Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderung werden Vorhaben zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes und zur nachhaltigen naturnahen Entwicklung von Gewässern unterstützt. Ziel ist eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Weiterhin werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt; die Finanzierung der Vorhaben dient der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung gemäß § 6 Wasserhaushaltsgesetz. Grundlage ist die Richtlinie des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg; die Mittel stammen vom Bund und vom Land Brandenburg.
Passt Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung Brandenburg zu dir?
6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Gewässerunterhaltungsverband oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (nicht das Land)
Das Vorhaben liegt im Land Brandenburg
Positives Votum der zuständigen regionalen Arbeitsgruppe liegt vor
Das Votum ist bei Antragseinreichung nicht älter als 2 Jahre
Art des Vorhabens
Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen · Naturnahe Gewässerentwicklung · Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft · Umbau oder Ersatzneubau wasserwirtschaftlicher Anlagen
Die Zuwendung wird nicht an Dritte weitergegeben
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Gefördert werden konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen, Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung wie Gewässerrandstreifen, die Verbesserung hydromorphologischer Bedingungen und die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit durch Fischwanderhilfen oder den Rückbau von Querbauwerken, Vorhaben zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft sowie der Umbau oder Ersatzneubau von Wehren, Schöpfwerken und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen zur Anpassung des Landschaftswasserhaushalts an die Folgen des Klimawandels.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist schriftlich bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen; das Antragsformular steht auf der Programmseite unter Formulare bereit. Die Antragsprüfung erfolgt unter Berücksichtigung der fachlichen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes beziehungsweise des MLEUV, die die Bewilligungsbehörde selbst einholt. Die Richtlinie trat zum 23.01.2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Welche Vorhaben werden gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Was ist vor der Antragstellung zu beachten?
Was wird nicht gefördert?
Wie lange gilt die Richtlinie?
Mehr zu Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung Brandenburg und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung Brandenburg — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg
- [02]Förderrichtlinie (PDF)ilb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg
- [03]Merkblatt zur fachlichen Vorprüfung (PDF)ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.