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Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen

Die Förderung zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen ist ein Bundesprogramm, das Unternehmen der Binnenschifffahrt Zuwendungen für drei Bereiche gewährt: Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße, emissionsfreie und emissionsarme Antriebe sowie die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen. Anträge bearbeitet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, online über FiBi oder schriftlich. Grundlage sind Richtlinien vom 02. November 2023 und vom 09. Februar 2024.

Fördergeber
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für das Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sonstige
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für das Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bearbeitet Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen. Das Förderprogramm besteht aus drei Richtlinien: (1) der Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen vom 09. Februar 2024 (Abgasnachbehandlungssysteme und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen), (2) der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße vom 02. November 2023 und (3) der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 02. November 2023. Die frühere Richtlinie vom 24. Juni 2021 ist zum 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten.

Nach der Richtlinie zur Verlagerung werden Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung, zur Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen, die Optimierung im Einsatz befindlicher Güterschiffe für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser sowie bauliche Anpassungen an Binnenschiffen für den Güterverkehr gefördert. Die Antriebsrichtlinie umfasst emissionsfreie Antriebssysteme, Hybrid- oder Zweistoffantriebsmotoren (emissionsärmere Antriebe) für den Fahrgastverkehr, emissionsärmere Antriebe für den Güterverkehr und die Verbesserung der Energieeffizienz.

Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind generell nicht förderfähig, auch nicht als Bestandteil der beantragten Fördermaßnahme. Das Förderprogramm zur Verlagerung besteht laut GDWS noch bis Ende 2026; das Bundesministerium für Verkehr (BMV) bereitet die Verlängerung über 2026 hinaus vor und führt dazu Informationsgespräche mit der Branche.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

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Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie ein Unternehmen der Binnenschifffahrt?
Planen Sie eine Maßnahme zur Verlagerung von Güterverkehr, einen emissionsfreien oder emissionsärmeren Antrieb oder die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen?
Ist die Maßnahme nicht durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben?
Nutzen Sie bei schriftlichem Antrag die aktuellen Antragsvordrucke oder stellen Sie den Antrag online über FiBi?

Was bekommst du konkret?

Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen in drei Bereichen: Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen (Richtlinie vom 09. Februar 2024), Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße (Richtlinie vom 02. November 2023) sowie emissionsfreie und emissionsarme Antriebe und Energieeffizienz (Richtlinie vom 02. November 2023). Laut Erlass des BMDV vom 06. Februar 2023 ist die Zuwendung pro Vorhaben auf einen Höchstbetrag von 4,5 Mio. Euro begrenzt; die Seite nennt diese Regel für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge. Die Förderquoten je Maßnahme stehen in einem Überblick-Dokument der GDWS und sind hier nicht wiedergegeben.

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge können online über das IT-Fachverfahren „Förderung in der Binnenschifffahrt“ (FiBi) bei der GDWS gestellt werden; Antragstellung, Unterlagen sowie Zwischen- und Verwendungsnachweise sind digital möglich. Alternativ können Sie den Antrag weiterhin schriftlich im Original und unterschrieben einreichen; dafür sind zwingend die aktuellen Antragsvordrucke der jeweiligen Maßnahme zu verwenden. Bei förderrechtlichen Fragen ist die GDWS zuständig. Eine Antragsfrist nennt die Seite nicht; das Programm zur Verlagerung besteht laut GDWS noch bis Ende 2026.

Häufige Fragen

Welche Richtlinien gehören zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen?
Es gibt drei: die Richtlinie zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen vom 09. Februar 2024 sowie zwei Richtlinien vom 02. November 2023, eine zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße und eine zu emissionsfreien und emissionsarmen Antrieben.
Wie hoch kann die Zuwendung sein?
Laut Erlass vom 06. Februar 2023 ist die Zuwendung pro Vorhaben auf einen Höchstbetrag von 4,5 Mio. Euro begrenzt. Die Förderquoten je Maßnahme nennt die GDWS in einem gesonderten Überblick-Dokument.
Wie beantrage ich die Förderung?
Online über das Portal FiBi (Förderung in der Binnenschifffahrt) der GDWS oder schriftlich im Original und unterschrieben. Bei schriftlichen Anträgen sind zwingend die aktuellen Antragsvordrucke zu verwenden.
Was ist nicht förderfähig?
Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig, auch nicht als Bestandteil der beantragten Fördermaßnahme.
Wie lange läuft das Förderprogramm?
Das Förderprogramm zur Verlagerung von Güterverkehr besteht laut GDWS noch bis Ende 2026. Das Bundesministerium für Verkehr bereitet die Verlängerung über 2026 hinaus vor.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen — Offizielle Programmseite
    elwis.dePrimärquelleGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für das Bundesministerium für Verkehr (BMV)
  2. [02]
    Richtlinie Verlagerung von Güterverkehr (02. November 2023)
    elwis.deRechtsgrundlageGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für das Bundesministerium für Verkehr (BMV)
  3. [03]
    Richtlinie emissionsfreie und emissionsarme Antriebe (02. November 2023)
    elwis.deRechtsgrundlageGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für das Bundesministerium für Verkehr (BMV)
  4. [04]
    Richtlinie Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen (09. Februar 2024)
    elwis.deRechtsgrundlageGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für das Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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