Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden bilaterale Verbundprojekte im sogenannten 2+2-Modus: Auf beiden Seiten müssen jeweils mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein. Am Verbund sind insgesamt mindestens 4 und höchstens 6 förderfähige Institutionen beteiligt, davon maximal 3 aus einem Land. Die Zuwendung unterstützt Sie dabei, technische Innovationen zu entwickeln und Ihre Wettbewerbsfähigkeit oder wissenschaftliche Exzellenz auszubauen. Bei Antragstellung müssen sich Ihre wissenschaftlichen Vorarbeiten bereits auf einem Technologiereifegrad der Stufe 3 oder 4 befinden; Ziel der Förderung ist eine signifikante Steigerung dieses Reifegrades. Die Projektpartner regeln ihre Kooperation in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und stellen vertraglich sicher, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen. Die Ergebnisse dürfen nur in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder in der Republik Korea genutzt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland
Bilaterales Verbundprojekt im 2+2-Modus mit koreanischen Partnern
Mindestens 4 und höchstens 6 förderfähige Institutionen, maximal 3 aus einem Land
Vorarbeiten auf Technologiereifegrad Stufe 3 oder 4
Schriftliche Kooperationsvereinbarung aller Projektpartner
Keine Arbeiten vor Einreichung des schriftlichen Beihilfeantrags
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Unternehmen bemessen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK), für Hochschulen gelten die Richtlinien auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV). Hochschulen können bis zu 100 Prozent gefördert werden und erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent. Für Unternehmen gelten die Förderquoten der europäischen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO); eine einheitliche Quote nennt die Richtlinie deshalb nicht. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe legen Sie dem DLR Projektträger bis spätestens 4. November 2026 eine Projektskizze über das Skizzenportal von easy-Online vor. Die Projektskizze muss der deutsche Antragsteller gemeinsam mit einem Kooperationspartner aus Korea einreichen; bei deutschen Verbundprojekten erfolgt die Vorlage in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator. Gewerbliche Partner müssen wegen des nach Artikel 6 AGVO erforderlichen Anreizeffekts vor Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Beihilfeantrag stellen. Hochschulen bestätigen bei Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
Häufige Fragen
Was bedeutet 2+2 bei diesem Förderprogramm?
Welche Themen werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderquote?
Bis wann muss die Projektskizze eingereicht werden?
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Deutsch-koreanische 2+2-Projekte zu Halbleitern und KI-basierter Assistenzrobotik — Offizielle Programmseitebmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.