BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

Nachhaltige Städtische Mobilität für alle – EFRE/JTF-Förderung

Förderung investiver Maßnahmenpakete für nachhaltige städtische Mobilität in NRW. Unterstützung für Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten klima- und umweltfreundlicher Mobilität mit Fördersätzen von 80 bis 90 Prozent.

Zuständig
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Förderprogramm des NRW-Umweltministeriums unterstützt die Umsetzung von Maßnahmenpaketen für eine nachhaltige, vernetzte Mobilität in städtischen Regionen. Ziel ist die Neuorganisation des Verkehr zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität sowie räumlicher und digitaler Vernetzung. Die Maßnahmen adressieren Leitziele wie Vernetzung von Mobilitätsangeboten, sichere Wege für alle, gleichberechtigte Teilhabe, optimierte Nutzung von Infrastruktur und umweltverträgliche Mobilität.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Basierend auf kommunalem oder regionalem Mobilitätsplan

Beitrag zu CO2-neutraler Wirtschaft

Mindestens zwei Maßnahmen aus definierten Themenbereichen

Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit gezeigt

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, sowie im Verbund mit diesen Forschungs- und Bildungseinrichtungen, KMU, Vereine, Stiftungen und Kammern. Die maximal förderfähigen Ausgaben pro Vorhaben betragen 10 Millionen Euro, die Bagatellgrenze liegt bei 200.000 Euro.

Häufige Fragen

Wer kann Anträge für nachhaltige Mobilität einreichen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Unternehmen oder Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts (mit Anteilsmehrheit). Im Verbund können auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, KMU, Vereine, Stiftungen und Kammern beteiligt sein.
Wie hoch ist die Förderquote?
Der grundsätzliche Fördersatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er erhöht sich auf 90 Prozent für Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt oder Nothaushaltskommunen.
Was ist die maximale Fördersumme?
Die förderfähigen Ausgaben dürfen maximal 10 Millionen Euro je Gesamtvorhaben betragen. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 200.000 Euro.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Ein Maßnahmenpaket muss aus mindestens zwei Maßnahmen bestehen: Neugestaltung und Umverteilung von Mobilitätsflächen und Infrastruktur, nahtlose und optimierte digitale Vernetzung und Steuerung, oder innovative nachhaltige Mobilitätslösungen. Optional können Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums hinzukommen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Nachhaltige Städtische Mobilität für alle – EFRE/JTF-Förderung — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW
    munv.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen