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Förderkredit · bis 190.000 € Land

Rheinland-Pfalz: ISB-Darlehen selbst genutzter Wohnraum und Genossenschaftsanteile

Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der ISB die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum und den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Darlehen. Das ISB-Darlehen Wohneigentum beträgt bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, je nach Fördermietenstufe maximal 190.000 Euro. Für Genossenschaftsanteile sind bis zu 50.000 Euro möglich.

Max. Kreditrahmen
190.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Land Rheinland-Pfalz, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Rheinland-Pfalz, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe bis zu 190.000 €
Finanzierungsanteil bis 30 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Das Land fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes selbst genutztes Wohneigentum, um Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Gefördert werden der Neubau, der Ersterwerb, der Ersatzneubau, der Ankauf, der Ankauf mit baulichen Maßnahmen sowie Ausbau, Umwandlung, Umbau und Erweiterung von Wohnraum zur Selbstnutzung. Zusätzlich fördert das Land den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um Haushalten die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft und ein Anrecht auf Überlassung einer Wohnung zur Selbstnutzung zu ermöglichen. Gefördert werden Haushalte, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wohnraum zur Selbstnutzung durch Antragsteller und Haushalt

Haushaltseinkommen übersteigt die Einkommensgrenze des LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent

Mindestens 10 Prozent Eigenkapital der Gesamtkosten

Wohnflächenobergrenze von 145 m² für Haushalte bis vier Personen

Wie stellst du den Antrag?

Das Darlehen wird auf Formblatt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute, Alleinerziehende sowie Partner eingetragener Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaften. Die Stadt- oder Kreisverwaltung prüft den berechtigten Personenkreis, den Fördergegenstand, die Förderquote und die maximale Darlehenshöhe und leitet den Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen an die ISB weiter. Die ISB prüft die Tragbarkeit der Belastung. Der Kaufvertrag darf nicht länger als zwei Monate zurückliegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das ISB-Darlehen für Wohneigentum?
Das Grunddarlehen beträgt bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Fördermietenstufe: maximal 150.000 Euro in den Stufen 1 und 2, maximal 175.000 Euro in den Stufen 3 und 4 sowie maximal 190.000 Euro in allen übrigen Gemeinden.
Gibt es Zusatzdarlehen?
Ja. Zusatzdarlehen von jeweils 5 Prozent der Gesamtkosten werden unter anderem für jedes zu berücksichtigende Kind, für einkommensschwächere Haushalte, für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf sowie bei Ersatzneubau und Ankauf gewährt.
Wie hoch ist die Förderung für Genossenschaftsanteile?
Das ISB-Darlehen für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen beträgt bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten, höchstens jedoch 50.000 Euro und mindestens 5.000 Euro. Es wird bis zum Ablauf des zehnten Jahres mit 0,5 Prozent verzinst.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute, Alleinerziehende sowie Partner eingetragener Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaften, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.

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