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Förderkredit · bis 175.000 € Land

IB-Förderdarlehen Wohneigentum Sachsen-Anhalt in Sachsen-Anhalt

Das IB-Förderdarlehen Wohneigentum der Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert Bau oder Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 100.000 Euro, je Kind 25.000 Euro mehr, höchstens 175.000 Euro. Wegen sich abzeichnender Mittelerschöpfung bewilligt die Investitionsbank nach Nummer 7.3 der Richtlinien nur noch Anträge von Haushalten mit mindestens einem Kind außerhalb von Magdeburg und Halle (Saale).

Max. Kreditrahmen
175.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe bis zu 175.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Das IB-Förderdarlehen Wohneigentum der Investitionsbank Sachsen-Anhalt richtet sich an Privatpersonen-Haushalte mit mindestens zwei Personen zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Gefördert werden Neuschaffung und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Erwerb von Wohnraum aus dem Bestand einschließlich der damit verbundenen Modernisierung, Instandsetzung und gegebenenfalls Um- oder Ausbau. Voraussetzung ist eine verfügbare Eigenmittel-Quote von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten oder alternativ 5 Prozent Eigenkapital plus 5 Prozent Eigenleistung. Es gilt eine Einkommensgrenze, deren Höhe sich aus dem offiziellen IB-Einkommensrechner ergibt. Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks sind nicht förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt oder bei Kaufpreisfälligkeit.

Schnell-Check

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Das zu fördernde Wohnobjekt muss sich in Sachsen-Anhalt befinden. Zugleich muss der Haushalt nach dem Einzug dort seinen Hauptwohnsitz begründen.

Das Darlehen ist ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum bestimmt. Vermietung oder gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig. Gefördert werden Neuschaffung, Ersterwerb sowie der Erwerb gebrauchter Immobilien zur Selbstnutzung einschließlich Modernisierungsmaßnahmen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Haushalt von mindestens zwei Personen. Alleinstehende ohne Haushaltsmitglieder sind vom Programm ausgeschlossen. Wegen sich abzeichnender Mittelerschöpfung bewilligt die Investitionsbank nach Nummer 7.3 der Richtlinien nur noch Anträge von Haushalten mit mindestens einem Kind außerhalb von Magdeburg und Halle (Saale).

Es müssen mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten als Eigenanteil eingebracht werden. Möglich ist auch die Kombination aus 5 % Barmittel plus 5 % anerkannte Eigenleistung (Muskelhypothek).

Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich das maximal mögliche Darlehen um 25.000 Euro. Der Standardbetrag von 100.000 Euro steigt damit auf bis zu 175.000 Euro bei drei oder mehr Kindern. Der Kinderzuschlag wird bei der Antragstellung nachgewiesen.

Wegen sich abzeichnender Mittelerschöpfung bewilligt die Investitionsbank nach Nummer 7.3 der Richtlinien derzeit nur Anträge von Haushalten mit mindestens einem Kind im ländlichen Raum.

