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Förderkredit · bis 10 Mio. € Bund

Forstwirtschaft - Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt zinsgünstige Darlehen für Investitionen in die Forstwirtschaft. Gefördert werden Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften und Pächter von Waldflächen mit bis zu 10 Mio. Euro pro Kreditnehmer und Jahr.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm Forstwirtschaft der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt Investitionen rund um den Wald. Förderfähig sind Vorhaben wie Erstaufforstung bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Flächen, klima- und standortangepasster Waldumbau, Waldschutzmaßnahmen einschließlich Wildschutz und Vorbeugung von Waldbränden sowie Räumung, Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder Schadereignissen. Außerdem finanziert das Darlehen den gemeinschaftlichen Maschinenkauf von Forstbetrieben, gemeinschaftlich genutzte forstwirtschaftliche Infrastruktur (Holzlager, Holzkonservierungsanlagen, Wegeinstandsetzung, Wasserführung), den Erwerb von Waldflächen sowie sonstige Investitionen und betriebliche Ausgaben. Antragsberechtigt sind Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften und Pächter von Waldflächen unabhängig von der Rechtsform.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Waldbesitzer, forstwirtschaftlicher Zusammenschluss, Waldgenossenschaft oder Pächter von Waldflächen

Vorhaben dient Investitionen in die Forstwirtschaft (Aufforstung, Waldumbau, Waldschutz, Maschinen, Infrastruktur, Flächenerwerb)

Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt

Vorhaben fällt nicht unter die Ausschlusskriterien der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag über Hausbank stellen

    Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank).

  2. 02

    Weiterleitung an Landwirtschaftliche Rentenbank

    Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weiter.

Häufige Fragen

Wer kann das Darlehen Forstwirtschaft beantragen?
Antragsberechtigt sind Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften und Pächter von Waldflächen, unabhängig von der gewählten Rechtsform.
Wie hoch ist die maximale Darlehenssumme?
Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken, maximal bis zu 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Umschuldungen, der Kapitaldienst bestehender Darlehen, unbare Eigenleistungen sowie Investitionen in Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen. Auch Vorhaben, die unter die Ausschlusskriterien der Rentenbank fallen, sind ausgeschlossen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird über die Hausbank auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank eingereicht. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich, in der Leasingvariante jedoch ausgeschlossen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Landwirtschaftliche Rentenbank: Programm Forstwirtschaft
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  3. [03]
    Aktuelle Zinskonditionen der Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  4. [04]
    Darlehensrechner der Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank