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Zuschuss Land

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Bayern

Bayern fördert das Freiwillige Soziale Jahr durch Zuwendungen an zugelassene Träger als Projektförderung. Träger erhalten eine Teilnehmendenpauschale von 28 EUR pro Dienstmonat pro Teilnehmer für pädagogische Begleitung und Organisationskosten.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe
Zielgruppe Student

Worum geht es?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, das dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und Verantwortungsbewusstsein dient. Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe der FSJ-Förderrichtlinie (FSJ-FöR) die nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) zugelassenen Träger zur Durchführung des FSJ. Die pädagogische Begleitung der Teilnehmenden und die organisatorischen Aufwendungen werden durch Festbetragsfinanzierung gefördert.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Nach JFDG zugelassener Träger des FSJ

Pädagogische Fachkraft für Begleitung vorhanden (1 pro 40 Teilnehmende)

Eigenanteil mindestens 10% aus Eigenmitteln oder Drittmitteln

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragstellung durch zugelassene Träger

    Die Antragstellung erfolgt durch nach JFDG zugelassene Träger des FSJ; die Träger müssen die Mindeststandards für die FSJ-Qualität beachten.

  2. 02

    Qualitäts- und Eigenanteil-Voraussetzungen

    Eine pädagogische Fachkraft ist erforderlich (Verhältnis 1:40 Teilnehmende); der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % aus Eigen- oder Drittmitteln.

  3. 03

    Statistikmeldung abgeben

    Die Statistikmeldung erfolgt zum Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bis 15. Januar (Stichtag 1. Dezember).

Häufige Fragen

Wer erhält die Förderung?
Die nach § 10 Abs. 1 oder Abs. 2 JFDG für die Durchführung des FSJ in Bayern zugelassenen Träger erhalten die Förderung.
In welcher Form wird die Förderung gewährt?
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Träger erhalten eine Teilnehmendenpauschale von 28 EUR pro vollem Dienstmonat pro Teilnehmer.
Welche Eigenleistung ist erforderlich?
Der Träger muss einen angemessenen Anteil, in der Regel mindestens 10%, an den zuwendungsfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln oder Drittmitteln erbringen. Können Eigenmittel nicht eingebracht werden, kann der Anteil auch vollständig aus Drittmitteln stammen.
Welche Leistungen müssen Träger erbringen?
Träger müssen pädagogische Begleitung gemäß JFDG gewährleisten, Mindeststandards einhalten, Arbeitsmarktneutralität sicherstellen, Mindestbetrag Taschengeld (180 EUR) und eine jährliche Statistik zum StMAS melden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Bayern — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern
  2. [02]
    FSJ-Förderrichtlinie Bayern (FSJ-FöR)
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern
  3. [03]
    Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern