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Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

L-Bank Landwirtschaft Liquiditätssicherung

Die L-Bank fördert Betriebe aus Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau und Weinbau in Baden-Württemberg mit einem Liquiditätsdarlehen, wenn sie durch Extremwetter, Tierseuchen oder Preisschwankungen existenzbedrohende Ertragseinbußen erleiden. Bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 5.000 € – 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderdarlehen Landwirtschaft Liquiditätssicherung der L-Bank steht Betrieben aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Baden-Württemberg zur Verfügung, deren Existenz durch externe Faktoren bedroht ist. Refinanziert durch die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR-Programm 246) mit Fördermehrwert für BW (längere Bereitstellungszinsen-Frei-Zeit). Antragsberechtigt sind auch Unternehmen mit Liquiditätsbedarf aus den Folgen des Ukraine-Kriegs. Förderung erfolgt als Agrar-De-minimis-Beihilfe (max. 20.000 Euro über drei Kalenderjahre).

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Antragsberechtigt sind ausschließlich Betriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Förderfähig sind Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus, des Obstbaus oder des Weinbaus. Fischerei- und Aquakulturbetriebe sind ausgeschlossen.

Bis 250 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen unter EU-Sanktionen sind ausgeschlossen.

Mindestens 30 Prozent Ergebnisrückgang im betroffenen Betriebszweig durch Extremwetter, Tierseuchen oder Preisschwankungen, alternativ nachgewiesener Ukraine-Krieg-Bezug.

Der Förderantrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank eingereicht werden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebssitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

Antragsberechtigt sind ausschließlich Betriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Tätig in Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau oder Weinbau

Förderfähig sind Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus, des Obstbaus oder des Weinbaus. Fischerei- und Aquakulturbetriebe sind ausgeschlossen.

KMU-Status nach EU-Definition

Bis 250 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen unter EU-Sanktionen sind ausgeschlossen.

Ergebnisrückgang im betroffenen Betriebszweig (in Prozent)

Mindestens 30 Prozent Ergebnisrückgang im betroffenen Betriebszweig durch Extremwetter, Tierseuchen oder Preisschwankungen, alternativ nachgewiesener Ukraine-Krieg-Bezug.

Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt

Der Förderantrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank eingereicht werden.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Liquiditätsbedarf und Krisenanlass dokumentieren

    Betroffenen Betriebszweig identifizieren, Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent über Buchführung und Vergleichszeitraum belegen oder Ukraine-Krieg-Bezug anhand von Rechnungen und Lieferantenkommunikation nachweisen.

  2. 02

    Hausbank ansprechen

    Termin mit der eigenen Bank oder Sparkasse vereinbaren, Finanzierungsbedarf und Krisenursache schildern. Die Hausbank prüft die Bonität und bereitet die Antragsunterlagen vor.

  3. 03

    Antragsunterlagen zusammenstellen

    Förderantrag (Vordruck WF_1001), De-minimis-Erklärung (Formular 1332), Merkblatt subventionserheblicher Tatsachen (WF_2201) sowie Nachweise zu Ergebnisrückgang oder Kriegsfolgen vollständig ausfüllen und unterschreiben.

  4. 04

    Antragstellung vor Vorhabensbeginn

    Die Hausbank leitet den vollständigen Antrag an die L-Bank weiter, bevor das zu finanzierende Vorhaben startet. Nachträgliche Anträge sind nicht förderfähig.

  5. 05

    Zusage und Auszahlung

    Nach Prüfung durch die L-Bank schließt die Hausbank den Darlehensvertrag mit dem Betrieb. Auszahlung erfolgt zweckgebunden für Betriebsmittel oder Bedienung bestehender Kredite. Bereitstellungsfrist: 6 Wochen kostenfrei, danach 0,15 Prozent pro Monat.

  6. 06

    Tilgung und Verwendungsnachweis

    Tilgung gemäß Vertrag (6 oder 10 Jahre Laufzeit, 0 oder 1 tilgungsfreies Anlaufjahr). Verwendung der Mittel ist auf Verlangen der L-Bank zu belegen. Bei zweckwidriger Verwendung droht Rückforderung mit Zinsen.

Häufige Fragen

Wer kann das L-Bank-Darlehen Landwirtschaft Liquiditätssicherung beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, des Gartenbaus, des Obstbaus und des Weinbaus mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Maximale Größenklasse: bis 250 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz. Fischerei- und Aquakulturbetriebe sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Welche Krisenanlässe werden anerkannt?
Anerkannt sind Liquiditätsengpässe durch Extremwetterlagen, Tierseuchen, Preisschwankungen sowie Folgen des Ukraine-Kriegs. Voraussetzung ist in der Regel ein Nachweis eines Ergebnisrückgangs von mindestens 30 Prozent im betroffenen Betriebszweig oder ein nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang mit den Kriegsfolgen.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Der Kreditrahmen liegt zwischen 5.000 Euro und 10 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden. Förderfähig sind Betriebsmittelbedarf, sonstige notwendige betriebliche Ausgaben und Zins- und Tilgungsleistungen bestehender Kredite.
Wie ist der Antragsweg?
Die Antragstellung erfolgt im Hausbankenverfahren über die eigene Bank oder Sparkasse. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Die Hausbank prüft das Vorhaben und leitet die Unterlagen an die L-Bank weiter. Direkte Anfragen sind unter [email protected] oder 0711 122-2666 möglich.
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahre sind möglich?
Die Laufzeit beträgt wahlweise 6 oder 10 Jahre. Die tilgungsfreie Anlaufzeit liegt bei 0 oder 1 Jahr. Die Sollzinsbindung entspricht der gesamten Kreditlaufzeit. Bereitstellungsprovision: 6 Wochen frei, danach 0,15 Prozent pro Monat.
Welche Nachweise sind nötig?
Erforderlich sind eine De-minimis-Erklärung (Formular 1332), der Nachweis des Ergebnisrückgangs oder Kriegsfolgen-Zusammenhangs, der Förderantrag (Vordruck WF_1001) sowie das Merkblatt subventionserheblicher Tatsachen (WF_2201). Die Hausbank reicht die Unterlagen gebündelt bei der L-Bank ein.
Ist eine Kombination mit anderen Programmen oder Versicherungen möglich?
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, sofern die EU-De-minimis-Grenze von 20.000 Euro Beihilfewert innerhalb des laufenden und der zwei vorangegangenen Kalenderjahre eingehalten wird. Versicherungsleistungen (zum Beispiel Hagelversicherung) werden vom Liquiditätsbedarf abgezogen. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

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