Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bund (BMBFSFJ, Geschäftsstelle Ganztagsausbau) — Umsetzung durch die Länder |
| Förderquote | 70 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau flankiert den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise für Grundschulkinder gilt (§ 24 Abs. 4 SGB VIII, acht Stunden an Werktagen). Der Bund stellt dafür nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz bis zu 3,5 Mrd. € bereit: je 1 Mrd. € Basismittel für 2020 und 2021 sowie 750 Mio. € Bonusmittel; 2,75 Mrd. € davon werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt.
Gefördert werden Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung und Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen, in schulnahen Betreuungsangeboten und in Horten. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die nur dem Unterricht dienen, und reine Instandhaltung ohne Qualitäts- oder Kapazitätsgewinn. Die Mindestfördersumme beträgt laut Verwaltungsvereinbarung 5.000 € je Antrag.
Der Bund beteiligt sich mit höchstens 70 Prozent, die Länder mit mindestens 30 Prozent. Diese Quote gilt landesbezogen auf das Gesamtvolumen am Programmende — deshalb dürfen einzelne Landesprogramme höhere Sätze ausweisen (Thüringen bis 90 %, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein bis 85 %); die Differenz tragen Landesmittel.
Abgewickelt wird das Programm ausschließlich über die Länder: Jedes Land hat eine eigene Richtlinie mit eigener Antragstelle, eigenem Fördersatz und eigener Frist. Mehrere Länder haben ihre Antragsphase bereits geschlossen (Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein), andere nehmen bis 2027 oder 2028 Anträge an. Maßgeblich ist immer die Landesfrist — auch dort, wo ein Land die Verlängerung des Bundes auf den 31. Dezember 2029 nicht übernommen hat.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Schulträger, Kommune oder freier Träger einer Ganztagseinrichtung
Maßnahme dient der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter
Fördersumme mindestens 5.000 € (Landesuntergrenzen beachten)
Antragsfrist des Bundeslandes noch offen
Was bekommst du konkret?
Bundesrahmen (GaFinHG):
- Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten, mindestens 30 % Kofinanzierung durch Land und Träger
- Gesamtvolumen bis zu 3,5 Mrd. €; Mindestfördersumme 5.000 € je Antrag
- Maßnahmen bis 31. Dezember 2029 abschließen, Abrechnung bis 30. Juni 2030; Mittel, die bis 31. Dezember 2028 nicht bewilligt sind, werden umverteilt
Die 16 Landesprogramme (Fördersatz · Antragsfrist · Antragstelle · Richtlinie):
- Baden-Württemberg — bis 70 % · Antragsfrist 30.06.2028 · Regierungspräsidien · VwV vom 22.03.2024, Fassung vom 04.02.2026
- Bayern — bis zu 6.000 € je neuem Betreuungsplatz (Festbetrag) · Antragsfrist 30.06.2028 · Bezirksregierungen · Bekanntmachung vom 23.08.2023, geändert 12.12.2025
- Berlin — Bund 70 %, Land mindestens 30 %; freie Träger bis 80 % · keine Antragsfrist, Abschluss bis 31.12.2029 · Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · Landesprogramm, Fassung März 2026
- Brandenburg — bis 70 %, finanzschwache Kommunen nur 10 % Eigenanteil · Antragsfrist 31.12.2024 abgelaufen, keine neuen Anträge · ILB · Richtlinie vom 01.02.2024, geändert März 2026
- Bremen — 26.229.225 € Bundesmittel, Bremen zu Bremerhaven 80:20; kein offenes Antragsverfahren · Abschluss bis 31.12.2027 · Senatorin für Kinder und Bildung · Landesprogramm vom 30.11.2023
- Hamburg — bis 70 %, Höchstzuschuss = Zahl der Grundschüler × 990 € · Antragsfrist 30.09.2028 · Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung · Richtlinie vom 02.12.2025 (nur Ersatzschulen in freier Trägerschaft)
- Hessen — bis 85 % (70 % Bund + 15 % Land) im Rahmen fester Kontingente, Mindestvolumen 40.000 € · Kontingente bis 31.12.2026 · WIBank · Richtlinie vom 23.10.2023, geändert 15.09.2025
- Mecklenburg-Vorpommern — Bund bis 70 % plus Land bis 15 % · keine allgemeine Antragsfrist veröffentlicht (Umverteilungsmittel bis 31.05.2027), Abschluss bis 31.12.2027 · LAGuS über Landkreise und kreisfreie Städte · VwV vom 28.12.2023
- Niedersachsen — 70 % Bund plus bis 15 % Land, Untergrenze 10.000 € je Maßnahme · Antragsfrist 31.10.2027 · Regionale Landesämter für Schule und Bildung · Runderlass vom 28.02.2024, geändert 01.12.2025
- Nordrhein-Westfalen — bis 85 % · keine Ausschlussfrist, Restmittel im laufenden Verfahren, Abschluss bis 31.12.2029 · Bezirksregierungen · Runderlass vom 12.10.2023, geändert 10.02.2026
- Rheinland-Pfalz — 70 %, Landesbudget 132.508.200 € über 41 Jugendamtsbezirke · Antragsfrist 30.06.2027 · ADD (Schulen) und LSJV (Jugendhilfe) · VwV vom 26.07.2023, geändert 28.04.2026
- Saarland — Bund bis 70 % plus Land bis 15 % · Antragsfrist 30.06.2026 abgelaufen, Antragsphase beendet · Ministerium für Bildung und Kultur · Richtlinie vom 12.03.2024, geändert 05.11.2025
- Sachsen — bis 70 % (Großmaßnahmen im ländlichen Raum 60 %) · Antragsfrist 28.06.2024 abgelaufen · Sächsische Aufbaubank · Richtlinie vom 29.09.2023, geändert 23.09.2025
- Sachsen-Anhalt — bis 70 % je Einzelmaßnahme, Mindestfördersumme 5.000 € · Weiterleitung der Mittel bis 30.06.2026, Abschluss bis 31.12.2027 · Landkreise und kreisfreie Städte als Erstempfänger · Runderlass vom 01.08.2024
- Schleswig-Holstein — bis 85 % · Antragsfrist 31.12.2025 abgelaufen · IB.SH · Bekanntmachung vom 07.06.2024, 1. Änderung 24.03.2026
- Thüringen — bis 90 %, im Ausnahmefall Vollfinanzierung · Antragsfrist 30.09.2026 · Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur · VwV vom 15.05.2024, geändert 03.03.2026
Die Landesrichtlinien sind unten verlinkt; bei Abweichungen zwischen Bundes- und Landesangaben gilt für den Antrag die Landesrichtlinie.
