BundesBonus
Zuschuss Bund Aktuell bis 31.12.2026

Betriebliches Mobilitätsmanagement – Breitenförderung (mobil gewinnt)

Die Breitenförderung von mobil gewinnt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die erste Ideen oder ein Mobilitätskonzept für Betriebliches Mobilitätsmanagement haben und bewährte Standardmaßnahmen umsetzen wollen, etwa Radverkehrsinfrastruktur, Elektrifizierung des Fuhrparks oder Mobilitätstage. Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU. Die Einreichungsfrist endet am 31. Dezember 2026, das Vorhaben muss bis spätestens 30. Juni 2027 abgeschlossen sein.

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Breitenförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bereits erste Überlegungen oder ein Mobilitätskonzept für Betriebliches Mobilitätsmanagement haben, etwa zu den Arbeitswegen und Dienstreisen ihrer Mitarbeiter, zum Fuhrpark, zur Infrastruktur oder zum Besucher-, Kunden- und Lieferverkehr. Aus diesen Überlegungen können einzelne bewährte Standardmaßnahmen gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, die Elektrifizierung des Fuhrparks, die Nutzung von Lasten-Pedelecs anstelle von Pkw sowie die Organisation von Informationsveranstaltungen wie Mobilitäts- oder Gesundheitstagen. Eine Liste der förderfähigen Maßnahmen ist im Förderaufruf enthalten.

Voraussetzung für einen Antrag ist ein entsprechender Förderaufruf im Schwerpunkt Breitenförderung. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ vom 10. April 2024. Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU. Wer zunächst einen Überblick über mögliche Maßnahmen im eigenen Unternehmen erhalten möchte, kann die Förderung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes im Rahmen der Initialförderung nutzen.

Der Zuschuss beträgt 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen, höchstens 60.000 Euro. Die Seite weist darauf hin, dass für ein konkretes Vorhaben spezifischere Förderprogramme in Betracht kommen können.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Ist Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)? Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU.
Haben Sie bereits erste Überlegungen oder ein Mobilitätskonzept für Betriebliches Mobilitätsmanagement, aus dem Sie Standardmaßnahmen umsetzen möchten?
Steht Ihre Maßnahme auf der Liste der förderfähigen Maßnahmen im Förderaufruf (zum Beispiel Radverkehrsinfrastruktur, E-Fuhrpark, Mobilitätstage)?
Reichen Sie Ihren Förderantrag bis zum 31. Dezember 2026 ein?
Ist Ihr Vorhaben bis spätestens 30. Juni 2027 abgeschlossen?

Was bekommst du konkret?

Förderung ausgewählter, bewährter Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements aus einem vorhandenen Mobilitätskonzept oder ersten Ideen, zum Beispiel:

  • Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur
  • Elektrifizierung des Fuhrparks, Nutzung von Lasten-Pedelecs anstelle von Pkw
  • Informationsveranstaltungen wie Mobilitäts- oder Gesundheitstage

Gefördert wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 60.000 Euro:

  • 50 % für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter; Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro)
  • 60 % für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz/Jahresbilanz bis 10 Millionen Euro)

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen steht im Förderaufruf.

Wie stellst du den Antrag?

Alle Antragsunterlagen für die Breitenförderung sowie Kontakt für Hilfestellung und Beratung stehen auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Die Einreichungsfrist für Förderanträge endet am 31. Dezember 2026. Das Vorhaben muss bis spätestens 30. Juni 2027 abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU.

Häufige Fragen

Wer kann die Breitenförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Breitenförderung ist speziell auf KMU ausgerichtet, um eine breite Umsetzung von Maßnahmen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft Deutschlands zu fördern.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden einzelne bewährte Standardmaßnahmen aus ersten Überlegungen oder einem Mobilitätskonzept, zum Beispiel die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, die Elektrifizierung des Fuhrparks oder Informationsveranstaltungen wie Mobilitäts- oder Gesundheitstage. Eine Liste der förderfähigen Maßnahmen ist im Förderaufruf enthalten.
Bis wann muss der Antrag eingereicht und das Vorhaben abgeschlossen sein?
Die Einreichungsfrist für Förderanträge endet am 31. Dezember 2026. Das Vorhaben muss bis spätestens 30. Juni 2027 abgeschlossen sein.
Wo finde ich die Antragsunterlagen?
Alle Antragsunterlagen für die Breitenförderung sowie Kontakt für Hilfestellung und Beratung stehen auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Was ist der Unterschied zur Initialförderung?
Die Breitenförderung setzt voraus, dass erste Ideen oder ein Mobilitätskonzept vorliegen, aus dem einzelne Standardmaßnahmen umgesetzt werden. Wer zunächst einen Überblick über mögliche Maßnahmen im Unternehmen erhalten möchte, kann im Rahmen der Initialförderung die Förderung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes nutzen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Betriebliches Mobilitätsmanagement – Breitenförderung (mobil gewinnt) — Offizielle Programmseite
    mobil-gewinnt.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  2. [02]
    mobil gewinnt: Initialförderung
    mobil-gewinnt.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  3. [03]
    Förder- und Beratungsprogramme zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement
    mobil-gewinnt.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  4. [04]
    Förderrichtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement (BALM)
    balm.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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