Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Förderhöhe | bis zu 25 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem wichtigen Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz (IPCEI-AI) arbeiten mehrere EU-Mitgliedstaaten an einem leistungsfähigen europäischen KI-Ökosystem. Hintergrund ist, dass europäische Akteure aus Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft vielfach auf Infrastrukturen und Lösungen von Anbietern aus Drittstaaten angewiesen sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat dazu am 26. Juni 2026 eine Förderrichtlinie erlassen, die im Bundesanzeiger (BAnz AT 27.07.2026 B1) veröffentlicht wurde. Sie zielt insbesondere auf Konsortialvorhaben „assoziierter Partner“, die das IPCEI-AI ergänzen; für „direkte Teilnehmer“ gelten eigene Fördergrundlagen, Bedingungen und Verfahren.
Gefördert werden hochinnovative und anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich KI-Technologien der nächsten Generation mit hoher Relevanz für das IPCEI-AI. Schwerpunkte sind Datenverarbeitung, souveräne Basismodelle auf Open-Source-Basis, souveräne sektorspezifische Modelle, KI-Bereitstellung und -Betrieb, offene Plattformen für KI, KI-Dienste im industriellen Umfeld, Cloud- und Edge-Technologien sowie übergreifende Vorhaben zu Governance, Meilensteinplanung und Transfer. Die Vorhaben sollen konkrete Verwertungsperspektiven eröffnen, die Anwenderbasis offener KI-Technologien erweitern und die Weiterentwicklung über die Förderphase hinaus unterstützen.
Der Technologiereifegrad soll in der Regel zwischen TRL 5 und TRL 8 liegen, die Laufzeit der Vorhaben in der Regel 36 Monate nicht überschreiten. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das IPCEI-AI vom Dezember 2025 ist keine Voraussetzung. Rechtsgrundlagen sind die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Richtlinie ist bis zum Auslaufen der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten befristet. Als Auslaufdatum der AGVO nennt die Richtlinie den 31. Dezember 2026. Wird die AGVO ohne relevante inhaltliche Änderungen verlängert, verlängert sich die Richtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2029 hinaus.
Passt IPCEI-AI zu dir?
7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sind Sie ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine Hochschule, eine Forschungseinrichtung, eine öffentliche Einrichtung oder eine sonstige Einrichtung mit FuEuI-Interesse? |
| Haben Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland? |
| Leistet Ihr Vorhaben einen wichtigen Beitrag zum IPCEI-AI und hat es einen klaren Bezug zur europäisch abgestimmten KI-Wertschöpfungskette? |
| Haben Sie mit den Arbeiten am Vorhaben noch nicht begonnen und noch keine dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen? |
| Können Sie die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern und Ihren Eigenanteil nachweisen (Bonitätsnachweis)? |
| Ist über Ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden? |
| Sind Sie jeder Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission zu einer unzulässigen Beihilfe nachgekommen? |
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Für Unternehmen ist die Förderung je Unternehmen und Vorhaben grundsätzlich auf 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung begrenzt. Im Einzelfall kann die Beihilfeintensität auf höchstens 60 Prozent steigen: um 10 Prozentpunkte bei mittleren und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen nach der KMU-Definition der EU sowie um 15 Prozentpunkte, wenn das Vorhaben eine wirksame Zusammenarbeit beinhaltet oder seine Ergebnisse weit verbreitet werden. Als wirksame Zusammenarbeit gilt die Kooperation zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, oder ein Vorhaben in mindestens zwei Mitgliedstaaten oder in einem Mitgliedstaat und einer Vertragspartei des EWR-Abkommens, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten bestreitet. Ebenso zählt die Zusammenarbeit mit Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die mindestens 10 Prozent der beihilfefähigen Kosten tragen und ihre eigenen Forschungsergebnisse veröffentlichen dürfen. Weite Verbreitung erreichen Ergebnisse über Konferenzen, Veröffentlichungen, Open-Access-Repositorien oder gebührenfreie beziehungsweise Open-Source-Software. Je Unternehmen und Vorhaben ist die Förderung auf höchstens 25 Millionen Euro begrenzt.
Forschungseinrichtungen, die Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen für Unternehmen durchführen, können im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Werden sie auf Kostenbasis gefördert, wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten erwartet.
Beihilfefähig sind Personalkosten für das im Vorhaben eingesetzte Personal, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden, Kosten für Auftragsforschung, Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden, und zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen. Grundlage sind die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) beziehungsweise auf Kostenbasis (AZK) des BMWE; eine pauschalierte Abrechnung ist ausgeschlossen. Mit anderen staatlichen Beihilfen kann die Förderung nur im Rahmen der Kumulierungsregeln des Artikels 8 AGVO kombiniert werden.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Vorhabenskizzen jederzeit eingereicht werden; bewertet werden sie jeweils zu den Stichtagen 31. Oktober und 30. April auf Basis der bis dahin vorliegenden Skizzen. Skizzen und förmliche Anträge sind verpflichtend über das elektronische Antragsportal easy-Online einzureichen, grundsätzlich per TAN-Verfahren oder mit qualifizierter elektronischer Signatur; Papieranträge sind ausgeschlossen. Die Skizze soll in deutscher Sprache als PDF eingereicht werden und in der Regel höchstens 20 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt umfassen. Sie muss ein fachlich beurteilbares Vorhabenkonzept und den Entwurf einer Finanzplanung enthalten; bei Verbundvorhaben sollen die finanziellen Angaben auch getrennt für die Einzelvorhaben dargestellt werden.
Die Skizzen stehen im Wettbewerb. Bewertet werden unter anderem Schlüssigkeit, Qualifikation, Finanzierbarkeit des Eigenanteils, Beitrag zu Arbeitsplätzen in Deutschland und Europa, Marktpotenzial, die Beteiligung von Start-ups und KMU, Beitrag und Anbindung an das IPCEI-AI, die Bereitstellung von Open-Source-Technologien, Transfer sowie der Innovationsgehalt. Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, folgt bei ausreichenden Haushaltsmitteln eine Empfehlung zur Antragstellung. Mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen setzt sich das Verfahren fort und endet in der Regel mit der Bewilligung oder Ablehnung durch den Projektträger. Über Zuwendung und Höhe wird für jedes Unternehmen getrennt entschieden.
Zusätzlich kann das BMWE auf Grundlage der Richtlinie gesonderte Förderaufrufe für Einzel- und Verbundvorhaben veröffentlichen; sie werden unter www.ipcei-ai.de bekannt gegeben, und ihre Festlegungen sind dann zusätzlich bindend. Laut Richtlinie gehen Nachfragen per E-Mail an 8ra@bmwe.bund.de, solange noch kein Projektträger mit der Administration beauftragt ist.
Häufige Fragen
Wer kann eine Förderung nach der IPCEI-AI-Richtlinie erhalten?
Kann ich mit einem Einzelvorhaben teilnehmen?
Wie hoch ist die Förderung für Unternehmen?
Wie werden Forschungseinrichtungen gefördert?
Muss ich am Interessenbekundungsverfahren vom Dezember 2025 teilgenommen haben?
Wann und wie reiche ich eine Vorhabenskizze ein?
Darf ich mit dem Vorhaben vor der Bewilligung beginnen?
Wie lange gilt die IPCEI-AI-Förderrichtlinie?
Mehr zu IPCEI-AI und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
- Richtlinie zur Förderung innovativer Vorhaben im Rahmen des IPCEI-AI (BAnz AT 27.07.2026 B1)
- Informationsseite des BMWE zum IPCEI-AI mit Förderaufrufen
- Elektronisches Antragsportal easy-Online für Skizzen und Anträge
- Formularschrank des BMWE im Förderportal des Bundes (AZA, AZK, Nebenbestimmungen)
- Beschreibung der Wertschöpfungskette des IPCEI-AI (PDF, Englisch)
Unsere Quellen
- [01]IPCEI-AI: Förderung innovativer Vorhaben für Künstliche Intelligenz — Offizielle Programmseitebundesanzeiger.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
- [02]Informationsseite des BMWE zum IPCEI-AI mit Förderaufrufenipcei-ai.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
- [03]Formularschrank des BMWE im Förderportal des Bundes (AZA, AZK, Nebenbestimmungen)foerderportal.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
- [04]Beschreibung der Wertschöpfungskette des IPCEI-AI (PDF, Englisch)bundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.