BundesBonus
Zuschuss · bis 20 % Land

Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE) 361

EFRE-Zuschüsse für Digitalisierung und Innovationen in KMU in RLP. Investitionszuschüsse 10-20% der Kosten, Mindestzuschuss 50.000 Euro, max. 5 Mio. Euro.

Max. Förderung
5 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe bis zu 5 Mio. €
Förderquote 20 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das IBI-EFRE-Programm unterstützt kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (einschließlich Beherbergungsbetriebe) in RLP bei der Umsetzung von Produktinnovationen, innovativen Geschäftsmodellen und Digitalisierung. Investitionen müssen technologische Transformation oder Digitalisierung darstellen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Kleine oder mittlere gewerbliche Unternehmen oder Beherbergungsbetriebe

Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz

Investition stellt Digitalisierung oder technologische Transformation dar

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 12.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    20 %
    5 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE) 361
25.000.000 €

Förderfähig sind max. 25.000.000 €

Rechnerische Schätzung
5.000.000 €

pro Antrag

Förderquote20%
  • Gesamtkosten25.000.000 €
  • Förderfähige Basis25.000.000 €
  • Zuschuss– 5.000.000 €
  • Dein Eigenanteil20.000.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Sachverständigen für Digitalisierung einbinden

    Für Vorhaben mit Digitalisierungspotenzial einen Sachverständigen einbinden, der das Digitalisierungspotenzial bewertet. Einbindung ist Fördervoraussetzung.

  2. 02

    Antrag vor Investitionsbeginn einreichen

    Förderantrag vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages direkt bei der ISB Rheinland-Pfalz einreichen. Schriftliche Bestätigung der Förderfähigkeit abwarten.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die ISB

    Die ISB prüft Förderfähigkeit und Digitalisierungs- bzw. Innovationsanforderungen. Bei positiver Entscheidung erfolgt der Bewilligungsbescheid mit Zuschuss bis zu 20 %.

  4. 04

    Investitionsvorhaben umsetzen

    Gefördertes Investitionsvorhaben für KMU im Beherbergungsgewerbe (ohne Gastronomie/Camping/Einzelhandel) in Rheinland-Pfalz durchführen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Investitionsvorhabens Verwendungsnachweis mit allen Belegen bei der ISB einreichen.

Häufige Fragen

Welche Wirtschaftszweige werden nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Campingplätze, Land- und Forstwirtschaft, Krankenhäuser und öffentliche Unternehmen.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
10-20% je nach Unternehmensgröße. Mindestzuschuss 50.000 Euro, maximale Förderung 5 Mio. Euro.
Wie lange darf die Maßnahme dauern?
Die Investitionsvorhaben müssen innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Mit dem Vorhaben muss grundsätzlich spätestens 3 Monate nach Antragstellung begonnen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE) 361 — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)