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Förderkredit · bis 1 Mio. € Land

HessenFonds GuW (ERP)

Der HessenFonds GuW (ERP) der WIBank finanziert transformative Vorhaben hessischer Unternehmen und Existenzgruender in den Bereichen Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz und demografischer Wandel. Das zinsvergueenstigte Darlehen aus ERP-Mitteln betraegt 100.000 bis 1.000.000 Euro und wird ausschliesslich ueber die Hausbank beantragt.

Max. Kreditrahmen
1 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
WIBank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WIBank
Förderhöhe 100.000 € – 1 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Darlehen HessenFonds GuW (ERP) fördert die WIBank transformative Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen, Existenzgründungen, Freiberufler, Genossenschaften und gewerblicher Sozialunternehmen. Im Fokus stehen Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel und Anpassungen an den Strukturwandel. Auch Vorhaben mit zukunftsweisenden Technologien und Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind grundsätzlich förderfähig.

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Antragsberechtigt sind Existenzgruender, freiberuflich Taetige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemaess EU-Definition. Auch Nebenerwerbsgruendungen, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sind foerderfaehig.

Das Unternehmen muss seinen Sitz oder seine Betriebsstaette in Hessen haben. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.

Das Vorhaben muss einem der foerderfaehigen Transformationsthemen zugeordnet werden koennen: Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Strukturwandelanpassung oder zukunftsweisende Technologie- und Geschaeftsinnovation.

Der Darlehensbetrag liegt zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro pro Vorhaben. Kleinere Bedarfe unterhalb von 100.000 Euro werden nicht ueber dieses Programm finanziert.

Der Foerderantrag muss zwingend vor Beginn der Massnahme gestellt werden. Bereits gestartete oder abgeschlossene Vorhaben sind von der Foerderung ausgeschlossen. Massnahmenbeginn ist in der Regel der erste rechtsverbindliche Auftrag.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU gemaess EU-Definition

Antragsberechtigt sind Existenzgruender, freiberuflich Taetige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemaess EU-Definition. Auch Nebenerwerbsgruendungen, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sind foerderfaehig.

Unternehmenssitz in Hessen

Das Unternehmen muss seinen Sitz oder seine Betriebsstaette in Hessen haben. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.

Transformatives Investitionsvorhaben

Das Vorhaben muss einem der foerderfaehigen Transformationsthemen zugeordnet werden koennen: Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Strukturwandelanpassung oder zukunftsweisende Technologie- und Geschaeftsinnovation.

Darlehensbetrag

Der Darlehensbetrag liegt zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro pro Vorhaben. Kleinere Bedarfe unterhalb von 100.000 Euro werden nicht ueber dieses Programm finanziert.

Antrag vor Massnahmenstart

Der Foerderantrag muss zwingend vor Beginn der Massnahme gestellt werden. Bereits gestartete oder abgeschlossene Vorhaben sind von der Foerderung ausgeschlossen. Massnahmenbeginn ist in der Regel der erste rechtsverbindliche Auftrag.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben pruefen und Foerderprogramm auswaehlen

    Das geplante Investitionsvorhaben wird einem der foerderfaehigen Transformationsthemen (Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Resilienz, demografischer Wandel) zugeordnet. Bei Unklarheit hilft die WIBank-Foerderberatung Wirtschaft (Telefon 0611 774-7333) bei der Programmauswahl und klaert, ob HessenFonds GuW (ERP) oder das Schwester-Programm GuW Hessen (ERP) besser passt.

  2. 02

    Hausbank kontaktieren und Unterlagen zusammenstellen

    Der Antrag wird nicht direkt bei der WIBank, sondern bei der Hausbank gestellt. Der Antragsteller wendet sich an seine Sparkasse, Volksbank oder Privatbank und legt dort Businessplan, Finanzierungsplanung, De-minimis-Erklaerung und Nachweise zur Unternehmensstruktur vor. Die Hausbank prueft die Kreditwuerdigkeit und entscheidet ueber die Weiterleitung an die WIBank.

  3. 03

    Antrag vor Massnahmenbeginn stellen

    Der Foerderantrag muss zwingend vor dem ersten rechtsverbindlichen Auftrag oder Massnahmenbeginn bei der Hausbank eingereicht werden. Die Hausbank leitet den Antrag an die WIBank weiter, gegebenenfalls ueber ein Zentralinstitut. Ein nachtraeglicher Antrag fuer bereits begonnene Vorhaben ist nicht moeglich.

  4. 04

    Pruefung durch WIBank und Darlehenszusage

    Die WIBank prueft den Antrag auf Foerdervoraussetzungen, Transformationsthema und Kreditwuerdigkeit des Unternehmens. Nach positiver Pruefung erteilt die WIBank eine Darlehenszusage an die Hausbank. Der Zinssatz wird auf Basis des risikogerechten Zinssystems der WIBank festgelegt und beinhaltet die ERP-Zinsverguestigung von bis zu 2 Prozent pro Jahr.

  5. 05

    Darlehensauszahlung und Massnahmenumsetzung

    Nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags durch Hausbank und Unternehmen wird das Darlehen ausgezahlt. Das Investitionsvorhaben kann umgesetzt werden. Waehrend der tilgungsfreien Anlaufjahre (ein bis drei Jahre je nach Laufzeitvariante) sind nur Zinsen faellig; danach beginnt die Ratentilgung.

