Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Förderprogramm „Digital-Tech-to-Product – Entwicklung souveräner und marktorientierter Innovationen in digitalen Technologien“ will das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) exzellente Entwicklungsarbeit in marktfähige Innovationen überführen, die zur Wertschöpfung in Deutschland beitragen. Ziel ist es, die digitale Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, kritische technologische Abhängigkeiten zu verringern und europäische Wertschöpfung zu begünstigen. Die Förderrichtlinie hat das BMDS am 16. September 2026 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Gefördert werden schwerpunktmäßig produktorientierte Innovationsprojekte nach der erfolgreichen Technologiedemonstration in Einsatzumgebung (ca. TRL 6) bis zur vorkommerziellen Marktreife (TRL 8). Vorhaben nach dem Proof of Concept (ca. TRL 4 und 5) sind als Gegenstand nachgeordnet, aber möglich. Im Sinne der AGVO werden grundsätzlich Vorhaben der experimentellen Entwicklung unterstützt, Vorhaben der späten industriellen Forschung können einbezogen werden; Grundlagenforschung ist nicht Teil der Förderung. Das Programm ist technologie- und branchenoffen, inhaltliche Schwerpunkte legt das BMDS in den jeweiligen Förderaufrufen fest. Projekte, die ausschließlich dem Aufbau von Infrastruktur wie Servern, Rechenzentren oder Netzwerkinfrastruktur dienen, werden in der Regel nicht gefördert.
Die Förderung folgt dem Prinzip Market Pull statt Technology Push: Vorhaben müssen ein klar definiertes Markt- oder Gesellschaftsproblem mit nachweisbarer Nachfrage adressieren, das Produktdenken von Anfang an in der Projektlogik verankern und ein Geschäftsmodell mit klarem Verwertungsweg darstellen. Jedes Projekt muss signifikante Aktivitäten aus allen Bereichen enthalten: Technologieentwicklung mit Produkt-, Markt- und Nutzerorientierung, Verwertung und Skalierung, weiterführende Verwertung zur Markteinführung sowie digitale und technologische Souveränität. Antragsteller legen ihren Technologie-Stack offen und zeigen, wie sie kritische Abhängigkeiten verringern oder beherrschbar machen.
Der erste Förderaufruf vom 16. September 2026 nannte vier Schwerpunkte: Künstliche Intelligenz und KI-basierte Lösungen, Datenökosysteme, Cybersicherheit und Kryptografie sowie Cloud und Edge Computing. Er endete am 11. Oktober 2026; weitere Förderaufrufe folgen laut BMDS in den kommenden Monaten. Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Wird die AGVO ohne relevante inhaltliche Änderungen verlängert, verlängert sich die Richtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2029 hinaus.
Passt Digital-Tech-to-Product zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Haben Sie im Zeitraum der Auszahlung einen Sitz in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum? |
| Sind Sie ein KMU nach EU-Definition oder Partner in einem Verbundvorhaben, an dem ein KMU beteiligt ist? |
| Stellen Sie den Antrag weder als Privatperson noch als Personengesellschaft? |
| Ist die technologische Machbarkeit Ihrer Lösung bereits durch einen Proof of Concept oder eine Durchführbarkeitsstudie nachgewiesen? |
| Adressiert Ihr Vorhaben ein klar definiertes Markt- oder Gesellschaftsproblem mit nachweisbarer Nachfrage, das bestehende Angebote nicht oder nur unzureichend lösen? |
| Haben Sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und noch keinen ihm zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen? |
| Ist über Ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden? |
| Sind Gesamtfinanzierung und Verwertung Ihres Vorhabens gesichert und können Sie Ihre Bonität nachweisen? |
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt, als Anteilfinanzierung oder, ausschließlich bei De-minimis-Beihilfen, als Festbetragsfinanzierung und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Finanzierungsart, Höchstbetrag, Förderquoten und Laufzeit werden in den jeweiligen Förderaufrufen konkretisiert; laut Richtlinie beträgt die Laufzeit höchstens 36 Monate. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird gefordert: Bei einer Förderung auf Kostenbasis beträgt sie mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten, bei einer Förderung auf Ausgabenbasis wird eine Eigenbeteiligung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben erwartet. Hochschulen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten (Vollfinanzierung nur unter den Voraussetzungen der VV Nr. 2.4 zu § 44 BHO). Für Unternehmen richtet sich die maximale Förderquote nach Artikel 25 AGVO; für KMU kann sie im Einzelfall nach Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe a AGVO erhöht werden, für Verbundprojekte, welche die Bedingungen von Buchstabe b erfüllen, ebenfalls.
