Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bund (SGB II / SGB XII / AsylbLG) – kommunale Träger, Jobcenter |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien bessere Bildungs- und Entwicklungschancen. Berechtigt sind Personen bis 25 Jahren, deren Familien Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen decken können.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener bis 25 Jahre (Teilhabebudget bis 18 Jahre)
Familie bezieht Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld
Bildungs- und Teilhabebedarf kann nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen gedeckt werden
Wie stellst du den Antrag?
Wer bereits Bürgergeld bezieht, muss die meisten Leistungen (außer Lernförderung) nicht gesondert beantragen, sondern formlos beim zuständigen Jobcenter, der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt geltend machen. Bei Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen ist – außer beim Schulbedarf – ein vorheriger Antrag erforderlich. Bei Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld ist eine gesonderte (formlose) Antragstellung beim örtlichen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt nötig. Für Lernförderung ist stets ein gesonderter Antrag zu stellen.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Wie hoch ist der Zuschuss für den Schulbedarf?
Was deckt das Teilhabebudget ab?
Muss ich die Leistungen beantragen?
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