Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Zur Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität fördert die Bayerische Staatsregierung eine flächendeckende, nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur. Gefördert werden der Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten in sämtlichen Anwendungsbereichen sowie ergänzend der erforderliche Netzanschluss. Die konkreten Bedingungen (förderfähige Ladeleistung, Standortanforderungen, Anzahl der Ladepunkte, Boni) werden im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Passt Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern) zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Neubau oder Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität (öffentlich oder nicht-öffentlich)
Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung (keine vorzeitige Beauftragung/Bestellung)
Antragstellung innerhalb eines laufenden Förderaufrufs
Wie stellst du den Antrag?
Eine Antragstellung ist nur innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe möglich; außerhalb der Aufrufe können keine Anträge gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem der Bewilligungsstelle. Mit dem Vorhaben (z. B. Beauftragung des Netzanschlusses oder Bestellung der Ladeeinrichtung) darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Eine Standortfestlegung durch den Antragsteller ist erforderlich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für Ladeinfrastruktur in Bayern?
Wer ist antragsberechtigt?
Kann ich jederzeit einen Antrag stellen?
Darf ich vor der Bewilligung mit dem Aufbau beginnen?
Mehr zu Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern) und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.