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Zuschuss · bis 1.390 € Land

Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern)

Pflegefamilien, die ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufnehmen, erhalten vom zuständigen Jugendamt monatliches Pflegegeld. Es setzt sich aus dem Sachaufwand und den Kosten der Pflege und Erziehung zusammen und ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt – in Bayern als Orientierungswerte etwa 1.060 bis 1.390 Euro pro Monat.

Max. Förderung
1.390 €
pro Antrag
Zuständig
Jugendämter in Bayern (§ 33 SGB VIII)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Jugendämter in Bayern (§ 33 SGB VIII)
Förderhöhe 1.060 € – 1.390 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII nehmen Pflegefamilien ein Kind, für das in der Herkunftsfamilie keine angemessenen Erziehungsbedingungen bestehen, für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft auf. Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die das fallzuständige Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gewährt. Mit der Vermittlung verpflichtet sich das Jugendamt, den notwendigen Unterhalt des Kindes durch Pflegegeld sicherzustellen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII

Vom Jugendamt im Hilfeplanverfahren als bedarfsgerecht festgestellt

Festsetzung des Pflegegeldes durch das zuständige Jugendamt

Wie stellst du den Antrag?

Die Vollzeitpflege wird vom fallzuständigen Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gewährt; das Pflegegeld setzt das jeweilige Jugendamt fest. Pflegeeltern sollten Fragen zu Versicherungen und Beihilfen vorab mit ihrem zuständigen Jugendamt klären. Das Kindergeld für Pflegekinder wird nach den gesetzlichen Vorschriften auf die laufenden Leistungen angerechnet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld für Vollzeitpflege in Bayern?
Das Pflegegeld ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt. Die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und Städtetags (Stand 1.1.2024) nennen als Orientierung rund 1.060 Euro (0–6 Jahre), 1.202 Euro (7–12 Jahre) und 1.390 Euro (ab 13 Jahre) pro Monat. Die genaue Höhe setzt das Jugendamt fest.
Woraus setzt sich das Pflegegeld zusammen?
Es besteht aus dem Betrag für den Sachaufwand (z. B. Nahrung, Kleidung, Wohnen, Schulmaterial) und den Kosten der Pflege und Erziehung als Anerkennung der Erziehungsleistung.
Gibt es zusätzliche Beihilfen?
Bei Bedarf können ein Mehrbedarf bei Sonderpflege, Beihilfen für die Erstausstattung, wichtige Anlässe (z. B. Einschulung) oder Urlaubsfahrten sowie anteilige Erstattungen für Unfallversicherung und Alterssicherung geleistet werden.
Wird das Kindergeld angerechnet?
Ja, das Kindergeld für Pflegekinder wird nach den gesetzlichen Vorschriften auf die laufenden Leistungen angerechnet.

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