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Förderkredit · bis 100.000 € Land

IB-Wohneigentumsprogramm Sachsen-Anhalt

Das IB-Wohneigentumsprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist ein Annuitätendarlehen für Privatpersonen, die in Sachsen-Anhalt ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung kaufen oder bauen möchten. Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Bestandserwerb mit bis zu 100.000 Euro bei einer Zinsbindung von 10 Jahren und Laufzeiten von 20 oder 30 Jahren. Der Antrag läuft über die Hausbank.

Max. Kreditrahmen
100.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem IB-Wohneigentumsprogramm finanziert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Förderbank des Landes künftigen Bauherren und Wohnungseigentümern in Sachsen-Anhalt den Bau, Ersterwerb oder Bestandserwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Die Konditionen werden quartalsweise angepasst und sind aktuell gültig ab dem 28. April 2026.

Schnell-Check

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Das zu finanzierende Objekt muss in Sachsen-Anhalt liegen und vom Antragsteller selbst genutzt werden. Eine Vermietung schließt die Förderung aus.

Das Programm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die das Eigenheim oder die Eigentumswohnung selbst bewohnen. Gewerbliche Nutzer oder Vermieter sind nicht antragsberechtigt.

Mindestens 10 % der angemessenen Gesamtkosten müssen als Eigenkapital eingebracht werden, davon mindestens 5 % in Barmitteln. Zusätzlich sind 40 % der Gesamtkosten über ein Hausbankdarlehen zu finanzieren.

Das IB-Darlehen beträgt mindestens 20.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Die Konditionen (Sollzins) staffeln sich nach Darlehenshöhe: 20–45 TEUR, 45–65 TEUR und 65–100 TEUR.

Der Antragsteller wählt zwischen einer 20-jährigen und einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit. Die Zinsbindung beträgt in beiden Fällen 10 Jahre; das erste Jahr ist tilgungsfrei.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Selbstgenutztes Wohneigentum in Sachsen-Anhalt

Das zu finanzierende Objekt muss in Sachsen-Anhalt liegen und vom Antragsteller selbst genutzt werden. Eine Vermietung schließt die Förderung aus.

Privatperson mit Eigennutzungsabsicht

Das Programm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die das Eigenheim oder die Eigentumswohnung selbst bewohnen. Gewerbliche Nutzer oder Vermieter sind nicht antragsberechtigt.

Eigenkapital mindestens 10 % der Gesamtkosten

Mindestens 10 % der angemessenen Gesamtkosten müssen als Eigenkapital eingebracht werden, davon mindestens 5 % in Barmitteln. Zusätzlich sind 40 % der Gesamtkosten über ein Hausbankdarlehen zu finanzieren.

Darlehensbetrag 20.000 € bis 100.000 €

Das IB-Darlehen beträgt mindestens 20.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Die Konditionen (Sollzins) staffeln sich nach Darlehenshöhe: 20–45 TEUR, 45–65 TEUR und 65–100 TEUR.

Laufzeit 20 oder 30 Jahre wählbar

Der Antragsteller wählt zwischen einer 20-jährigen und einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit. Die Zinsbindung beträgt in beiden Fällen 10 Jahre; das erste Jahr ist tilgungsfrei.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Hausbank auswählen und Beratungsgespräch führen

    Der Antragsteller wendet sich an eine Hausbank seiner Wahl (Sparkasse, Volksbank oder andere Geschäftsbank in Sachsen-Anhalt). Im Beratungsgespräch wird die Gesamtfinanzierung strukturiert: Eigenkapitalanteil, Hausbankdarlehen (mindestens 40 % der Gesamtkosten) und IB-Darlehensanteil (maximal 100.000 €).

  2. 02

    Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen

    Die Hausbank leitet den Antrag an die IB Sachsen-Anhalt weiter. Erforderliche Formulare: Mantelantrag AN-0-008, Finanzierungsplan AN-9-025 oder AN-9-026 sowie eine SCHUFA-Selbstauskunft (AN-5-001). Alle Formulare stehen auf der IB-Website zum Download bereit oder können angefordert werden.

  3. 03

    Bewilligung durch die IB Sachsen-Anhalt

    Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt prüft den Antrag und erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Darlehensbescheid. Die Zinsstaffel (20–45 TEUR / 45–65 TEUR / 65–100 TEUR) und die Laufzeit (20 oder 30 Jahre) werden festgelegt.

