Auf einen Blick
| Förderart | Sonstige |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Student, Arbeitnehmer, Privatperson |
Worum geht es?
Während einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung sowie im Studium bestehen vorrangig Ansprüche auf Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld oder BAföG. Reichen diese Leistungen nicht aus oder bestehen sie nicht, können Auszubildende und Studierende in einer finanziellen Notsituation ergänzende Leistungen beim Jobcenter erhalten. Vorgesehen sind Zuschüsse für ergänzende Mehrbedarfe, eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen sowie ein Härtefallzuschuss für ältere Schüler ohne BAföG-Anspruch.
Passt Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Finanzielle Notsituation
Kein vorrangiger Anspruch auf Bürgergeld
Ausbildung, Studium oder berufsvorbereitende Maßnahme
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag beim Jobcenter
Die Leistungen werden beim zuständigen Jobcenter beantragt.
- 02
Notsituation nachweisen
Voraussetzung ist eine finanzielle Notsituation, in der der Lebensunterhalt nicht selbst bestritten werden kann.
- 03
Kein vorrangiger Anspruch
In der Regel darf kein vorrangiger Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
Häufige Fragen
Muss ich das Härtefalldarlehen zurückzahlen?
Wer bekommt einen Härtefallzuschuss statt eines Darlehens?
Welche Zuschüsse gibt es zusätzlich zur Ausbildungsförderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleJobcenter / Bundesagentur für Arbeit
- [02]§ 27 SGB II – Leistungen für Auszubildendegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageJobcenter / Bundesagentur für Arbeit