Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Hamburg |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Hamburg hat zusammen mit dem Caritasverband für das Erzbistum Hamburg das Programm „Balkonkraftwerk – Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen“ gestartet. Ziel ist es, aktiven Klimaschutz und die Teilhabe an der Energiewende unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen. Gefördert wird die Anschaffung steckerfertiger Solaranlagen, mit denen Haushalte ihre Stromkosten durch Eigenverbrauch senken können.
Passt Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen (Hamburg) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder BAföG bzw. Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag
Geeigneter Balkon oder Terrasse mit Außensteckdose, möglichst mit Südausrichtung
Wohnsitz in Hamburg
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind Hamburger Haushalte mit geringem Einkommen. Der Caritasverband für das Erzbistum Hamburg (Projekt Stromspar-Check) informiert über das Programm, prüft die Voraussetzungen und begleitet die Antragstellung. Voraussetzung ist ein geeigneter Balkon oder eine Terrasse mit Außensteckdose.
Häufige Fragen
Wer kann die Hamburger Balkonkraftwerk-Förderung beantragen?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Voraussetzungen muss der Haushalt erfüllen?
Wer unterstützt bei Antrag und Vorfinanzierung?
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