BundesBonus
Zuschuss · bis 90 % Land

Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen (Hamburg)

Hamburg fördert für Haushalte mit geringem Einkommen die Anschaffung von Balkonkraftwerken (steckerfertige Solaranlagen) mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten. Das Programm der BUKEA in Kooperation mit dem Caritasverband richtet sich an Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG sowie an Haushalte mit Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag.

Zuständig
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Hamburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Hamburg
Förderhöhe
Förderquote 90 %
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Hamburg hat zusammen mit dem Caritasverband für das Erzbistum Hamburg das Programm „Balkonkraftwerk – Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen“ gestartet. Ziel ist es, aktiven Klimaschutz und die Teilhabe an der Energiewende unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen. Gefördert wird die Anschaffung steckerfertiger Solaranlagen, mit denen Haushalte ihre Stromkosten durch Eigenverbrauch senken können.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder BAföG bzw. Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag

Geeigneter Balkon oder Terrasse mit Außensteckdose, möglichst mit Südausrichtung

Wohnsitz in Hamburg

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind Hamburger Haushalte mit geringem Einkommen. Der Caritasverband für das Erzbistum Hamburg (Projekt Stromspar-Check) informiert über das Programm, prüft die Voraussetzungen und begleitet die Antragstellung. Voraussetzung ist ein geeigneter Balkon oder eine Terrasse mit Außensteckdose.

Häufige Fragen

Wer kann die Hamburger Balkonkraftwerk-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Hamburger Haushalte mit geringem Einkommen, etwa Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG sowie Haushalte, deren Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert wird die Anschaffung eines steckerfertigen Balkonkraftwerks mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten.
Welche Voraussetzungen muss der Haushalt erfüllen?
Der Haushalt benötigt einen geeigneten Balkon oder eine Terrasse, möglichst mit Südausrichtung, sowie eine Außensteckdose. Die Installation nehmen die Haushalte selbst vor.
Wer unterstützt bei Antrag und Vorfinanzierung?
Der Caritasverband für das Erzbistum Hamburg berät zu geeigneten Modulen, unterstützt bei der Abstimmung mit dem Vermieter und prüft bei Bedarf einen Vorschuss bis zur Auszahlung des Förderbetrags.

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