Wie stellst du den Antrag?
- Landesprogramm prüfen: Zuständig ist die Bewilligungsstelle des Bundeslandes, in dem die Schule oder Einrichtung liegt (Liste oben) — nicht der Bund.
- Antragsberechtigung klären: Schulträger, Kommune, Ersatzschulträger oder freier Träger laut Landesrichtlinie; in Bremen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland läuft der Weg über die Jugendhilfeträger beziehungsweise Landkreise.
- Antrag stellen: Mit den Formularen des Landes vor Beginn der Maßnahme; Mindestfördersumme 5.000 €, teils höhere Landesuntergrenzen. In Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein ist die Antragsphase beendet.
- Bewilligung und Umsetzung: Maßnahme innerhalb der Landesfrist abschließen (Bund: bis 31.12.2029, in Bremen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bis 31.12.2027) und Verwendungsnachweis einreichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau?
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Bis wann müssen Anträge gestellt werden?
Bis wann müssen die Maßnahmen fertig sein?
Was wird gefördert und was nicht?
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Wo findest du die Originalquellen?
- BMBFSFJ — Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Richtlinien und Ansprechstellen aller Länder)
- Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) — Gesetzestext
- Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Ganztagsausbau (PDF)
- FAQ des BMBFSFJ zum Investitionsprogramm (PDF)
- Baden-Württemberg — VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Landesrecht BW)
- Bayern — Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Angebote (BayVV)
- Berlin — Landesprogramm Investitionsprogramm Ganztagsausbau (PDF)
- Brandenburg — Richtlinie Investitionsprogramm Ganztag (BRAVORS)
- Bremen — Landesprogramm Ganztagsfinanzhilfe (PDF)
- Hamburg — Förderrichtlinie im Amtlichen Anzeiger vom 06.01.2026 (PDF)
- Hessen — Förderrichtlinie Investitionsprogramm Ganztagsausbau (WIBank, PDF)
- Mecklenburg-Vorpommern — Richtlinie Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Landesrecht MV)
- Niedersachsen — Richtlinie Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote (Nds. MBl. 2024 Nr. 119, PDF)
- Nordrhein-Westfalen — Richtlinie Ganztagsausbau (BASS 11-02 Nr. 40)
- Rheinland-Pfalz — Förderrichtlinie Basismittel Rechtsanspruch Ganztag (PDF)
- Saarland — Förderrichtlinie Ganztagsausbau 2024 (PDF; Frist geändert durch Erlass vom 05.11.2025)
- Sachsen — Richtlinie Ganztagsinvestitionen (REVOSax)
- Sachsen-Anhalt — Richtlinien Ganztagsbetreuung II (Landesrecht LSA)
- Schleswig-Holstein — Richtlinie Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Amtsblatt 2024 Nr. 25, PDF)
- Thüringen — VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Landesrecht Thüringen)
Unsere Quellen
- [01]Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GaFinHG) — Offizielle Programmseiterecht-auf-ganztag.dePrimärquelleBund (BMBFSFJ, Geschäftsstelle Ganztagsausbau) — Umsetzung durch die Länder
- [02]Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) — Gesetzestextgesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBund (BMBFSFJ, Geschäftsstelle Ganztagsausbau) — Umsetzung durch die Länder
- [03]Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Ganztagsausbau (PDF)recht-auf-ganztag.deRechtsgrundlageBund (BMBFSFJ, Geschäftsstelle Ganztagsausbau) — Umsetzung durch die Länder
- [04]Baden-Württemberg — VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Landesrecht BW)landesrecht-bw.deRechtsgrundlageBund (BMBFSFJ, Geschäftsstelle Ganztagsausbau) — Umsetzung durch die Länder
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.