Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank |
| Förderhöhe | 100.000 € – 1 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Darlehen HessenFonds GuW (ERP) fördert die WIBank transformative Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen, Existenzgründungen, Freiberufler, Genossenschaften und gewerblicher Sozialunternehmen. Im Fokus stehen Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel und Anpassungen an den Strukturwandel. Auch Vorhaben mit zukunftsweisenden Technologien und Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind grundsätzlich förderfähig.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
KMU gemaess EU-Definition
Antragsberechtigt sind Existenzgruender, freiberuflich Taetige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemaess EU-Definition. Auch Nebenerwerbsgruendungen, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sind foerderfaehig.
Unternehmenssitz in Hessen
Das Unternehmen muss seinen Sitz oder seine Betriebsstaette in Hessen haben. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.
Transformatives Investitionsvorhaben
Das Vorhaben muss einem der foerderfaehigen Transformationsthemen zugeordnet werden koennen: Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Strukturwandelanpassung oder zukunftsweisende Technologie- und Geschaeftsinnovation.
Darlehensbetrag
Der Darlehensbetrag liegt zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro pro Vorhaben. Kleinere Bedarfe unterhalb von 100.000 Euro werden nicht ueber dieses Programm finanziert.
Antrag vor Massnahmenstart
Der Foerderantrag muss zwingend vor Beginn der Massnahme gestellt werden. Bereits gestartete oder abgeschlossene Vorhaben sind von der Foerderung ausgeschlossen. Massnahmenbeginn ist in der Regel der erste rechtsverbindliche Auftrag.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben pruefen und Foerderprogramm auswaehlen
Das geplante Investitionsvorhaben wird einem der foerderfaehigen Transformationsthemen (Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Resilienz, demografischer Wandel) zugeordnet. Bei Unklarheit hilft die WIBank-Foerderberatung Wirtschaft (Telefon 0611 774-7333) bei der Programmauswahl und klaert, ob HessenFonds GuW (ERP) oder das Schwester-Programm GuW Hessen (ERP) besser passt.
- 02
Hausbank kontaktieren und Unterlagen zusammenstellen
Der Antrag wird nicht direkt bei der WIBank, sondern bei der Hausbank gestellt. Der Antragsteller wendet sich an seine Sparkasse, Volksbank oder Privatbank und legt dort Businessplan, Finanzierungsplanung, De-minimis-Erklaerung und Nachweise zur Unternehmensstruktur vor. Die Hausbank prueft die Kreditwuerdigkeit und entscheidet ueber die Weiterleitung an die WIBank.
- 03
Antrag vor Massnahmenbeginn stellen
Der Foerderantrag muss zwingend vor dem ersten rechtsverbindlichen Auftrag oder Massnahmenbeginn bei der Hausbank eingereicht werden. Die Hausbank leitet den Antrag an die WIBank weiter, gegebenenfalls ueber ein Zentralinstitut. Ein nachtraeglicher Antrag fuer bereits begonnene Vorhaben ist nicht moeglich.
- 04
Pruefung durch WIBank und Darlehenszusage
Die WIBank prueft den Antrag auf Foerdervoraussetzungen, Transformationsthema und Kreditwuerdigkeit des Unternehmens. Nach positiver Pruefung erteilt die WIBank eine Darlehenszusage an die Hausbank. Der Zinssatz wird auf Basis des risikogerechten Zinssystems der WIBank festgelegt und beinhaltet die ERP-Zinsverguestigung von bis zu 2 Prozent pro Jahr.
- 05
Darlehensauszahlung und Massnahmenumsetzung
Nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags durch Hausbank und Unternehmen wird das Darlehen ausgezahlt. Das Investitionsvorhaben kann umgesetzt werden. Waehrend der tilgungsfreien Anlaufjahre (ein bis drei Jahre je nach Laufzeitvariante) sind nur Zinsen faellig; danach beginnt die Ratentilgung.
- 06
Verwendungsnachweis und Projektabschluss
Nach Abschluss des Vorhabens sind der Hausbank und auf Anforderung der WIBank Verwendungsnachweise vorzulegen. Die De-minimis-Beihilfe wird beihilferechtlich dokumentiert und dem Unternehmen bescheinigt. Bei planwidrigem Einsatz der Mittel kann die WIBank den Foerderkredit vorzeitig kuestigen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt fuer den HessenFonds GuW (ERP)?
Welche transformativen Themen werden ueber den HessenFonds GuW (ERP) gefoerdert?
Welche Konditionen gelten fuer das Darlehen, und wie hoch ist die Zinsverguestigung?
Was ist der Unterschied zwischen dem HessenFonds GuW (ERP) und dem GuW Hessen (ERP)?
Woher stammen die ERP-Mittel, und was bedeutet das fuer den Zinsvorteil?
Wie funktioniert der Antragsweg ueber die Hausbank?
Gilt De-minimis, und welche Hoechstgrenzen sind zu beachten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]HessenFonds GuW (ERP) — WIBank Programmseitewibank.dePrimärquelle
- [02]De-minimis-Verordnung EU Nr. 2023/2831eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [03]KfW ERP-Sondervermoegen — Grundlagenkfw.deRechtsgrundlage
- [04]WIBank — Foerderprogramme Existenzgruendung und Wachstumwibank.dePrimärquelle
- [05]WIBank Foerderberatung Wirtschaft — Kontaktwibank.deRegional