Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Darlehen richtet sich an natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwürdigkeit, denen die Immobilie gehört. Gefördert werden alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld), durch die der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig steigt (etwa bessere Barrierefreiheit oder besserer Einbruchschutz), Energie eingespart oder das Klima geschützt wird, Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen, das Wohnumfeld aufgewertet wird oder Wohnraum durch Um- und Ausbau neu entsteht.
Sonstige Instandsetzungen sind förderfähig, wenn sie gleichzeitig mit der Modernisierung erfolgen und nicht den überwiegenden Teil der Kosten ausmachen. Klimaanlagen sind nicht förderfähig. Es geht hier um Bestandsgebäude: Der Darlehensbetrag ist pro neu gefördertem Wohnraum gedeckelt, und der Tilgungsnachlass richtet sich nach der Einkommensgruppe sowie nach besonderen Qualitäten wie Effizienzhaus-Standard, ökologischen Dämmstoffen und 30-jähriger Bindung.
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt, auf Grundlage der Änderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 vom 23.03.2026, ausgegeben am 02.04.2026, und des WFNG NRW. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Befindet sich die Immobilie in Ihrem Eigentum? |
| Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen? |
| Entstehen durch die Modernisierung mindestens vier öffentlich geförderte Wohnungen? |
| Erfüllt das Gebäude bei energetischen Maßnahmen anschließend mindestens die Anforderungen an den BEG-Standard Effizienzhaus 100? |
| Haben Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen (oder liegt eine Einwilligung der Bewilligungsbehörde zum vorzeitigen Beginn vor)? |
| Unterliegt die Immobilie noch keiner Zweckbindung durch Bindungserwerb oder Bindungsverlängerung? |
Was bekommst du konkret?
Annuitätendarlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %, mindestens 5.000 € und höchstens 220.000 € je neu geförderter Wohneinheit. Tilgungsnachlass: 25 % des Förderdarlehens in Einkommensgruppe A, 15 % in Einkommensgruppe B. Zusätzlich gibt es 5 Prozentpunkte für das Erreichen des BEG-Standards Effizienzhaus 85, 10 Prozentpunkte für Effizienzhaus 70 oder 15 Prozentpunkte für Effizienzhaus 55 sowie jeweils weitere 5 Prozentpunkte für die Deckung des Endenergiebedarfs der Wärmeversorgung (Brauchwasser und Heizung) vollständig durch im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte erneuerbare Energie (Netto-Null-Standard), für ausschließlich ökologische, nicht mineralölbasierte Dämmstoffe (ausgenommen Perimeterdämmung; mindestens die Außenfassade wird gedämmt) und für 30-jährige Mietpreis- und Belegungsbindung. Insgesamt sind bis zu 55 % (Einkommensgruppe A) beziehungsweise 45 % (Einkommensgruppe B) Tilgungsnachlass möglich; bei Nachweis einer Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder eines Pflegegrades beträgt der Nachlass auf Antrag 50 % für den Darlehensbestandteil, der auf die Anpassung des Wohnraums an den individuellen Bedarf entfällt; weitere Erhöhungen gelten für diesen Teil nicht. Zinsbindung 25 oder 30 Jahre (gleich lang wie die Mietpreis- und Belegungsbindung), Zinssatz 0,0 % für 5 Jahre, danach 0,5 % p. a.; Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p. a. ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn, befristet für Anträge, die bis zum Bewilligungsschlusstermin 2026 bewilligt werden. Tilgung 2 % p. a., außerplanmäßige Tilgung nach 5 Jahren möglich. Mietobergrenze je m² Wohnfläche (Einkommensgruppe A / B): Mietniveau 1 bis 3: 6,50 € / 7,55 €; Mietniveau 4: 7,25 € / 8,40 €; Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster: 7,85 € / 9,00 €; Erhöhung um 2 % für jedes Jahr nach der Förderzusage. Bei energetischer Modernisierung kann die Bewilligungsbehörde eine Überschreitung der Mietobergrenze um das Einfache der errechneten Energiekostenersparnis zulassen, höchstens um 0,60 € je m² und Monat (bei Effizienzhaus 85, 70 oder 55 jeweils weitere 0,10 €) und bei Erreichen des Netto-Null-Standards um bis zu 1,00 € je m² und Monat; der nach den §§ 559 bis 559d BGB zulässige Erhöhungsbetrag muss dabei eingehalten werden.
Wie stellst du den Antrag?
Den Antrag stellen Sie auf den vorgesehenen Vordrucken bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das Objekt liegt. Die Auszahlung beträgt 100 %: 20 % nach Vorlage aller Unterlagen gemäß Auszahlungsverzeichnis, 30 % bei Maßnahmenbeginn, 30 % bei Fertigstellung und 20 % nach abschließender Prüfung des Kostennachweises. Der Tilgungsnachlass ist in der Regel zu versteuern; sprechen Sie dazu einen Steuerberater an.
Häufige Fragen
Was wird mit der Modernisierungsförderung bezahlt?
Wie hoch ist das Darlehen?
Wie hoch kann der Tilgungsnachlass ausfallen?
Welchen energetischen Standard muss das Gebäude erreichen?
Kann ich nach der Modernisierung die Miete frei festsetzen?
Lässt sich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Mietwohnraumförderung - Modernisierung (NRW.BANK) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK: Mietniveaus der Gemeinden (PDF)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.