Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) |
| Förderhöhe | bis zu 1.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt Hausarztpraxen in einer der festgelegten Fördergemeinden, deren nicht-ärztliches Praxispersonal eine Zusatzqualifikation im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) erwerben möchte, mit einer einmaligen Zuwendung von bis zu 1.000 Euro.
Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Rechtliche Grundlage ist die Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026; Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung.
Passt Hausarztaktionsprogramm Erwerb Zusatzqualifikation zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Findet die Beschäftigung in einer Fördergemeinde statt? |
| Beschäftigen Sie einen nicht-ärztlichen Praxisassistenten, der an einer Zusatzqualifikation im Rahmen der Delegations-Vereinbarung teilnehmen möchte? |
| Ist der Praxisassistent im Rahmen von mindestens 20 Stunden pro Woche beschäftigt? |
| Wird die Zusatzqualifikation erfolgreich abgeschlossen und die Abrechnung gemäß Delegations-Vereinbarung von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt? |
| Ist mit der Maßnahme bei Beantragung noch nicht begonnen worden? |
Was bekommst du konkret?
Das Programm unterstützt Hausarztpraxen in einer Fördergemeinde, deren nicht-ärztliches Praxispersonal eine Zusatzqualifikation im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) erwerben möchte, mit einer einmaligen Zuwendung von bis zu 1.000 Euro.
Wie stellst du den Antrag?
Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Der Antrag wird von dem Hausarzt bzw. der Hausarztpraxis gestellt, die einen nicht-ärztlichen Praxisassistenten beschäftigt. Mit der Maßnahme darf bei Beantragung und vor einer möglichen Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung; maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026.
Häufige Fragen
Was fördert das Hausarztaktionsprogramm Erwerb Zusatzqualifikation?
Wer stellt den Antrag?
Wie viele Stunden muss der Praxisassistent arbeiten?
Was ist nach der Zusatzqualifikation erforderlich?
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hausarztaktionsprogramm Erwerb Zusatzqualifikation — Offizielle Programmseitenordrhein-westfalen-foerdert.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
- [02]Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.