Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
| Förderhöhe | ab 10.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit der Digitalisierungsfinanzierung unterstützt die L-Bank, die Förderbank des Landes Baden-Württemberg, mittelständische Unternehmen dabei, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren, ihre IT-Sicherheit zu erhöhen und ihre Beschäftigten im Umgang mit digitalen Systemen weiterzubilden. Das Programm startete am 01.07.2025 und ist nach Angabe der L-Bank das Nachfolgeprogramm der Digitalisierungsprämie Plus und der Innovationsfinanzierung 4.0. Refinanziert wird das Darlehen aus dem ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW (Programmnummer 511); die L-Bank übernimmt dessen Förderbestimmungen und verbilligt die Konditionen für kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich.
Die förderfähigen Vorhaben sind in drei Förderstufen eingeteilt, die Förderintensität nimmt von Stufe 1 bis Stufe 3 zu. Förderstufe 1 (Basisdigitalisierung) umfasst Investitionen in IT-Infrastruktur wie Hardware, Software, Netzwerke und Cloud; sie steht nur kleinen und mittleren Unternehmen offen, die den KfW-Digitalisierungs-Check durchgeführt haben. Förderstufe 2 (LevelUp-Digitalisierung) umfasst die Vernetzung digitaler Systeme (2a), Maßnahmen zur IT-Sicherheit (2b) sowie Weiterbildung zu digitaler Transformation und IT-Sicherheit und digitale Schulungssysteme (2c). Förderstufe 3 (HighEnd-Digitalisierung) umfasst große LevelUp-Vorhaben, bei denen der Darlehensbetrag mehr als 3 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe ausmacht (3a), sowie den Einsatz von Big-Data-Anwendungen, die Integration von KI-Anwendungen in die betriebliche Wertschöpfungskette und Weiterbildung dazu (3b).
Für KI-Vorhaben der Förderstufe 3b setzt die L-Bank voraus, dass die KI unternehmensinterne Daten nutzt. Die Nutzung von Standardsoftware mit integrierten KI-Tools gilt nicht als Einsatz von Zukunftstechnologien im Sinne der Förderung. IT-Infrastruktur für den Einsatz von KI oder Big Data wird ebenfalls in Förderstufe 3b gefördert; Begleitinvestitionen sind förderfähig, wenn sie zum Gelingen des KI-Vorhabens unverzichtbar sind. Ergänzend bietet die L-Bank den freiwilligen und kostenlosen L-Bank-KI-Check an: Ein Sachverständiger aus ihrem KI-Expertennetzwerk beurteilt die Förderfähigkeit des Vorhabens unter fachlich-technischen Gesichtspunkten.
Antragsberechtigt sind neu gegründete und etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler, die am Standort Baden-Württemberg aktiv sind. In den Förderstufen 2 und 3 können neben kleinen und mittleren Unternehmen nach EU-Definition auch größere mittelständische Unternehmen gefördert werden, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und ihr Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitutionen.
Nicht finanziert werden unter anderem Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme samt Speichern sowie Strom-, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Digitalisierung der Energiewende, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, der Erwerb von Grundstücken, reine Finanzinvestitionen und Wohngebäude. Je Vorhaben ist ein eigener Antrag nötig; die Förderstufen 1, 2 und 3 lassen sich in einem Vorhaben nicht kombinieren, und in Förderstufe 3 gilt entweder 3a oder 3b. Laut Programmmerkblatt ist das Darlehensprogramm bis zum 30. Juni 2027 befristet, vorbehaltlich einer vorherigen Außerkraftsetzung.
Passt Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Ist Ihr Unternehmen am Standort Baden-Württemberg aktiv? | — |
| Führen Sie ein gewerbliches Unternehmen oder sind Sie freiberuflich tätig? | — |
| Ist Ihr Unternehmen ein KMU nach EU-Definition oder ein größeres Unternehmen in mehrheitlichem Privatbesitz mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro? | Größere Unternehmen (Nicht-KMU) sind nur in den Förderstufen 2 und 3 antragsberechtigt; maßgeblich ist der Gruppenumsatz. |
| Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen, also vor Kaufverträgen oder Auftragsvergaben? | — |
| Ist Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts (zum Beispiel kein Insolvenzverfahren)? | — |
Was bekommst du konkret?
