximal 8.000 Euro pro Zertifikat anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Im Qualitätssicherungsverfahren erhöhen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben um 120 Euro pro Tagewerk zur Vergütung des Qualitätssicherers. Innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums werden maximal 20 Tagewerke gefördert.
Wie stellst du den Antrag?
Wichtiger Hinweis der SAB: Aufgrund der Haushaltsmittelsituation können vorübergehend keine Förderanträge nach der bisherigen Richtlinie gestellt werden; die Antragstellung nach der neuen Förderrichtlinie Beratungsförderung wurde von der SAB angekündigt. Der aktuelle Verfahrensstand ist vor einer Antragstellung bei der SAB zu erfragen. Das Unternehmen wählt zunächst zwischen Qualitätssicherungsverfahren und Direktverfahren. Im Qualitätssicherungsverfahren wendet es sich vor Antragstellung an einen zugelassenen Qualitätssicherer, der den Beratungsbedarf feststellt, einen geeigneten Berater vorschlägt und die Stellungnahme ausfüllt. Im Direktverfahren ermittelt das Unternehmen den Beratungsbedarf selbst und lässt die Stellungnahme vom Berater ausfüllen. Der Antrag wird anschließend im SAB-Förderportal gestellt; die Stellungnahme ist zwingend mit einzureichen. Der Vorhabensbeginn darf nicht vor Eingang der Bestätigungsmail liegen. Bei geplanten Ausgaben ab 100.000 Euro darf erst nach schriftlicher Genehmigung der SAB oder nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Häufige Fragen
Welche Beratungen sind nicht förderfähig?
Können ausschließlich Zertifizierungsausgaben beantragt werden?
Können Unternehmen im Nebenerwerb gefördert werden?
Worin unterscheiden sich Qualitätssicherungsverfahren und Direktverfahren?
Wie viele Tagewerke werden maximal gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Beratungsförderung Sachsen — Betriebsberatung — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [02]FRL Beratungsförderung — Richtlinie im Volltextrevosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.