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Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage

Auszubildende und Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten und keinen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld haben, können beim Jobcenter ergänzende Hilfen beantragen. Dazu zählen zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Mehrbedarfe sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.

Zuständig
Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sonstige
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit
Förderhöhe
Zielgruppe Student, Arbeitnehmer, Privatperson

Worum geht es?

Während einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung sowie im Studium bestehen vorrangig Ansprüche auf Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld oder BAföG. Reichen diese Leistungen nicht aus oder bestehen sie nicht, können Auszubildende und Studierende in einer finanziellen Notsituation ergänzende Leistungen beim Jobcenter erhalten. Vorgesehen sind Zuschüsse für ergänzende Mehrbedarfe, eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen sowie ein Härtefallzuschuss für ältere Schüler ohne BAföG-Anspruch.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Finanzielle Notsituation

Kein vorrangiger Anspruch auf Bürgergeld

Ausbildung, Studium oder berufsvorbereitende Maßnahme

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim Jobcenter

    Die Leistungen werden beim zuständigen Jobcenter beantragt.

  2. 02

    Notsituation nachweisen

    Voraussetzung ist eine finanzielle Notsituation, in der der Lebensunterhalt nicht selbst bestritten werden kann.

  3. 03

    Kein vorrangiger Anspruch

    In der Regel darf kein vorrangiger Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Häufige Fragen

Muss ich das Härtefalldarlehen zurückzahlen?
Ja. Das Härtefalldarlehen ist zinslos, muss aber nach der Ausbildung zurückgezahlt werden. Gleiches gilt für das Übergangsdarlehen für den ersten Ausbildungsmonat.
Wer bekommt einen Härtefallzuschuss statt eines Darlehens?
Den Härtefallzuschuss können Schüler in schulischer Ausbildung erhalten, die wegen Überschreitens der Altersgrenze von in der Regel 45 Jahren kein BAföG mehr bekommen. Studierende erhalten stattdessen nur ein Härtefalldarlehen.
Welche Zuschüsse gibt es zusätzlich zur Ausbildungsförderung?
Möglich sind Zuschüsse für Mehrbedarfe – etwa für werdende Mütter, Alleinerziehende oder eine medizinisch notwendige kostenaufwändige Ernährung – sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    § 27 SGB II – Leistungen für Auszubildende
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageJobcenter / Bundesagentur für Arbeit