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Zuschuss Land

Beratungsförderung Sachsen — Betriebsberatung

Der Freistaat Sachsen bezuschusst professionelle Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zu Fragen der Unternehmensführung sowie die Ausgaben einer damit verbundenen Erstzertifizierung. Gefördert werden Beratungen ab fünf Tagewerken, wahlweise im Qualitätssicherungsverfahren oder im Direktverfahren.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Beratungsförderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Bezuschusst werden Beratungsleistungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ergänzend sind unmittelbare Ausgaben einer Erstzertifizierung förderfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Beratungsmaßnahme stehen. Zur Zielgruppe zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Sitz oder zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Beratungsumfang von mindestens fünf Tagewerken

Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 4.000 Euro

Keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung zwischen Berater und Antragsteller

Vorhabensbeginn nicht vor Eingang der Bestätigungsmail

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses auf Grundlage von Standardeinheitskostensätzen: 920 Euro pro Tagewerk im Qualitätssicherungsverfahren und 800 Euro pro Tagewerk im Direktverfahren. Kleine und Kleinstunternehmen erhalten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen 40 Prozent. Für Zertifizierungsausgaben gelten dieselben Sätze; als zuwendungsfähig werden maximal 8.000 Euro pro Zertifikat anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Im Qualitätssicherungsverfahren erhöhen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben um 120 Euro pro Tagewerk zur Vergütung des Qualitätssicherers. Innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums werden maximal 20 Tagewerke gefördert.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtiger Hinweis der SAB: Aufgrund der Haushaltsmittelsituation können vorübergehend keine Förderanträge nach der bisherigen Richtlinie gestellt werden; die Antragstellung nach der neuen Förderrichtlinie Beratungsförderung wurde von der SAB angekündigt. Der aktuelle Verfahrensstand ist vor einer Antragstellung bei der SAB zu erfragen. Das Unternehmen wählt zunächst zwischen Qualitätssicherungsverfahren und Direktverfahren. Im Qualitätssicherungsverfahren wendet es sich vor Antragstellung an einen zugelassenen Qualitätssicherer, der den Beratungsbedarf feststellt, einen geeigneten Berater vorschlägt und die Stellungnahme ausfüllt. Im Direktverfahren ermittelt das Unternehmen den Beratungsbedarf selbst und lässt die Stellungnahme vom Berater ausfüllen. Der Antrag wird anschließend im SAB-Förderportal gestellt; die Stellungnahme ist zwingend mit einzureichen. Der Vorhabensbeginn darf nicht vor Eingang der Bestätigungsmail liegen. Bei geplanten Ausgaben ab 100.000 Euro darf erst nach schriftlicher Genehmigung der SAB oder nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

Häufige Fragen

Welche Beratungen sind nicht förderfähig?
Ausgeschlossen sind Beratungen zur Einführung gesetzlich vorgeschriebener Zertifizierungssysteme, zur Ausarbeitung von Verträgen, zu Buchführungsarbeiten oder zur Erstellung von Software. Ebenfalls ausgeschlossen sind fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommene Beratungen, Beratungen zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten, gewöhnliche Betriebskosten wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung und Werbung, Beratungen zur Erlangung öffentlicher Hilfen sowie Beratungen zur Verlagerung der Geschäftstätigkeit an einen Standort außerhalb Sachsens.
Können ausschließlich Zertifizierungsausgaben beantragt werden?
Nein. Zuwendungsfähig sind nur unmittelbare Zertifizierungsausgaben einer Erstzertifizierung, die im Zusammenhang mit einer Beratungsleistung stehen. Als zuwendungsfähige Ausgaben werden maximal 8.000 Euro pro Zertifikat anerkannt.
Können Unternehmen im Nebenerwerb gefördert werden?
Ja, eine Förderung von Unternehmen im Nebenerwerb ist zulässig. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist dabei zu beachten.
Worin unterscheiden sich Qualitätssicherungsverfahren und Direktverfahren?
Im Qualitätssicherungsverfahren prüft ein zugelassener Qualitätssicherer den fachlichen Beratungsbedarf und den Beratungsumfang sowie Eignung und Qualität des Beraters, begleitet den Beratungsprozess und führt eine Erfolgskontrolle durch. Im Direktverfahren ermittelt das Unternehmen den notwendigen Leistungsrahmen selbst und prüft die Eignung des Beraters eigenständig. Der Standardeinheitskostensatz beträgt 920 Euro pro Tagewerk im Qualitätssicherungsverfahren und 800 Euro pro Tagewerk im Direktverfahren.
Wie viele Tagewerke werden maximal gefördert?
Innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums werden maximal 20 Tagewerke gefördert. Die Tagewerke können unabhängig voneinander in verschiedenen Vorhaben eingesetzt werden. Nur ganze Tagewerke sind förderfähig, Beratungen unter fünf Tagewerken sind ausgeschlossen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Beratungsförderung Sachsen — Betriebsberatung — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    FRL Beratungsförderung — Richtlinie im Volltext
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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