Förderfähig sind unter anderem die Entwicklung von Prototypen, MVPs und Demonstratoren, technische Validierungen in realen Einsatzumgebungen, Bedarfs-, Nutzer- und Marktanalysen, Pilotierungen in Reallaboren, die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen, die Vorbereitung von Zertifizierungen sowie Maßnahmen für digitale Souveränität wie offene Schnittstellen, austauschbare Komponenten und Open-Source-Komponenten. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste werden nach Artikel 28 AGVO oder als De-minimis-Beihilfe gefördert.
Im ersten Förderaufruf mit Einreichung bis zum 11. Oktober 2026 galten eine Laufzeit bis maximal 24 Monate und eine Förderung von bis zu 5 Millionen Euro pro Vorhaben, frühestmöglicher Projektstart war der 1. Januar 2027. Die Beihilfeintensität für experimentelle Entwicklung lag dort grundsätzlich bei bis zu 25 Prozent, für industrielle Forschung bei bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, jeweils erhöhbar nach Artikel 25 Absatz 6 AGVO; für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste bei höchstens 50 Prozent, unter den Voraussetzungen des Artikels 28 Absatz 4 AGVO bei bis zu 100 Prozent. Die maximale Verbund-Förderquote betrug 80 Prozent, höchstens drei Verbundpartner konnten eine Zuwendung erhalten, und beteiligte KMU sollten mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten oder Ausgaben übernehmen beziehungsweise Projektinhalte im Umfang von mindestens 20 Prozent der Zuwendung ausweisen. Diese Werte stammen aus dem ersten Aufruf; künftige Förderaufrufe legen Höchstbetrag, Laufzeit und Förderquoten jeweils selbst fest.
Wie stellst du den Antrag?
Derzeit ist kein Förderaufruf offen. Der erste Förderaufruf vom 16. September 2026 endete am 11. Oktober 2026; weitere Förderaufrufe folgen laut BMDS in den kommenden Monaten und werden auf der Internetseite des BMDS bekannt gegeben. Vorschläge für Einzel- und Verbundvorhaben werden auf Grundlage dieser Förderaufrufe eingereicht, in begründeten Ausnahmefällen auch initiativ.
Eingereicht wird über das elektronische Antragssystem easy-Online. Ob ein einstufiges oder zweistufiges Verfahren gilt, entscheidet der jeweilige Förderaufruf; im ersten Aufruf war das Verfahren zweistufig. In der ersten Stufe reicht der Antragsteller, bei Verbünden der vorgesehene Koordinator, eine Projektskizze mit erläuternden Anlagen insbesondere zur Bonität ein. Ausgewählt wird nach den Kriterien Impact, digitale Souveränität, Innovativität und Umsetzungsansatz, deren Gewichtung der Förderaufruf festlegt. In der zweiten Stufe legen die Antragsteller der als förderwürdig bewerteten Skizzen einen förmlichen Förderantrag mit detailliertem Finanzierungs-, Arbeits- und Verwertungsplan über easy-Online vor. Aus einer Projektskizze entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; das BMDS entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ausgaben und Kosten für Skizze und Antrag sind nicht zuwendungsfähig.
Fragen zur Förderung beantwortet die Förderberatung des Projektträgers TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH zusammen mit VDI/VDE Innovation + Technik GmbH unter dttp@tuv.com.
Häufige Fragen
Was fördert Digital-Tech-to-Product?
Wer kann eine Projektskizze einreichen?
Kann ich derzeit eine Projektskizze einreichen?
Wie hoch ist die Förderung?
Welcher Technologiereifegrad wird erwartet?
Was wird nicht gefördert?
Welche Pflichten gelten nach der Förderung?
Wie lange gilt die Förderrichtlinie?
An wen kann ich mich mit Fragen wenden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Digital-Tech-to-Product – Entwicklung souveräner und marktorientierter Innovationen in digitalen Technologien — Offizielle Programmseitebmds.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
- [02]Förderrichtlinie Digital-Tech-to-Product vom 16. September 2026bmds.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
- [03]FAQ des BMDS für Skizzeneinreicherbmds.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
- [04]Erster Förderaufruf vom 16. September 2026 (Einreichung bis 11. Oktober 2026)bmds.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.