Zinsverbilligtes Förderdarlehen im Hausbankenverfahren für Investitionen und Betriebsmittel:
- Kredithöhe ab 10.000 Euro bis 5 Mio. Euro; größere Unternehmen in den Förderstufen 2 und 3 bis 25 Mio. Euro
- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; finanziert werden Kosten, die innerhalb von höchstens 24 Monaten ab Vorhabenbeginn anfallen
- Laufzeit 5 Jahre mit bis zu 1 tilgungsfreien Jahr oder 7 bzw. 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren; Sollzinsbindung wie die Laufzeit
- Zinssatz je nach Preisklasse im risikogerechten Zinssystem der L-Bank (Bonität und Besicherung); die geltenden Zinsobergrenzen stehen in der Konditionenübersicht
- Bereitstellungszinsen: in Förderstufe 1 zwölf Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge; in den Förderstufen 2 und 3 keine
- Sondertilgung: in Förderstufe 1 jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung; in den Förderstufen 2 und 3 in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Tilgungszuschuss nur für kleine und mittlere Unternehmen, gutgeschrieben nach erfolgreicher Durchführung des Vorhabens; die beiden Zuschüsse sind nicht kombinierbar:
- Digitalisierungsprämie des Landes: 5 % des Bruttodarlehensbetrags bei Vorhaben von 25.000 bis 250.000 Euro in den Förderstufen 2 oder 3, nur einmalig möglich; Unternehmen, die bereits in den Programmen Digitalisierungsprämie oder Digitalisierungsprämie Plus gefördert wurden, erhalten sie nicht
- alternativ Tilgungszuschuss der L-Bank: 1 % in Förderstufe 3a (großes LevelUp-Vorhaben), 2 % in Förderstufe 3b (Einsatz von Zukunftstechnologien wie KI)
- kein Tilgungszuschuss in Förderstufe 1, für größere Unternehmen und in der beihilfefreien Variante
- Die Höhe der Tilgungszuschüsse kann sich ändern; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Konditionenübersicht der L-Bank.
Ergänzend möglich:
- ERP-Förderzuschuss der KfW in den Förderstufen 2 und 3, für kleine und mittlere wie für größere Unternehmen, zusätzlich zum Darlehen; die KfW zahlt ihn direkt aus und veröffentlicht die Höhe selbst
- beihilfefreie Konditionenvariante in den Förderstufen 2 und 3 für alle Unternehmensgrößen, dann ohne Tilgungszuschuss
- Kombi-Bürgschaft 50 der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank bzw. InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70 bei fehlenden Sicherheiten
Wie stellst du den Antrag?
Die Digitalisierungsfinanzierung wird im Hausbankenverfahren beantragt: Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Bank oder Sparkasse, schließt dort den Kreditvertrag ab und erhält das Darlehen über die Hausbank ausgezahlt.
- Den schriftlichen Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank stellen, als Beihilfeantrag (Vordruck WF_1301) oder gleich als Förderantrag (Vordruck WF_1001). Als Vorhabenbeginn gilt der Beginn der Digitalisierungsarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, zum Beispiel ein Kaufvertrag oder eine Auftragsvergabe. Nach vollständiger Antragstellung darf das Unternehmen auf eigenes Risiko beginnen.
- Die Förderstufe mit der Hausbank bestimmen. Dabei hilft das Formular „Selbsteinstufung eines Projektes in eine Förderstufe“ (Vordruck WF_1202), das auch als Projektskizze für die Kreditakte dienen kann. Für jedes Projekt ist ein separates Darlehen zu beantragen; die Förderstufen 1, 2 und 3 lassen sich in einem Darlehen nicht kombinieren, eventuell ist das Projekt in Teilprojekte aufzuteilen.
- Die „Bestätigung zum Förderantrag – Digitalisierungsfinanzierung“ (Vordruck WF_1104) beifügen, in Förderstufe 1 mit dem Ergebnis des KfW-Digitalisierungs-Checks. Wird die Förderung als De-minimis-Beihilfe beantragt, kommt die De-minimis-Erklärung (Vordruck 1332) hinzu.
- Den ERP-Förderzuschuss der KfW (Förderstufen 2 und 3) getrennt mit dem Antragsformular der KfW über die Hausbank beantragen. Die Hausbank leitet ihn weiter, sobald die Darlehenszusage der L-Bank vorliegt; der KfW muss er spätestens drei Monate nach der Darlehenszusage vorliegen.
- Das Darlehen abrufen und die Mittel für das Vorhaben einsetzen, danach die Verwendung gegenüber der Hausbank nachweisen. Bei Darlehen mit Tilgungszuschuss setzt die L-Bank den Tilgungszuschuss bei der Prüfung des Verwendungsnachweises fest.
Fragen beantwortet die Bankenhotline Wirtschaftsförderung der L-Bank unter 0711 122-2345.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei der Digitalisierungsfinanzierung?
Wie viel Kredit ist möglich?
Werden KI-Projekte gefördert?
Wo und wann stelle ich den Antrag?
Kann ich zusätzlich den ERP-Förderzuschuss der KfW bekommen?
Ist die Digitalisierungsfinanzierung die frühere Digitalisierungsprämie Plus?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Digitalisierungsfinanzierung – Programmseite der L-Bank
- Merkblatt Digitalisierungsfinanzierung (Vordruck 8656)
- Produktinformationsblatt Digitalisierungsfinanzierung
- Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung der L-Bank
- Selbsteinstufung in eine Förderstufe (Vordruck WF_1202)
- L-Bank-KI-Check für Vorhaben der Förderstufe 3b
Unsere Quellen
- [01]Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
- [02]Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung der L-Bankl-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
- [03]L-Bank-KI-Check für Vorhaben der Förderstufe 3bl-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
- [04]Merkblatt Digitalisierungsfinanzierung (Vordruck 8656)formulare.virtuelles-rathaus.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.