BundesBonus
Zuschuss Land Aktuell bis 31.12.2027

Hausarztaktionsprogramm Quereinstieg

Das Hausarztaktionsprogramm Quereinstieg des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Hausärzte und Hausarztpraxen in ausgewählten Fördergemeinden, die Fachärzte im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin beschäftigen. Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 500 Euro monatlich. Die Landesförderung erfolgt nur in Ergänzung zur Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung. Anträge sind vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 möglich.

Fördergeber
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt Hausarztpraxen, die in einer der Fördergemeinden Fachärzte im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin beschäftigen, mit dem perspektivischen Ziel einer späteren hausärztlichen Tätigkeit. Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 500 Euro monatlich.

Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Die Kassenärztliche Vereinigung gewährt eine Förderung im Rahmen des Quereinstieges; die Förderung des Landes erfolgt nur in Ergänzung dazu und muss an den Arzt im Quereinstieg weitergegeben werden. Rechtliche Grundlage ist die Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Findet die Maßnahme in einer Fördergemeinde statt?
Beschäftigen Sie einen Internisten ohne Schwerpunkt oder einen Facharzt aus dem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, der zusätzlich die Facharztkompetenz "Allgemeinmedizin" erwerben möchte?
Ist dieser Arzt bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre?
Gewährt die Kassenärztliche Vereinigung eine Förderung im Rahmen des Quereinstieges?
Geben Sie die Förderung an den Arzt im Quereinstieg weiter?
Ist mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden? (Ein bereits unterschriebener Arbeitsvertrag, den die Kassenärztliche Vereinigung für ihre Förderung verlangt, gilt laut Förderrichtlinie als genehmigter vorzeitiger Beginn.)

Was bekommst du konkret?

Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 500 Euro monatlich. Die Förderung des Landes erfolgt nur in Ergänzung zur Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung und ist an den Arzt im Quereinstieg weiterzugeben.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Antragsberechtigt sind Hausärzte und Hausarztpraxen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung; maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026.

Häufige Fragen

Was fördert das Hausarztaktionsprogramm Quereinstieg?
Gefördert werden Hausärzte und Hausarztpraxen in einer der Fördergemeinden, die Fachärzte im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin mit dem perspektivischen Ziel einer späteren hausärztlichen Tätigkeit beschäftigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 500 Euro monatlich. Die Förderung des Landes erfolgt nur in Ergänzung zur Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Welcher Arzt kommt für den Quereinstieg in Frage?
Beschäftigt werden muss ein Internist ohne Schwerpunkt oder ein Facharzt aus dem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, der zusätzlich die Facharztkompetenz "Allgemeinmedizin" erwerben möchte. Der Arzt darf bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre alt sein.
Muss ich die Förderung weitergeben?
Ja. Es besteht die Verpflichtung, die Förderung an den Arzt im Quereinstieg weiterzugeben.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Als Ausnahme gilt laut Förderrichtlinie die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags vor Antragstellung als genehmigter vorzeitiger Maßnahmebeginn, sofern der Vertrag der Kassenärztlichen Vereinigung für deren Förderung zwingend vorgelegt werden muss.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hausarztaktionsprogramm Quereinstieg — Offizielle Programmseite
    nordrhein-westfalen-foerdert.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
  2. [02]
    Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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