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Förderkredit · bis 1 Mio. € Land

Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung

Die Sächsische Aufbaubank vergibt im Auftrag des Freistaats Sachsen Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen, die eine Krisensituation wie ein Insolvenzverfahren erfolgreich überwunden haben. Gefördert werden Investitionen und laufende betriebliche Ausgaben mit bis zu 80 Prozent des förderfähigen Finanzbedarfs; der Darlehensbetrag liegt zwischen 25.000 und 1.000.000 Euro.

Max. Kreditrahmen
1 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe 25.000 € – 1 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 80 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm richtet sich an sächsische KMU, die nach einer erfolgreich abgeschlossenen Insolvenz (bestätigter Insolvenzplan nach § 248 InsO und Aufhebungsbeschluss nach § 258 InsO) ihre Marktfähigkeit wiederhergestellt haben und ihre wirtschaftliche Existenz weiter festigen wollen. Ziel ist es, die Überlebensrate zuvor geförderter Unternehmensgründungen zu erhöhen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition

Erfolgreiche Überwindung eines Insolvenzverfahrens (bestätigter Insolvenzplan nach § 248 InsO, Aufhebungsbeschluss nach § 258 InsO)

Betriebsstätte beziehungsweise Sitz (bei Freiberuflern) im Freistaat Sachsen

Kein 'Unternehmen in Schwierigkeiten' gemäß EU-Beihilfeleitlinien zum Zeitpunkt der Antragstellung

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist mit dem entsprechenden Formular direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, zu stellen. Die SAB ist Bewilligungsstelle, entscheidet über den Antrag und zahlt die Zuwendung unmittelbar an den Zuwendungsempfänger aus. Die Verwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks per Verwendungsnachweis gegenüber der SAB nachzuweisen.

Häufige Fragen

Wer kann die Zuwendung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes sowie Freiberufler mit Betriebsstätte beziehungsweise Sitz im Freistaat Sachsen, die eine Krisensituation wie ein Insolvenzverfahren erfolgreich überwunden haben.
In welcher Form wird die Förderung gewährt?
Die Zuwendung wird nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen mit Festbetragsfinanzierung gewährt.
Wie hoch kann das Darlehen ausfallen?
Der Mindestbetrag liegt bei 25.000 Euro, der Höchstbetrag bei 1 Million Euro. Die Förderung kann bis zu 80 Prozent des förderfähigen Finanzbedarfs betragen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag ist mit dem entsprechenden Formular direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, einzureichen.
Wie lange läuft das Darlehen?
Die Laufzeit beträgt maximal vier Jahre, davon höchstens ein tilgungsfreies Jahr; der Zinssatz orientiert sich am Referenzzinssatz der EU-Kommission zuzüglich 400 Basispunkten.

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