  6. 06

    Verwendungsnachweis und Projektabschluss

    Nach Abschluss des Vorhabens sind der Hausbank und auf Anforderung der WIBank Verwendungsnachweise vorzulegen. Die De-minimis-Beihilfe wird beihilferechtlich dokumentiert und dem Unternehmen bescheinigt. Bei planwidrigem Einsatz der Mittel kann die WIBank den Foerderkredit vorzeitig kuestigen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt fuer den HessenFonds GuW (ERP)?
Antragsberechtigt sind Existenzgruender, freiberuflich Taetige sowie kleine und mittlere Unternehmen gemaess EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstaette in Hessen. Das Programm erfasst auch Nebenerwerbsgruendungen, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Groszunternehmen und rein verwaltende Holdinggesellschaften sind von der Foerderung ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass das Investitionsvorhaben einem der foerderfaehigen Transformationsthemen zugeordnet werden kann.
Welche transformativen Themen werden ueber den HessenFonds GuW (ERP) gefoerdert?
Das Programm foerdert Investitionen in sechs Transformationsbereiche: Dekarbonisierung (Reduktion von Treibhausgasemissionen), Ressourcen- und Energieeffizienz (Material- und Energieeinsparung), Digitalisierung (Einfuehrung oder Ausbau digitaler Prozesse und Produkte), strategische Resilienz (Verbesserung der Widerstandsfaehigkeit von Lieferketten oder Geschaeftsmodellen), demografischer Wandel (Anpassung an veraenderte Belegschafts- und Marktstrukturen) sowie Strukturwandelanpassung. Zusaetzlich werden Unternehmen mit zukunftsweisenden Technologie- oder Geschaeftsinnovationen ohne explizite Themen-Zuordnung beruecksichtigt.
Welche Konditionen gelten fuer das Darlehen, und wie hoch ist die Zinsverguestigung?
Das Darlehen hat einen Betrag von 100.000 bis 1.000.000 Euro. Die Laufzeiten betragen 2, 5, 10 oder 20 Jahre. Der Sollzinssatz ist fuer Laufzeiten bis 10 Jahre ueber die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die ERP-Mittel ermoeglichen eine Zinsverguestigung von bis zu 2 Prozent pro Jahr gegenueber marktueslichen Konditionen. Bei Ratentilgungsdarlehen ist in der Regel ein tilgungsfreies Anlaufjahr vorgesehen; bei 10-jaehriger Laufzeit koennen bis zu zwei, bei 20-jaehriger Laufzeit bis zu drei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden. Eine vorzeitige Rueckzahlung ist moeglich, aber mit einem Vorfaelligkeitsentgelt verbunden.
Was ist der Unterschied zwischen dem HessenFonds GuW (ERP) und dem GuW Hessen (ERP)?
Beide Programme der WIBank werden aus ERP-Mitteln refinanziert und richten sich an KMU in Hessen. Der HessenFonds GuW (ERP) ist das inhaltlich anspruchsvollere Programm: Vorhaben muessen einem der sechs Transformationsthemen zugeordnet werden koennen und einen erkennbaren strukturellen Beitrag leisten. Das GuW Hessen (ERP) dient als Auffangprogramm fuer Vorhaben, die die thematischen Voraussetzungen des HessenFonds nicht vollstaendig erfuellen, aber dennoch foerderfaehige Gruendungs- oder Wachstumsinvestitionen darstellen. Die Hausbank prueft gemeinsam mit dem Antragsteller, welches Produkt passt.
Woher stammen die ERP-Mittel, und was bedeutet das fuer den Zinsvorteil?
ERP steht fuer European Recovery Program, den Marshallplan-Fonds aus dem Wiederaufbau nach 1948. Die KfW verwaltet diese revolvierenden Mittel treuhaenderisch und stellt sie ueber Foerderbanken der Laender wie die WIBank zinsverguestigt zur Verfuegung. Weil ERP-Mittel kein Marktkapital sind, koennen Zinssaetze unterhalb des Kapitalmarktniveaus angeboten werden. Der Zinsvorteil von bis zu 2 Prozent pro Jahr wird als De-minimis-Beihilfe gemaess EU-Verordnung 2023/2831 verrechnet und unterliegt einer Hoechstgrenze von 300.000 Euro De-minimis-Aequivalent innerhalb von drei Steuerjahren.
Wie funktioniert der Antragsweg ueber die Hausbank?
Der HessenFonds GuW (ERP) kann ausschliesslich im Hausbankverfahren beantragt werden. Der Antragsteller wendet sich an seine Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Privatbank), bevor das Vorhaben beginnt. Die Hausbank prueft die Kreditwuerdigkeit, stellt den Foerderantrag an die WIBank weiter und leitet das Darlehen nach Zusage an den Enddarlehensnehmer durch. Direkte Antraege bei der WIBank werden nicht akzeptiert. Fuer Banken ist die Gruppe Unternehmens- und Transformationsfinanzierung I der WIBank Ansprechpartner (Telefon 069 9132-7814). Fuer Unternehmen steht die WIBank-Foerderberatung Wirtschaft beratend zur Seite (Telefon 0611 774-7333).
Gilt De-minimis, und welche Hoechstgrenzen sind zu beachten?
Ja, die Zinsverguestigung des HessenFonds GuW (ERP) wird als De-minimis-Beihilfe gemaess EU-Verordnung Nr. 2023/2831 gewaehrt. Innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren darf ein Unternehmen insgesamt maximal 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen aus allen Quellen erhalten. Bei der Antragstellung ist eine De-minimis-Erklaerung einzureichen, in der alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre angegeben werden. Unternehmen in Schwierigkeiten oder in bestimmten Sektoren (z. B. Fischerei, Landwirtschaft) sind von De-minimis-Beihilfen ausgeschlossen.

Mehr zu HessenFonds GuW (ERP) und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    De-minimis-Verordnung EU Nr. 2023/2831
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]