Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Förderhöhe | 25.000 € – 1 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 80 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm richtet sich an sächsische KMU, die nach einer erfolgreich abgeschlossenen Insolvenz (bestätigter Insolvenzplan nach § 248 InsO und Aufhebungsbeschluss nach § 258 InsO) ihre Marktfähigkeit wiederhergestellt haben und ihre wirtschaftliche Existenz weiter festigen wollen. Ziel ist es, die Überlebensrate zuvor geförderter Unternehmensgründungen zu erhöhen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
Erfolgreiche Überwindung eines Insolvenzverfahrens (bestätigter Insolvenzplan nach § 248 InsO, Aufhebungsbeschluss nach § 258 InsO)
Betriebsstätte beziehungsweise Sitz (bei Freiberuflern) im Freistaat Sachsen
Kein 'Unternehmen in Schwierigkeiten' gemäß EU-Beihilfeleitlinien zum Zeitpunkt der Antragstellung
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist mit dem entsprechenden Formular direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, zu stellen. Die SAB ist Bewilligungsstelle, entscheidet über den Antrag und zahlt die Zuwendung unmittelbar an den Zuwendungsempfänger aus. Die Verwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks per Verwendungsnachweis gegenüber der SAB nachzuweisen.
Häufige Fragen
Wer kann die Zuwendung beantragen?
In welcher Form wird die Förderung gewährt?
Wie hoch kann das Darlehen ausfallen?
Wo wird der Antrag gestellt?
Wie lange läuft das Darlehen?
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