Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Förderhöhe | bis zu 190.000 € |
| Finanzierungsanteil | bis 30 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Land fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes selbst genutztes Wohneigentum, um Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Gefördert werden der Neubau, der Ersterwerb, der Ersatzneubau, der Ankauf, der Ankauf mit baulichen Maßnahmen sowie Ausbau, Umwandlung, Umbau und Erweiterung von Wohnraum zur Selbstnutzung. Zusätzlich fördert das Land den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um Haushalten die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft und ein Anrecht auf Überlassung einer Wohnung zur Selbstnutzung zu ermöglichen. Gefördert werden Haushalte, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wohnraum zur Selbstnutzung durch Antragsteller und Haushalt
Haushaltseinkommen übersteigt die Einkommensgrenze des LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent
Mindestens 10 Prozent Eigenkapital der Gesamtkosten
Wohnflächenobergrenze von 145 m² für Haushalte bis vier Personen
Wie stellst du den Antrag?
Das Darlehen wird auf Formblatt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute, Alleinerziehende sowie Partner eingetragener Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaften. Die Stadt- oder Kreisverwaltung prüft den berechtigten Personenkreis, den Fördergegenstand, die Förderquote und die maximale Darlehenshöhe und leitet den Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen an die ISB weiter. Die ISB prüft die Tragbarkeit der Belastung. Der Kaufvertrag darf nicht länger als zwei Monate zurückliegen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das ISB-Darlehen für Wohneigentum?
Gibt es Zusatzdarlehen?
Wie hoch ist die Förderung für Genossenschaftsanteile?
Wer ist antragsberechtigt?
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