Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 5.000 € – 10 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderdarlehen Landwirtschaft Liquiditätssicherung der L-Bank steht Betrieben aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Baden-Württemberg zur Verfügung, deren Existenz durch externe Faktoren bedroht ist. Refinanziert durch die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR-Programm 246) mit Fördermehrwert für BW (längere Bereitstellungszinsen-Frei-Zeit). Antragsberechtigt sind auch Unternehmen mit Liquiditätsbedarf aus den Folgen des Ukraine-Kriegs. Förderung erfolgt als Agrar-De-minimis-Beihilfe (max. 20.000 Euro über drei Kalenderjahre).
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebssitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind ausschließlich Betriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Tätig in Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau oder Weinbau
Förderfähig sind Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus, des Obstbaus oder des Weinbaus. Fischerei- und Aquakulturbetriebe sind ausgeschlossen.
KMU-Status nach EU-Definition
Bis 250 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen unter EU-Sanktionen sind ausgeschlossen.
Ergebnisrückgang im betroffenen Betriebszweig (in Prozent)
Mindestens 30 Prozent Ergebnisrückgang im betroffenen Betriebszweig durch Extremwetter, Tierseuchen oder Preisschwankungen, alternativ nachgewiesener Ukraine-Krieg-Bezug.
Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt
Der Förderantrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank eingereicht werden.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Liquiditätsbedarf und Krisenanlass dokumentieren
Betroffenen Betriebszweig identifizieren, Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent über Buchführung und Vergleichszeitraum belegen oder Ukraine-Krieg-Bezug anhand von Rechnungen und Lieferantenkommunikation nachweisen.
- 02
Hausbank ansprechen
Termin mit der eigenen Bank oder Sparkasse vereinbaren, Finanzierungsbedarf und Krisenursache schildern. Die Hausbank prüft die Bonität und bereitet die Antragsunterlagen vor.
- 03
Antragsunterlagen zusammenstellen
Förderantrag (Vordruck WF_1001), De-minimis-Erklärung (Formular 1332), Merkblatt subventionserheblicher Tatsachen (WF_2201) sowie Nachweise zu Ergebnisrückgang oder Kriegsfolgen vollständig ausfüllen und unterschreiben.
- 04
Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Die Hausbank leitet den vollständigen Antrag an die L-Bank weiter, bevor das zu finanzierende Vorhaben startet. Nachträgliche Anträge sind nicht förderfähig.
- 05
Zusage und Auszahlung
Nach Prüfung durch die L-Bank schließt die Hausbank den Darlehensvertrag mit dem Betrieb. Auszahlung erfolgt zweckgebunden für Betriebsmittel oder Bedienung bestehender Kredite. Bereitstellungsfrist: 6 Wochen kostenfrei, danach 0,15 Prozent pro Monat.
- 06
Tilgung und Verwendungsnachweis
Tilgung gemäß Vertrag (6 oder 10 Jahre Laufzeit, 0 oder 1 tilgungsfreies Anlaufjahr). Verwendung der Mittel ist auf Verlangen der L-Bank zu belegen. Bei zweckwidriger Verwendung droht Rückforderung mit Zinsen.
Häufige Fragen
Wer kann das L-Bank-Darlehen Landwirtschaft Liquiditätssicherung beantragen?
Welche Krisenanlässe werden anerkannt?
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Wie ist der Antragsweg?
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahre sind möglich?
Welche Nachweise sind nötig?
Ist eine Kombination mit anderen Programmen oder Versicherungen möglich?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank: Landwirtschaft Liquiditätssicherung — Programmseitel-bank.dePrimärquelle
- [02]Förderdatenbank des Bundes: Landwirtschaft Liquiditätssicherungfoerderdatenbank.dePrimärquelle
- [03]EU-Verordnung Agrar-De-minimis (Verordnung Nr. 1408/2013)eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [04]Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württembergmlr.baden-wuerttemberg.deRegional