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Deutsch-koreanische 2+2-Projekte zu Halbleitern und KI-basierter Assistenzrobotik

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben deutscher Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Partnern aus der Republik Korea. Themen sind die Schlüsseltechnologien Halbleiter und Künstliche-Intelligenz-basierte Assistenzrobotik. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 36 Monate.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden bilaterale Verbundprojekte im sogenannten 2+2-Modus: Auf beiden Seiten müssen jeweils mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein. Am Verbund sind insgesamt mindestens 4 und höchstens 6 förderfähige Institutionen beteiligt, davon maximal 3 aus einem Land. Die Zuwendung unterstützt Sie dabei, technische Innovationen zu entwickeln und Ihre Wettbewerbsfähigkeit oder wissenschaftliche Exzellenz auszubauen. Bei Antragstellung müssen sich Ihre wissenschaftlichen Vorarbeiten bereits auf einem Technologiereifegrad der Stufe 3 oder 4 befinden; Ziel der Förderung ist eine signifikante Steigerung dieses Reifegrades. Die Projektpartner regeln ihre Kooperation in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und stellen vertraglich sicher, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen. Die Ergebnisse dürfen nur in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder in der Republik Korea genutzt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland

Bilaterales Verbundprojekt im 2+2-Modus mit koreanischen Partnern

Mindestens 4 und höchstens 6 förderfähige Institutionen, maximal 3 aus einem Land

Vorarbeiten auf Technologiereifegrad Stufe 3 oder 4

Schriftliche Kooperationsvereinbarung aller Projektpartner

Keine Arbeiten vor Einreichung des schriftlichen Beihilfeantrags

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Unternehmen bemessen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK), für Hochschulen gelten die Richtlinien auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV). Hochschulen können bis zu 100 Prozent gefördert werden und erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent. Für Unternehmen gelten die Förderquoten der europäischen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO); eine einheitliche Quote nennt die Richtlinie deshalb nicht. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe legen Sie dem DLR Projektträger bis spätestens 4. November 2026 eine Projektskizze über das Skizzenportal von easy-Online vor. Die Projektskizze muss der deutsche Antragsteller gemeinsam mit einem Kooperationspartner aus Korea einreichen; bei deutschen Verbundprojekten erfolgt die Vorlage in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator. Gewerbliche Partner müssen wegen des nach Artikel 6 AGVO erforderlichen Anreizeffekts vor Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Beihilfeantrag stellen. Hochschulen bestätigen bei Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.

Häufige Fragen

Was bedeutet 2+2 bei diesem Förderprogramm?
Das Projekt muss als 2+2-Vorhaben konzipiert sein: Auf beiden Seiten, also in Deutschland und in der Republik Korea, müssen jeweils mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein. Insgesamt umfasst der Verbund mindestens 4 und höchstens 6 förderfähige Institutionen, davon maximal 3 aus einem Land.
Welche Themen werden gefördert?
Das Vorhaben muss sich auf die Schlüsseltechnologien Halbleiter oder Künstliche-Intelligenz-basierte Assistenzrobotik beziehen. Die wissenschaftlichen Vorarbeiten müssen sich bei Antragstellung bereits auf einem Technologiereifegrad der Stufe 3 oder 4 befinden.
Wie hoch ist die Förderquote?
Hochschulen können bis zu 100 Prozent gefördert werden und erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent. Für Unternehmen gelten die Förderquoten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO); die Bemessung erfolgt auf Kostenbasis nach den AZK-Richtlinien.
Bis wann muss die Projektskizze eingereicht werden?
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 4. November 2026 Projektskizzen über das Skizzenportal von easy-Online vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Absatz 18 AGVO, Antragsteller, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sowie Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Gewerbliche Partner dürfen zudem nicht vor Einreichung des schriftlichen Beihilfeantrags mit den Arbeiten begonnen haben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Deutsch-koreanische 2+2-Projekte zu Halbleitern und KI-basierter Assistenzrobotik — Offizielle Programmseite
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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