Nach Nummer 7.3 der Richtlinien zählen alle Gemeinden Sachsen-Anhalts außer Magdeburg und Halle (Saale) zum ländlichen Raum; Vorhaben in diesen beiden Städten werden derzeit nicht bewilligt.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Vorhaben in Sachsen-AnhaltDas zu fördernde Wohnobjekt muss sich in Sachsen-Anhalt befinden. Zugleich muss der Haushalt nach dem Einzug dort seinen Hauptwohnsitz begründen.
Selbstnutzung als HauptwohnsitzDas Darlehen ist ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum bestimmt. Vermietung oder gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig. Gefördert werden Neuschaffung, Ersterwerb sowie der Erwerb gebrauchter Immobilien zur Selbstnutzung einschließlich Modernisierungsmaßnahmen.
Haushalt mit mindestens 2 PersonenAntragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Haushalt von mindestens zwei Personen. Alleinstehende ohne Haushaltsmitglieder sind vom Programm ausgeschlossen. Wegen sich abzeichnender Mittelerschöpfung bewilligt die Investitionsbank nach Nummer 7.3 der Richtlinien nur noch Anträge von Haushalten mit mindestens einem Kind außerhalb von Magdeburg und Halle (Saale).
Eigenkapital mindestens 10 % der GesamtkostenEs müssen mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten als Eigenanteil eingebracht werden. Möglich ist auch die Kombination aus 5 % Barmittel plus 5 % anerkannte Eigenleistung (Muskelhypothek).
Lebt mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt?Wegen sich abzeichnender Mittelerschöpfung bewilligt die Investitionsbank nach Nummer 7.3 der Richtlinien derzeit nur Anträge von Haushalten mit mindestens einem Kind im ländlichen Raum.
Liegt das Vorhaben außerhalb von Magdeburg und Halle (Saale)?Nach Nummer 7.3 der Richtlinien zählen alle Gemeinden Sachsen-Anhalts außer Magdeburg und Halle (Saale) zum ländlichen Raum; Vorhaben in diesen beiden Städten werden derzeit nicht bewilligt.
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Fördervoraussetzungen prüfen

    Mit dem Einkommensrechner auf der Website der IB Sachsen-Anhalt prüfen, ob das Haushaltseinkommen unterhalb der aktuellen Einkommensgrenzen liegt. Gleichzeitig sicherstellen, dass der Haushalt aus mindestens zwei Personen besteht und das Objekt in Sachsen-Anhalt liegt. Wegen sich abzeichnender Mittelerschöpfung bewilligt die Investitionsbank nach Nummer 7.3 der Richtlinien nur noch Anträge von Haushalten mit mindestens einem Kind außerhalb von Magdeburg und Halle (Saale).

  2. 02

    Konditionsvariante wählen

    Zwischen Option 1 (0,90 % p.a., 10 Jahre Zinsbindung) und Option 2 (1,70 % p.a., 20 Jahre Zinsbindung) entscheiden. Beide Optionen haben 30 Jahre Gesamtlaufzeit. Die Wahl hängt vom gewünschten Planungshorizont und der Risikobereitschaft ab.

  3. 03

    Unterlagen zusammenstellen

    Folgende Dokumente werden benötigt: Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, SCHUFA-Selbstauskunft, Nutzungserklärung (Selbstnutzung), Nachweise über verfügbare Eigenmittel (10 % der Gesamtkosten oder 5 % Eigenkapital plus 5 % Eigenleistung), bei Kindern entsprechende Nachweise für den Kinderzuschlag sowie Unterlagen zum Vorhaben (Kaufvertrag oder Baubeschreibung).

  4. 04

    Antrag bei der Investitionsbank einreichen

    Der vollständig ausgefüllte Antrag wird direkt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht, nicht über eine Hausbank.

  5. 05

    Bewilligung und Auszahlung

    Nach Bewilligung durch die IB Sachsen-Anhalt wird das Darlehen bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt (Neubau) oder beim Erwerb mit Fälligkeit des Kaufpreises. Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks werden nicht finanziert.

  6. 06

    Darlehen bedienen und Zinsbindung beachten

    Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen über 30 Jahre zurückgezahlt. Nach Ablauf der Zinsbindung (10 oder 20 Jahre) wird der Zinssatz neu vereinbart. Die IB Sachsen-Anhalt bietet Beratung zur Anschlussfinanzierung über die kostenlose Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an [email protected].

