BundesBonus
Zuschuss · bis 10.000 € Land Aktuell bis 31.12.2027

Hausarztaktionsprogramm Lehrpraxenförderung

Das Hausarztaktionsprogramm Lehrpraxenförderung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Hausarztpraxen, die in einer Fördergemeinde eine Lehrpraxis errichten wollen. Laut Förderrichtlinie erhält die hausärztliche Betriebsstätte für die Errichtung und Ausstattung der Lehrpraxis einmalig 10.000 Euro. Die Praxis muss die Voraussetzungen der jeweiligen Universität für den Titel Akademische Lehrpraxis erfüllen und sich verpflichten, die Praxis fünf Jahre als Lehrpraxis zur Verfügung zu stellen. Anträge sind vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 möglich.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt Hausarztpraxen, die eine Lehrpraxis errichten wollen.

Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Die Lehrpraxis muss in einer Fördergemeinde errichtet werden. Rechtliche Grundlage ist die Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026; Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Wird die Lehrpraxis in einer Fördergemeinde errichtet?
Ist in der Hausarztpraxis ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder ein hausärztlich tätiger Internist mit der Weiterbildungsermächtigung im Fach Allgemeinmedizin tätig?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Universität zur Erlangung des Titels "Akademische Lehrpraxis der Universität ..."?
Verpflichtet sich die Praxis, für fünf Jahre als "Lehrpraxis" für die Studenten zur Verfügung zu stehen?
Ist mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden?
Hat die Praxis diese Förderung bislang noch nicht erhalten (nur einmal pro Praxis möglich)?

Was bekommst du konkret?

Förderung für die Errichtung einer Lehrpraxis in einer Fördergemeinde. Die Förderung ist nur einmal pro Praxis möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Antragsberechtigt sind Hausärzte und Hausarztpraxen. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung; maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026.

Häufige Fragen

Was fördert das Hausarztaktionsprogramm Lehrpraxenförderung?
Das Programm unterstützt Hausarztpraxen, die in einer der ausgewählten Fördergemeinden eine Lehrpraxis errichten wollen.
Wie hoch ist die Förderung?
Laut Förderrichtlinie werden der hausärztlichen Betriebsstätte 10.000 Euro für die Errichtung und Ausstattung einer Lehrpraxis in einer Fördergemeinde gewährt. Die Zuwendung ist einmalig; eine Betriebsstätte (einschließlich etwaiger Zweigpraxen) kann nur einmal als Lehrpraxis gefördert werden.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Hausärzte und Hausarztpraxen. In der Praxis muss ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder ein hausärztlich tätiger Internist mit der Weiterbildungsermächtigung im Fach Allgemeinmedizin tätig sein.
Wie lange muss die Praxis als Lehrpraxis zur Verfügung stehen?
Die Praxis muss sich verpflichten, für fünf Jahre die Praxis als "Lehrpraxis" für die Studenten zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Universität zur Erlangung des Titels "Akademische Lehrpraxis der Universität ..." erfüllt sein.
Kann eine Praxis die Förderung mehrfach erhalten?
Nein. Eine Förderung ist nur einmal pro Praxis möglich.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hausarztaktionsprogramm Lehrpraxenförderung — Offizielle Programmseite
    nordrhein-westfalen-foerdert.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
  2. [02]
    Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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