  4. 04

    Auszahlung des Darlehens

    Beim Bestandserwerb erfolgt die Auszahlung nach Abschluss des Kaufvertrags, beim Neubau zu Baubeginn. Das erste Jahr ist tilgungsfrei; danach beginnt die regelmäßige Annuitätentilgung. Die Zinsbindung gilt für 10 Jahre.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Maßnahme (Fertigstellung des Neubaus bzw. Übergabe bei Erwerb) ist ein Verwendungsnachweis (Formular VN-0-008) bei der IB Sachsen-Anhalt einzureichen. Dieser dokumentiert die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das IB-Wohneigentumsprogramm?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in Sachsen-Anhalt ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung erwerben oder neu bauen möchten. Eine Einkommensgrenze ist nicht vorgesehen. Das Objekt muss ausschließlich selbst bewohnt werden; eine Vermietung schließt die Förderung aus. Im Gegensatz zum Schwester-Programm IB-Förderdarlehen Wohneigentum ist kein Mehrpersonenhaushalt erforderlich — auch Einzelpersonen können das IB-Wohneigentumsprogramm beantragen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Das IB-Wohneigentumsprogramm fördert drei Maßnahmentypen: erstens die Neuschaffung und den Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung, zweitens den Erwerb von Bestandsimmobilien zur Selbstnutzung — gegebenenfalls einschließlich nachfolgender Modernisierung. Der bloße Grundstückserwerb ohne Bebauung ist nicht förderfähig. Die Auszahlung erfolgt beim Bestandserwerb bei Kaufvertragsabschluss, beim Neubau zu Baubeginn.
Welche Konditionen gelten — Zinssatz, Zinsbindung und Laufzeit?
Der Sollzins hängt von der Darlehenshöhe ab (Stand: gültig ab 28. April 2026). Bei 65–100 TEUR beträgt der Nominalzins 4,76 % p. a. (20 Jahre) bzw. 4,70 % p. a. (30 Jahre). Bei 45–65 TEUR liegen Nominalzinsen bei 5,34 % (20 Jahre) und 5,28 % (30 Jahre). Kleinere Darlehen (20–45 TEUR) werden mit 6,76 % (20 Jahre) bzw. 6,61 % (30 Jahre) verzinst. Die Zinsbindung beträgt in allen Varianten 10 Jahre. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen mit wählbarer Laufzeit von 20 oder 30 Jahren.
Wie hoch muss das Eigenkapital sein?
Mindestens 10 % der angemessenen Gesamtkosten sind als Eigenkapital nachzuweisen, davon mindestens 5 % in Barmitteln. Darüber hinaus müssen 40 % der Gesamtkosten über ein Hausbankdarlehen finanziert werden. Das IB-Darlehen deckt damit typischerweise einen ergänzenden Teil der Finanzierung ab. Eigenleistungen können in einigen Fällen als Teil des Eigenkapitals anerkannt werden — dies ist mit der begleitenden Hausbank zu klären.
Was ist der Unterschied zum IB-Förderdarlehen Wohneigentum (Schwester-Programm)?
Das IB-Förderdarlehen Wohneigentum (nach den Wohneigentumsrichtlinien) richtet sich an Haushalte mit mindestens zwei Personen und bietet deutlich günstigere Konditionen: Sollzins ab 0,90 % p. a. bei 10-jähriger Zinsbindung. Es gewährt außerdem einen Kinder-Bonus von 25.000 Euro je Kind, was den maximalen Darlehensbetrag von 100.000 Euro auf bis zu 175.000 Euro anhebt. Das IB-Wohneigentumsprogramm dagegen ist auch für Einzelpersonen zugänglich, hat keinen Kinder-Bonus und bietet marktnahe Zinssätze (ab 4,70 % p. a.). Beide Programme fördern selbstgenutztes Wohneigentum in Sachsen-Anhalt.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird nicht direkt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, sondern über die begleitende Hausbank (zum Beispiel Sparkasse, Volksbank oder eine andere Geschäftsbank) gestellt. Die Hausbank koordiniert die Einreichung der erforderlichen Unterlagen, darunter der Mantelantrag (Formular AN-0-008), der Finanzierungsplan (AN-9-025 oder AN-9-026) sowie eine SCHUFA-Selbstauskunft. Formulare stehen auf der Website der IB Sachsen-Anhalt zum Download bereit. Fragen beantwortet die kostenlose Service-Hotline 0800 56 007 57.
Kann das IB-Wohneigentumsprogramm mit KfW-Programmen kombiniert werden?
Eine generelle Unvereinbarkeit mit KfW-Förderprogrammen ist nicht ausgewiesen. In der Praxis ist eine Kombination mit KfW-Programmen wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124) oder energetischen Förderdarlehen (KfW 297/298, Bundesförderung für effiziente Gebäude) möglich, sofern die jeweiligen Kumulierungsregeln der Programme eingehalten werden. Die konkrete Machbarkeit sollte zusammen mit der Hausbank geprüft werden, da die Hausbankfinanzierung von mindestens 40 % der Gesamtkosten zu berücksichtigen ist.

Mehr zu IB-Wohneigentumsprogramm Sachsen-Anhalt und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IB-Wohneigentumsprogramm – Produktseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  2. [02]
    IB-Förderdarlehen Wohneigentumsrichtlinien – Produktseite (Schwester-Programm)
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  3. [03]
    Immobilien & Wohnen – Förderübersicht Privatpersonen
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  4. [04]
    Wohneigentumsförderung Sachsen-Anhalt – Landesportal
    sachsen-anhalt.deRegionalLand Sachsen-Anhalt