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (keine Unternehmen) mit einem Haushalt von mindestens zwei Personen, die in Sachsen-Anhalt selbst genutztes Wohneigentum schaffen oder erwerben möchten. Der Haushalt muss das Objekt nach dem Erwerb als Hauptwohnsitz nutzen. Alleinstehende ohne weitere Haushaltsmitglieder werden vom Programm nicht gefördert. Wegen sich abzeichnender Mittelerschöpfung bewilligt die Investitionsbank nach Nummer 7.3 der Richtlinien nur noch Anträge von Haushalten mit mindestens einem Kind außerhalb von Magdeburg und Halle (Saale). Einkommensgrenzen sind einzuhalten — die genaue Berechnung erfolgt über den Einkommensrechner der IB Sachsen-Anhalt, da die Grenzen jährlich angepasst werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Das Programm fördert drei Fallgruppen: erstens die Neuschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (Neubau), zweitens den Ersterwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Objekte sowie drittens den Erwerb gebrauchter, bestehender Wohnimmobilien zur Selbstnutzung — einschließlich geplanter Modernisierungs-, Sanierungs-, Erweiterungs- oder Umbauarbeiten. Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks werden nicht finanziert. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt oder beim Erwerb mit Fälligkeit des Kaufpreises.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem bereinigten Jahreseinkommen des Haushalts und werden von der IB Sachsen-Anhalt jährlich aktualisiert. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich gesetzlicher Abzüge und Freibeträge. Die genauen aktuellen Grenzwerte je Haushaltsgröße können über den Einkommensrechner auf der Website der IB Sachsen-Anhalt ermittelt werden. Programme für Familien mit Kindern sehen in der Regel höhere Einkommensobergrenzen vor.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag und wie hoch ist das maximale Darlehen?
Das Standarddarlehen beträgt bis zu 100.000 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich dieser Betrag um 25.000 Euro. Bei einem Kind sind es maximal 125.000 Euro, bei zwei Kindern 150.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern 175.000 Euro — das ist die absolute Obergrenze des Programms. Der Kinderzuschlag wird automatisch bei der Antragstellung berücksichtigt, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen.
Welche Zinssätze und Laufzeiten gelten?
Die IB Sachsen-Anhalt bietet zwei Konditionsvarianten an: Option 1 hat einen Zinssatz von 0,90 Prozent pro Jahr bei 10 Jahren Zinsbindung und einer anfänglichen Tilgung von 2,92 Prozent. Option 2 bietet 1,70 Prozent pro Jahr bei 20 Jahren Zinsbindung und 2,58 Prozent anfänglicher Tilgung. Beide Varianten haben eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. Es gibt keine tilgungsfreien Anlaufjahre. Die Konditionen können sich bei Zinsanpassungen ändern — maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird direkt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt. Der Antragsteller wählt zunächst die gewünschte Konditionsvariante, stellt die Unterlagen zusammen (Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskunft, Nutzungserklärung) und reicht den vollständigen Antrag bei der Investitionsbank ein. Eine direkte Kontaktaufnahme ist über die kostenlose Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an [email protected] möglich.
Kann das IB-Förderdarlehen mit dem KfW Wohneigentumsprogramm kombiniert werden?
Grundsätzlich ist eine Kombination des IB-Förderdarlehens mit Bundesförderprogrammen wie dem KfW Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) möglich, sofern die Gesamtfinanzierung die Gesamtkosten des Vorhabens nicht übersteigt. Beide Programme richten sich an den gleichen Personenkreis — selbstnutzende Erwerber. Zu beachten ist, dass beim IB-Förderdarlehen 10 % der Gesamtkosten als verfügbare Eigenmittel nachzuweisen sind, alternativ 5 % als Eigenkapital und 5 % als Eigenleistung. Die konkrete Kombinationsfähigkeit im Einzelfall sollte vorab mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt geklärt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IB-Förderdarlehen Wohneigentumsrichtlinien – Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  2. [02]
    IB-Wohneigentumsprogramm – Produktübersicht Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  3. [03]
    Immobilien und Wohnen – Förderübersicht Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.deRegionalInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  4. [04]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt IB-Förderdarlehen Wohneigentum Sachsen-Anhalt mit Fokus auf Sachsen-Anhalt. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.