Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Hannover — Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Klimaschutzleitstelle |
| Förderhöhe | bis zu 80.000 € |
| Förderquote | 70 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert wird ausschließlich die Neuerrichtung von PV-Anlagen auf großen Dachflächen bestehender Nichtwohngebäude im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover, zum Beispiel auf Gewerbegebäuden. Bestandsgebäude sind Bauwerke, die vor mindestens fünf Jahren errichtet wurden. Wohngebäude und Neubaudächer sind ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 100 Kilowattpeak leisten. Liegt die Dachanlage darunter, darf die Leistung einer ergänzenden Fassaden-PV addiert werden, um die Mindestleistung zu erreichen. Bei der Ergänzung einer bestehenden Anlage müssen mindestens 50 kWp hinzukommen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt oder begonnen sind. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann ausnahmsweise auf formlosen begründeten Antrag per E-Mail bei der Antragstelle BEKS zugelassen werden — er gilt aber nicht als Förderzusage.
Die Installationsfläche muss nach dem Solarkataster der Region Hannover oder aus Simulationen von PV-Auslegungsprogrammen einen spezifischen jährlichen Ertrag von mindestens 650 kWh/kWp aufweisen. Gefördert werden nur marktübliche, neue PV-Anlagen, deren Installation und Anschluss in allen Schritten durch anerkannte Fachbetriebe ausgeführt wird. Gebrauchte Komponenten, Eigenkonstruktionen und Eigenleistung sind ausgeschlossen. Module brauchen die Prüfzertifikate IEC 61215 und IEC 61730. Die bezuschusste Anlage ist mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieser Frist ab Inbetriebnahme darf sie nicht stillgelegt und nur veräußert werden, wenn der Weiterbetrieb nachgewiesen wird. Anlagen, die aufgrund gesetzlicher Vorgabe errichtet werden müssen — etwa nach der Solarpflicht des § 32a Niedersächsische Bauordnung —, werden nur für den Teil gefördert, der über die gesetzlich geforderte Größe hinausgeht. Dächer mit asbesthaltigen Materialien sind komplett ausgeschlossen.
Passt Photovoltaik auf großen Dächern Hannover zu dir?
7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Nur bestehende Nichtwohngebäude im Stadtgebiet
Mindestleistung 100 kWp
Antrag vor Beauftragung
Mindestertrag 650 kWh/kWp im Jahr
Fachbetrieb statt Eigenleistung
Fünf Jahre Zweckbindung
Keine Förderung von Pflichtanlagen
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 70 % | 80.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 80.000 Euro. Die Landeshauptstadt Hannover bezuschusst neue Photovoltaikanlagen ab 100 kWp auf bestehenden Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet — also vor allem auf Gewerbe- und Industriedächern. Konventionelle Module erhalten 100 Euro je kWp, PV in Leichtbauweise auf statisch schwachen Dächern 400 Euro je kWp. Antragsberechtigt sind Eigentümer, langfristige Nutzer und Contracting-Firmen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 114.286 €
pro Antrag
- Gesamtkosten114.286 €
- Förderfähige Basis114.286 €
- Zuschuss– 80.000 €
- Dein Eigenanteil34.286 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist ausschließlich online über die Antragstelle BEKS EnergieEffizienz GmbH zu stellen, und zwar bevor die Maßnahme beauftragt oder begonnen wurde. Hochzuladen sind mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens, eine vermaßte Skizze oder ein bemaßtes Foto der Dachaufsicht mit der geplanten Modulbelegung, die technischen Merkblätter aller eingesetzten Modul- und Folientypen sowie die De-minimis-Erklärung. BEKS prüft und bewilligt im Rahmen der verfügbaren Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach Umsetzung sind Schlussrechnung, Abnahme- und Inbetriebnahmeprotokoll sowie ein Auszug aus dem Marktstammdatenregister einzureichen — spätestens ein Jahr nach Bewilligung.
Häufige Fragen
Wer kann die Photovoltaik-Förderung der Stadt Hannover beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss je Kilowattpeak?
Was gilt als Leichtbauweise?
Welche Kosten sind anrechenbar?
Lässt sich die Stadt-Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Service · Anbieter-Vergleich
Empfehlung von BundesBonus
Festpreis-Angebote für deine PV-Anlage
Für die meisten Stadt-Förderungen und KfW 270 brauchst du ein Festpreis-Angebot. CHECK24 vermittelt drei lokale PV-Anbieter aus deiner Region — kostenlos und unverbindlich.
Lokale Anbieter vergleichenMehr zu Photovoltaik auf großen Dächern Hannover und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Photovoltaik auf großen Dächern Hannover — Offizielle Programmseitehannover.dePrimärquelleLandeshauptstadt Hannover — Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Klimaschutzleitstelle
- [02]Förderrichtlinie Photovoltaik auf großen Dächern 2026/2027 (PDF)hannover.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Hannover — Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Klimaschutzleitstelle