BundesBonus
Zuschuss · bis 1.000 € Land Aktuell bis 31.12.2027

Hausarztaktionsprogramm Erwerb Zusatzqualifikation

Das Hausarztaktionsprogramm Erwerb Zusatzqualifikation des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Hausarztpraxen in Fördergemeinden, deren nicht-ärztliches Praxispersonal eine Zusatzqualifikation im Sinne der Delegations-Vereinbarung erwerben möchte, mit einer einmaligen Zuwendung von bis zu 1.000 Euro. Das Personal muss mindestens 20 Stunden pro Woche beschäftigt sein. Anträge sind vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 möglich, bevor mit der Maßnahme begonnen wurde.

Max. Förderung
1.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Förderhöhe bis zu 1.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt Hausarztpraxen in einer der festgelegten Fördergemeinden, deren nicht-ärztliches Praxispersonal eine Zusatzqualifikation im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) erwerben möchte, mit einer einmaligen Zuwendung von bis zu 1.000 Euro.

Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern. Rechtliche Grundlage ist die Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026; Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Findet die Beschäftigung in einer Fördergemeinde statt?
Beschäftigen Sie einen nicht-ärztlichen Praxisassistenten, der an einer Zusatzqualifikation im Rahmen der Delegations-Vereinbarung teilnehmen möchte?
Ist der Praxisassistent im Rahmen von mindestens 20 Stunden pro Woche beschäftigt?
Wird die Zusatzqualifikation erfolgreich abgeschlossen und die Abrechnung gemäß Delegations-Vereinbarung von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt?
Ist mit der Maßnahme bei Beantragung noch nicht begonnen worden?

Was bekommst du konkret?

Das Programm unterstützt Hausarztpraxen in einer Fördergemeinde, deren nicht-ärztliches Praxispersonal eine Zusatzqualifikation im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) erwerben möchte, mit einer einmaligen Zuwendung von bis zu 1.000 Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Der Antrag wird von dem Hausarzt bzw. der Hausarztpraxis gestellt, die einen nicht-ärztlichen Praxisassistenten beschäftigt. Mit der Maßnahme darf bei Beantragung und vor einer möglichen Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Bewilligungsbehörde ist laut Förderrichtlinie die für das Fördergebiet zuständige Bezirksregierung; maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026.

Häufige Fragen

Was fördert das Hausarztaktionsprogramm Erwerb Zusatzqualifikation?
Das Programm unterstützt Hausarztpraxen in einer der festgelegten Fördergemeinden, deren nicht-ärztliches Praxispersonal eine Zusatzqualifikation im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) erwerben möchte, mit einer einmaligen Zuwendung von bis zu 1.000 Euro.
Wer stellt den Antrag?
Den Antrag stellt der Hausarzt bzw. die Hausarztpraxis, die einen nicht-ärztlichen Praxisassistenten beschäftigt. Antragsberechtigt sind Hausärzte und Hausarztpraxen.
Wie viele Stunden muss der Praxisassistent arbeiten?
Die Beschäftigung muss im Rahmen von mindestens 20 Stunden pro Woche erfolgen.
Was ist nach der Zusatzqualifikation erforderlich?
Erforderlich sind der erfolgreiche Abschluss der Zusatzqualifikation und die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung gemäß Delegations-Vereinbarung.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Mit der Maßnahme darf bei Beantragung und vor einer möglichen Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hausarztaktionsprogramm Erwerb Zusatzqualifikation — Offizielle Programmseite
    nordrhein-westfalen-foerdert.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
  2. [02]
    Förderrichtlinie für Hausärzte ab 2026
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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