Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Förderhöhe | ab 30.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit Landschaftswerte 2.0 fördert das Land Niedersachsen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln Vorhaben zur Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie zum Erhalt und zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen. Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Die Richtlinie kennt vier Fördergegenstände: naturverträgliche Angebote für das Erleben der Natur, auch zum Schutz empfindlicher Habitate wie Natura 2000 (Nummer 2.1); naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen, etwa als Partnerbetrieb der Nationalen Naturlandschaften (Nummer 2.2); Schaffung und Ausbau Grüner Infrastruktur im besiedelten Bereich (Nummer 2.3); sowie Vorhaben zur Verbesserung des Insektenschutzes und der Erlebbarkeit des Sternenhimmels durch weniger Lichtverschmutzung (Dark-Sky-Vorhaben, Nummer 2.4).
Vorhaben nach 2.1.1, 2.1.3 und 2.2 müssen ihre Wirkung in den Nationalen Naturlandschaften entfalten, also in Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken. Vorhaben nach 2.3 sollen in Ortslagen umgesetzt werden. Dark-Sky-Vorhaben nach 2.4 können in Ortslagen, in Nationalen Naturlandschaften oder in Natura 2000-Gebieten umgesetzt werden. Die Auswahl erfolgt über ein Scoring mit Mindestpunktzahl.
Für Unternehmen kann die Förderung eine staatliche Beihilfe darstellen; sie wird dann nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft; Projekte müssen laut NBank spätestens zum 30.09.2029 enden.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Wird das Vorhaben in Niedersachsen umgesetzt (bei 2.1.1, 2.1.3 und 2.2 mit Wirkung in einer Nationalen Naturlandschaft, bei 2.3 in einer Ortslage, bei 2.4 in einer Ortslage, Nationalen Naturlandschaft oder einem Natura 2000-Gebiet)? |
| Ist der Antragsteller eine Kommune, ein Naturparkträger, Verband, Verein, eine Stiftung, ein Unternehmen oder eine sonstige juristische Person (keine Privatperson, keine GbR)? |
| Erreicht die beantragte Zuwendung mindestens 30.000 Euro? |
| Besteht für das Vorhaben keine rechtliche Verpflichtung (keine Kompensationsmaßnahme) und keine Förderung aus einem anderen Programm? |
| Wird der Antrag vor Beginn des Projekts im NBank-Kundenportal gestellt? |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz hängt vom Fördergegenstand und von der Regionenkategorie ab: Bei den Fördergegenständen 2.1, 2.2, 2.3.2 und 2.4 beträgt er bis zu 55 % in SER-Gebieten und bis zu 70 % in ÜR-Gebieten der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Fördergegenstand 2.3.1 (Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente) sind es in beiden Regionenkategorien bis zu 80 %.
Die Mindestzuwendung liegt bei 30.000 Euro. Projekte bis 200.000 Euro fallen unter die Gesamtpauschalabrechnung. Zusätzlich bietet die NBank eine individuelle Beratung zum Programm an.
Wie stellst du den Antrag?
Den Antrag stellen Antragsteller vor Beginn des Projekts über das NBank-Kundenportal, das Schritt für Schritt durch die Antragstellung führt. Die Anträge werden zu Antragsstichtagen gesammelt und im Scoring bewertet; laut Programmseite der NBank steht derzeit noch nicht fest, ob und wann ein weiterer Antragsstichtag festgelegt wird. Antragsstichtage legt das zuständige Landesministerium im Einvernehmen mit der NBank fest und macht sie auf der Internetseite der NBank bekannt. Projekte müssen spätestens zum 30.09.2029 enden.
Mit der Durchführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Für Anträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt wurden, gilt laut NBank: Private und Unternehmen dürfen bei Projektausgaben unter 100.000 Euro, Kommunen bei Projektausgaben unter 1 Mio. Euro ab Antragseingang bei der NBank starten; alle anderen Projekte erst nach Förderzusage oder nach schriftlicher Genehmigung für den vorzeitigen Beginn. Der Start erfolgt immer auf eigenes Risiko. Eine Liste der einzureichenden Unterlagen stellt die NBank im Downloadbereich bereit.
Häufige Fragen
Können Unternehmen Landschaftswerte 2.0 beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss bei Landschaftswerte 2.0?
Wo muss ein Vorhaben liegen?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Was wird bei Landschaftswerte 2.0 nicht gefördert?
Kann ich derzeit einen Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landschaftswerte 2.0 (Niedersachsen) — Offizielle Programmseitenbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen
- [02]NBank: Landschaftswerte 2.0nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen
- [03]Richtlinie Landschaftswerte 2.0 (PDF)nbank.deRechtsgrundlageInvestitions- und Förderbank Niedersachsen
- [04]Produktinformation Landschaftswerte 2.0 (PDF)nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.