BundesBonus
Zuschuss Land Aktuell bis 31.12.2027

Hausarztaktionsprogramm Standortförderung

Das Hausarztaktionsprogramm Standortförderung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte sowie einen zusätzlichen Vertragsarztsitz in einer bestehenden Hauptbetriebsstätte in ausgewählten Fördergemeinden. Die pauschale Förderung beträgt 60.000 Euro bei Vollzeittätigkeit, sonst anteilig. Anträge sind vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 möglich.

Fördergeber
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Hausarztaktionsprogramm und hier konkret der Standortförderung stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt die Gründung sowie Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel in Form einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, sowie einen zusätzlichen Vertragsarztsitz in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte.

Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Rechtliche Grundlage ist die Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026; Fördermittelgeber ist das Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Findet die Maßnahme in einer Fördergemeinde statt?
Gründen oder übernehmen Sie eine hausärztliche Hauptbetriebsstätte oder schaffen Sie einen zusätzlichen Vertragsarztsitz in einer bestehenden Hauptbetriebsstätte?
Wird für den Standort eine vertragsärztliche Zulassung erteilt?
Wird ein Hausarzt zugelassen oder angestellt, der bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre alt ist und bislang noch nicht in der Fördergemeinde tätig war?
Ist mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden?

Was bekommst du konkret?

Pauschale Förderung in Höhe von 60.000 Euro. Sie kann nur bei Vollzeittätigkeit erteilt werden, ansonsten nur anteilig. Die Förderung ist nur einmalig möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Antragsberechtigt sind hausärztliche Hauptbetriebsstätten sowie Hausärzte, die eine vertragsärztliche Zulassung beantragen. Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung; maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026.

Häufige Fragen

Was wird mit der Standortförderung des Hausarztaktionsprogramms gefördert?
Gefördert werden die Gründung sowie die Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel in Form einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, sowie ein zusätzlicher Vertragsarztsitz in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte. Die Maßnahme muss in einer Fördergemeinde stattfinden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die pauschale Förderung beträgt 60.000 Euro. Sie kann nur bei Vollzeittätigkeit erteilt werden, ansonsten nur anteilig. Die Förderung ist nur einmalig möglich.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind hausärztliche Hauptbetriebsstätten sowie Hausärzte, die eine vertragsärztliche Zulassung beantragen.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Mit der Maßnahme darf bei Beantragung noch nicht begonnen worden sein.
Wie lange muss ich mich verpflichten?
Der Verpflichtungszeitraum von in der Regel 10 Jahren muss eingehalten werden. Spätestens sechs Monate nach dem beantragten Beginn der Maßnahme muss die der Förderung zugrunde liegende vertragsärztliche Tätigkeit aufgenommen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hausarztaktionsprogramm Standortförderung — Offizielle Programmseite
    nordrhein-westfalen-foerdert.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
  2. [02]
    Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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