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L-Bank Kombi-Bürgschaft 50

Die Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank verbürgt 50 Prozent gewerblicher Förderdarlehen in Baden-Württemberg. Sie ergänzt die Bürgschaft der Bürgschaftsbank und gilt für Investitionen, Betriebsübernahmen und Betriebsmittel bis 15 Millionen Euro Volumen.

Max. Bürgschaft
15 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 2 Mio. € – 15 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 50 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit der Kombi-Bürgschaft 50 übernimmt die L-Bank Baden-Württemberg in direktem Anschluss an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg eine zusätzliche 50-Prozent-Bürgschaft für die wichtigsten gewerblichen Förderdarlehen. Verbürgt werden Finanzierungen von Investitionen, Betriebsübernahmen und Betriebsmitteln mittelständischer Unternehmen und Freiberufler. Voraussetzung ist ein Vorhaben in Baden-Württemberg. Die Bürgschaft entlastet das finanzierende Kreditinstitut in Form einer Ausfallbürgschaft und ermöglicht den Zugang zu klassischen L-Bank-Förderprogrammen wie GuW-BW, Investitionsfinanzierung, Innovationsfinanzierung, ELR-Kombi-Darlehen, Liquiditätskredit oder Energiefinanzierung.

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Das zu finanzierende Vorhaben (Gründung, Übernahme, Investition, Betriebsmittel) muss in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Reiner Firmensitz ohne BW-Vorhaben reicht nicht aus.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition sowie Angehörige der Freien Berufe. Programmabhängig sind auch größere Unternehmen zugelassen.

Bürgschaftsvolumina über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro pro Vorhaben. Für kleinere Volumina bis 2 Mio. Euro übernimmt die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg allein.

Verbürgt werden Gründung, Übernahme, Investitionen (Wachstum, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung, energieeffiziente Technik, Innovationen, Arbeitsplätze, erneuerbare Energien) sowie Betriebsmittelfinanzierung.

Die Kombi-Bürgschaft 50 setzt im direkten Anschluss an eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg auf. Ein paralleler Antrag bei der Bürgschaftsbank BW über die Hausbank ist verpflichtend.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Vorhaben in Baden-Württemberg

Das zu finanzierende Vorhaben (Gründung, Übernahme, Investition, Betriebsmittel) muss in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Reiner Firmensitz ohne BW-Vorhaben reicht nicht aus.

KMU-Status nach EU-Definition oder Freier Beruf

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition sowie Angehörige der Freien Berufe. Programmabhängig sind auch größere Unternehmen zugelassen.

Bürgschaftsvolumen in Euro

Bürgschaftsvolumina über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro pro Vorhaben. Für kleinere Volumina bis 2 Mio. Euro übernimmt die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg allein.

Art des Vorhabens

Verbürgt werden Gründung, Übernahme, Investitionen (Wachstum, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung, energieeffiziente Technik, Innovationen, Arbeitsplätze, erneuerbare Energien) sowie Betriebsmittelfinanzierung.

Vorgeschaltete Bürgschaft der Bürgschaftsbank BW

Die Kombi-Bürgschaft 50 setzt im direkten Anschluss an eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg auf. Ein paralleler Antrag bei der Bürgschaftsbank BW über die Hausbank ist verpflichtend.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben mit der Hausbank besprechen

    Das Unternehmen klärt mit der Hausbank den Finanzierungsbedarf für Gründung, Übernahme, Investition oder Betriebsmittel. Die Hausbank prüft die Finanzierung und ob ein Bürgschaftsbedarf besteht, der die Programmgrenze der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg überschreitet.

  2. 02

    Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

    Die Hausbank stellt zuerst den Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Diese deckt den ersten Bürgschaftsteil bis zu ihrer eigenen Volumengrenze ab und ist Voraussetzung für die anschließende L-Bank-Beteiligung.

