BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land

Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)

Der Freistaat Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für die Elektromobilität – sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich zugänglich. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Kommunen, Vereine und freiberuflich Tätige. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird über zeitlich begrenzte Förderaufrufe vergeben.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderhöhe
Förderquote 60 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Zur Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität fördert die Bayerische Staatsregierung eine flächendeckende, nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur. Gefördert werden der Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten in sämtlichen Anwendungsbereichen sowie ergänzend der erforderliche Netzanschluss. Die konkreten Bedingungen (förderfähige Ladeleistung, Standortanforderungen, Anzahl der Ladepunkte, Boni) werden im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Neubau oder Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität (öffentlich oder nicht-öffentlich)

Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung (keine vorzeitige Beauftragung/Bestellung)

Antragstellung innerhalb eines laufenden Förderaufrufs

Wie stellst du den Antrag?

Eine Antragstellung ist nur innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe möglich; außerhalb der Aufrufe können keine Anträge gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem der Bewilligungsstelle. Mit dem Vorhaben (z. B. Beauftragung des Netzanschlusses oder Bestellung der Ladeeinrichtung) darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Eine Standortfestlegung durch den Antragsteller ist erforderlich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Ladeinfrastruktur in Bayern?
Eine prozentuale Zuwendung für Ladepunkte oder Netzanschluss liegt bei maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zusatzkriterien können die Obergrenze um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen; alternativ gelten pauschale Obergrenzen je Ladepunkt nach Ladeleistung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, also Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen, freiberuflich Tätige sowie Vereine, Verbände und Stiftungen.
Kann ich jederzeit einen Antrag stellen?
Nein. Anträge sind nur innerhalb der jeweils veröffentlichten Förderaufrufe möglich; außerhalb der Aufrufe können keine Anträge gestellt werden.
Darf ich vor der Bewilligung mit dem Aufbau beginnen?
Nein. Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden – als Vorhabenbeginn gilt bereits die Beauftragung des Netzanschlusses oder die Bestellung der Ladeeinrichtung.

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