BundesBonus
Zuschuss Bund

KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen

Förderung für Kommunen und regionale Akteure in Kohleausstiegsregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches, Rheinisches Revier) zur Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Unterstützung investiver und konzeptioneller Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung.

Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Förderprogramm KoMoNa des Bundesumweltministeriums richtet sich an Kommunen und regionale Akteure wie Hochschulen und Unternehmen aus Braunkohleregionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Die Reviere sollen zu wegweisenden Pilotregionen werden, die auf vorbildliche Weise zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Förderung unterstützt die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Sitz in Braunkohleregion (Lausitzer, Mitteldeutsch oder Rheinisches Revier)

Beitrag zu ökologischen Nachhaltigkeitszielen

In Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Schritt 1

    Antragsteller reichen in Stufe 1 des zweistufigen Verfahrens eine Projektskizze von maximal 10 Seiten ueber das Portal easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline) bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein. Stichtag fuer den 4. Foerderaufruf ist der 8. September 2026.

  2. 02

    Schritt 2

    Die ZUG prueft die eingereichten Projektskizzen fachlich und formal. Bewertungskriterien sind unter anderem Modellcharakter, Beitrag zu oekologischen Nachhaltigkeitszielen, regionale Wirkung im jeweiligen Revier und Uebertragbarkeit auf andere Kommunen.

  3. 03

    Schritt 3

    Bei positivem Begutachtungsergebnis werden Antragsteller in Stufe 2 zur Einreichung eines foermlichen Vollantrags aufgefordert. Im Vollantrag werden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan konkretisiert.

  4. 04

    Schritt 4

    Nach Pruefung des Vollantrags erteilt die ZUG den Zuwendungsbescheid. Mit dem Bescheid sind Bewilligungszeitraum, Foerderhoehe und Auflagen verbindlich festgelegt.

  5. 05

    Schritt 5

    Die Massnahme wird im bewilligten Zeitraum umgesetzt. Mittel werden auf Mittelabruf ausgezahlt. Die ZUG begleitet die Vorhaben fachlich und vernetzt die gefoerderten Kommunen untereinander.

  6. 06

    Schritt 6

    Nach Abschluss reichen Zuwendungsempfaenger einen zahlenmaessigen und sachlichen Verwendungsnachweis bei der ZUG ein. Dieser dokumentiert die zweckentsprechende Mittelverwendung sowie die erreichten Ergebnisse des Modellvorhabens.

Häufige Fragen

Wer kann Antraege fuer KoMoNa stellen?
Antragsberechtigt sind Kommunen (Staedte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschluesse) sowie weitere regionale Akteure wie gemeinnuetzige juristische Personen des Privatrechts, Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Verbaende, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist Sitz oder Niederlassung im Lausitzer Revier (Brandenburg), Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) oder Rheinischen Revier (Nordrhein-Westfalen).
Welche Massnahmen werden gefoerdert?
Gefoerdert werden investive und konzeptionelle Modellvorhaben mit oekologischem Nachhaltigkeitsfokus. Dazu zaehlen integrierte kommunale Nachhaltigkeitskonzepte, Gruenflaechenentwicklung und Biodiversitaet, naturnahe Gewaesserrenaturierung, blau-gruene Infrastruktur, Umweltbildung sowie Citizen-Science-Projekte. Auch befristete Personalstellen fuer Nachhaltigkeitsmanagement und die Erstellung von Nachhaltigkeitskonzepten sind foerderfaehig.
Wie hoch ist die Foerderquote bei KoMoNa?
Die maximale Foerderquote richtet sich nach dem Antragsteller: Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, gemeinnuetzige juristische Personen des Privatrechts bis zu 80 Prozent, wirtschaftlich taetige Organisationen bis zu 75 Prozent. Fuer Citizen-Science-Vorhaben ist ausnahmsweise eine Foerderung von bis zu 100 Prozent moeglich.
Wer ist Projekttraeger von KoMoNa?
Projekttraeger ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesministeriums fuer Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Die ZUG wickelt das Antragsverfahren ab, prueft Projektskizzen und Vollantraege und begleitet die bewilligten Vorhaben fachlich.
Welche Themen stehen im Fokus von KoMoNa?
Im Fokus stehen Renaturierung, blau-gruene Infrastruktur, Biodiversitaet und Stadtgruen, Klimaschutz und Klimaanpassung auf kommunaler Ebene, Ressourcenschutz, nachhaltige Tourismusentwicklung sowie Beteiligungs- und Bildungsformate. Ziel ist die Umsetzung oekologischer Nachhaltigkeitsziele in den Braunkohlerevieren als Beitrag zum Strukturwandel.
Bis wann koennen Projektskizzen fuer den 4. Foerderaufruf eingereicht werden?
Der vierte KoMoNa-Foerderaufruf laeuft seit dem 25. Maerz 2026. Projektskizzen koennen bis zum 8. September 2026 bei der ZUG gGmbH eingereicht werden. Insgesamt stellt das BMUKN fuer KoMoNa 200 Millionen Euro bereit, mit denen bis zu rund 116 Modellvorhaben gefoerdert werden sollen.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen — Offizielle Programmseite
    bundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  2. [02]
  3. [03]
    Foerderdatenbank des Bundes – KoMoNa Programmdetails
    foerderdatenbank.deRechtsgrundlage