  3. 03

    Anschlussantrag bei der L-Bank für die Kombi-Bürgschaft 50

    Für Bürgschaftsvolumina über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro stellt die Hausbank im direkten Anschluss den Antrag auf die Kombi-Bürgschaft 50 bei der L-Bank. Die L-Bank verbürgt 50 % der Finanzierung.

  4. 04

    Prüfung und Bürgschaftszusage

    Die L-Bank prüft Bonität, Vorhaben und Förderfähigkeit und gibt nach positiver Entscheidung die Bürgschaftszusage gegenüber der Hausbank ab. Im Anschluss werden Verwaltungskostenzuschlag und laufende Bürgschaftsprovision festgelegt.

  5. 05

    Auszahlung und Laufzeitbetreuung

    Die Hausbank zahlt die verbürgte Finanzierung an das Unternehmen aus. Die Bürgschaft läuft maximal 15 Jahre bei Investitionen und maximal 6 Jahre bei Betriebsmitteln. Während der Laufzeit fällt eine laufende Bürgschaftsprovision an.

Häufige Fragen

Wer kann die L-Bank Kombi-Bürgschaft 50 beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Vorhaben in Baden-Württemberg. Programmabhängig sind auch größere Unternehmen zugelassen. Das zu finanzierende Vorhaben muss in Baden-Württemberg liegen.
Welche Vorhaben werden mit der Kombi-Bürgschaft 50 abgesichert?
Verbürgt werden Finanzierungen für Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, Investitionen in Wachstum, Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung, energieeffiziente Betriebs- und Gebäudetechnik, Innovationen, Arbeitsplatzschaffung, erneuerbare Energien sowie Betriebsmittelfinanzierung. Die Bürgschaft bezieht sich auf den zugrunde liegenden Förderkredit der wichtigsten gewerblichen Förderprogramme.
Wie hoch ist die Bürgschaftsquote und der maximale Bürgschaftsbetrag?
Die L-Bank verbürgt 50 % der jeweiligen Finanzierung. Das Bürgschaftsvolumen liegt über 2 Mio. Euro bis maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben. Der Bürgschaftsbetrag deckt damit eine Kreditsumme von rechnerisch über 4 Mio. Euro bis 30 Mio. Euro ab.
Ist die Kombination mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg verpflichtend?
Ja, die L-Bank Kombi-Bürgschaft 50 setzt im direkten Anschluss an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg auf. Die Bürgschaftsbank BW deckt den Bürgschaftsbedarf bis zur eigenen Programmgrenze ab, darüber hinaus übernimmt die L-Bank in direkter Kombination die 50-Prozent-Bürgschaft für Volumina über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro.
Wie lange läuft die Bürgschaft?
Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre bei Investitionsvorhaben und maximal 6 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen. Die konkrete Laufzeit orientiert sich an Art und Verwendungszweck der zugrunde liegenden Finanzierung.
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird über die Hausbank gestellt. Die Hausbank prüft die Finanzierung, leitet den Bürgschaftsantrag zuerst an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und stellt anschließend bei der L-Bank den Antrag auf die Kombi-Bürgschaft 50. Eine Direkt-Antragstellung durch das Unternehmen bei der L-Bank ist nicht vorgesehen.
Welche Kosten entstehen durch die Bürgschaft?
Es fallen ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag und eine laufende Bürgschaftsprovision an. Die Höhe der laufenden Provision richtet sich nach Bonität des Unternehmens und vorhandener Besicherung und wird in der aktuellen Konditionenübersicht der L-Bank veröffentlicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Kombi-Bürgschaft 50 - Produktseite
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
  2. [02]
    L-Bank Bürgschaftsprogramme - Übersicht Unternehmensfinanzierung
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
  3. [03]
    Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Bürgschaftsprogramme
    bw.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
  4. [04]
    Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg - Förderung des Mittelstands
    wirtschaft-bw.deRegionalMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
  5. [05]
    Förderdatenbank des Bundes - L-Bank Bürgschaft
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz