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ISB Venture Capital Rheinland-Pfalz

Die ISB Rheinland-Pfalz stellt jungen und innovativen Unternehmen über Innovationsfonds und Wachstumsfonds Beteiligungskapital zur Verfügung. In der ersten Finanzierungsrunde bis 500.000 Euro, im Wachstumsfonds bis zu 2 Mio. Euro je Zielunternehmen.

Max. Beteiligung
2 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe bis zu 2 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Beteiligungs-Programm Venture Capital stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) über verschiedene Tochtergesellschaften kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz Beteiligungskapital zur Verfügung. Das Kapital stärkt das wirtschaftliche Eigenkapital des antragstellenden Unternehmens und kann als offene Beteiligung (Erwerb von Gesellschaftsanteilen), als typisch stille Beteiligung mit Rangrücktritt oder in Kombination beider Formen gewährt werden. Die ISB ist ein langfristig orientierter Investor — Regellaufzeit der typisch stillen Beteiligung beträgt zehn Jahre. Es gibt keine vertraglich festgelegten Exit-Strategien.

Schnell-Check

Passt ISB Venture Capital Rheinland-Pfalz zu dir?

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Unternehmenssitz oder operative Betriebsstätte im Land Rheinland-Pfalz erforderlich.

Innovationsfonds für junge Technologieunternehmen unter 5 Jahren Handelsregistereintrag; Wachstumsfonds für etablierte innovative Unternehmen ab 5 Jahren Handelsregistereintrag.

Innovationsfonds: weniger als 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro, noch keine Gewinnausschüttung.

Wachstumsfonds: mindestens 25 Vollzeitaequivalente, Jahresumsatz mindestens 5 Mio. Euro, Gruppenumsatz bis 75 Mio. Euro, signifikantes Wachstum in den letzten drei Jahren.

Wachstumsfonds: private Investitionen müssen mindestens 34 Prozent der Finanzierungsrunde abdecken (Pari-Passu-Finanzierung).

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz

Unternehmenssitz oder operative Betriebsstätte im Land Rheinland-Pfalz erforderlich.

Fondsauswahl Innovationsfonds oder Wachstumsfonds

Innovationsfonds für junge Technologieunternehmen unter 5 Jahren Handelsregistereintrag; Wachstumsfonds für etablierte innovative Unternehmen ab 5 Jahren Handelsregistereintrag.

Privater Co-Investor Anteil

Wachstumsfonds: private Investitionen müssen mindestens 34 Prozent der Finanzierungsrunde abdecken (Pari-Passu-Finanzierung).

Was bekommst du konkret?

In einer ersten Finanzierungsrunde stellt der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz grundsätzlich bis zu 500.000 Euro Beteiligungskapital zur Verfügung. Der Wachstumsfonds Rheinland-Pfalz beteiligt sich grundsätzlich bis zu 2,0 Mio. Euro je Zielunternehmen, gegebenenfalls in mehreren Finanzierungsrunden, ausschließlich gemeinsam mit privaten Wirtschaftsbeteiligten zu marktüblichen Bedingungen (mindestens 34 Prozent private Investitionen, pari-passu). Die Laufzeit der stillen Beteiligung liegt zwischen fünf und zehn Jahren. Für die stille Beteiligung ist eine Festvergütung sowie eine gewinnabhängige Vergütung zu zahlen, die individuell auf Basis des Unternehmens-Ratings vereinbart werden. Eine Bearbeitungsgebühr von in der Regel 1 Prozent der Beteiligungssumme ist bei Antragstellung zu entrichten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Erstkontakt mit der ISB-Beteiligungsabteilung

    Kontakt zum Team Beteiligungen über das Beratungsteam Wirtschaftsförderung der ISB. Im Vorgespräch wird die grundsätzliche Fondszuordnung (Innovations- oder Wachstumsfonds) und die Wachstumsperspektive geklärt.

  2. 02

    Einreichung Businessplan und Pitch

    Unternehmen reicht Businessplan, Finanzplanung, Gesellschafterstruktur und Pitch-Deck ein. Innovationskriterium, Skalierbarkeit und Marktpotenzial werden dargestellt.

  3. 03

    Prüfung und Due Diligence

    Die ISB prüfen Geschäftsmodell, Marktposition, Team, Finanzkennzahlen und rechtliche Struktur. Bei Wachstumsfonds wird die Pari-Passu-Anforderung mit privaten Co-Investoren validiert.

  4. 04

    Investmentkomitee-Entscheidung

    Das Investmentkomitee der ISB entscheidet über Beteiligungssumme, Bewertung und Konditionen. Bei positiver Entscheidung wird ein Term Sheet mit Festvergütung, gewinnabhängiger Komponente und Laufzeit erstellt.

  5. 05

    Beteiligungsvertrag und Closing

    Beteiligungsvertrag mit offener und/oder typisch stiller Beteiligung wird geschlossen. Bearbeitungsgebühr rund 1 Prozent der Beteiligungssumme. Auszahlung in Tranchen möglich, Regellaufzeit der stillen Beteiligung zehn Jahre.

  6. 06

    Laufende Begleitung und Folgerunden

    Die ISB begleitet das Unternehmen als Minderheitsgesellschafter, nimmt an Beiratssitzungen teil und unterstützt Folgerunden bis zur Maximalsumme (Wachstumsfonds 2 Mio. Euro pro Zielunternehmen).

Häufige Fragen

Wer kann sich um eine ISB-Beteiligung bewerben?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Der Innovationsfonds richtet sich an junge Technologieunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro und Handelsregistereintrag nicht älter als 5 Jahre. Der Wachstumsfonds adressiert etablierte innovative Unternehmen mit skalierbarem Geschäftsmodell, mindestens 5 Mio. Euro Jahresumsatz, 25 Vollzeitaequivalenten und Gruppenumsatz bis 75 Mio. Euro.
Innovationsfonds oder Wachstumsfonds — welcher Fonds passt zu meinem Unternehmen?
Der Innovationsfonds finanziert die Frühphase: junge Technologieunternehmen mit Handelsregistereintrag unter 5 Jahren, noch keine Gewinnausschüttung, Wachstumsperspektive. Der Wachstumsfonds setzt später an: Unternehmen mit Handelsregistereintrag ab 5 Jahren, etabliertem Umsatz und signifikantem Wachstum in den letzten drei Jahren. Die ISB-Beratung Wirtschaftsförderung ordnet im Vorgespräch den passenden Fonds zu.
Wie hoch ist die Beteiligung in der Erstrunde und in Folgerunden?
Der Innovationsfonds beteiligt sich in der ersten Finanzierungsrunde mit bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen. Folgerunden sind möglich. Der Wachstumsfonds investiert insgesamt bis zu 2,0 Mio. Euro pro Zielunternehmen, verteilbar auf mehrere Runden. Die genaue Höhe hängt von Kapitalbedarf, Bewertung und Co-Investoren ab.
Welche Sektoren werden bevorzugt finanziert?
Der Fokus liegt auf innovativen Technologieunternehmen mit skalierbarem Geschäftsmodell. Klassische Cluster sind Digitalwirtschaft, Software/SaaS, Industrie 4.0, Life Sciences, Medizintechnik, Energie- und Umwelttechnik. Branchenfremde Beteiligungen sind im Einzelfall möglich, wenn das Innovationskriterium und die Wachstumsperspektive belegt sind.
Muss ein privater Lead-Investor mitfinanzieren?
Beim Wachstumsfonds gilt eine Pari-Passu-Anforderung: private Investitionen müssen mindestens 34 Prozent der Finanzierungsrunde abdecken. Die ISB tritt in der Regel als Minderheitsgesellschafter neben einem privaten Lead-Investor auf. Beim Innovationsfonds ist eine Co-Investoren-Struktur üblich, im Einzelfall sind reine ISB-Beteiligungen möglich.
Welche Beteiligungsform und Laufzeit ist üblich?
Die ISB beteiligt sich als offene Beteiligung (Gesellschaftsanteile) oder als typisch stille Beteiligung mit Rangrücktritt, häufig in Kombination. Die Regellaufzeit der stillen Beteiligung beträgt zehn Jahre, kuerzere Laufzeiten ab fuenf Jahren sind möglich. Es gelten eine Festvergütung plus gewinnabhängige Komponente sowie eine Bearbeitungsgebühr von rund 1 Prozent der Beteiligungssumme.
Ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz Pflicht?
Ja. Antragsteller müssen eine Betriebsstätte oder den Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz nachweisen. Reine Briefkasten-Adressen genügen nicht. Die operative Wertschöpfung muss im Land stattfinden oder kurzfristig dorthin verlagert werden.

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