Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Hausarztaktionsprogramm und hier konkret der Standortförderung stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt die Gründung sowie Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel in Form einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, sowie einen zusätzlichen Vertragsarztsitz in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte.
Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Rechtliche Grundlage ist die Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026; Fördermittelgeber ist das Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung.
Passt Hausarztaktionsprogramm Standortförderung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Findet die Maßnahme in einer Fördergemeinde statt? |
| Gründen oder übernehmen Sie eine hausärztliche Hauptbetriebsstätte oder schaffen Sie einen zusätzlichen Vertragsarztsitz in einer bestehenden Hauptbetriebsstätte? |
| Wird für den Standort eine vertragsärztliche Zulassung erteilt? |
| Wird ein Hausarzt zugelassen oder angestellt, der bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre alt ist und bislang noch nicht in der Fördergemeinde tätig war? |
| Ist mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden? |
Was bekommst du konkret?
Pauschale Förderung in Höhe von 60.000 Euro. Sie kann nur bei Vollzeittätigkeit erteilt werden, ansonsten nur anteilig. Die Förderung ist nur einmalig möglich.
Wie stellst du den Antrag?
Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Antragsberechtigt sind hausärztliche Hauptbetriebsstätten sowie Hausärzte, die eine vertragsärztliche Zulassung beantragen. Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung; maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026.
Häufige Fragen
Was wird mit der Standortförderung des Hausarztaktionsprogramms gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wer ist antragsberechtigt?
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Wie lange muss ich mich verpflichten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hausarztaktionsprogramm Standortförderung — Offizielle Programmseitenordrhein-westfalen-foerdert.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
- [02]Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.