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Zuschuss · bis 31 € Land

Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)

Der Freistaat Bayern bezuschusst die Teilnahme an Wochenendangeboten der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag). Antragsberechtigt sind Privatpersonen – Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen Großeltern. Der Zuschuss beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 Euro pro Kind und bis zu 30,50 Euro pro Erwachsenem.

Max. Förderung
31 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Bayern – Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern – Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Förderhöhe 27 € – 31 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich an alle Eltern und bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen von Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen die Beziehungen und die Kommunikation zwischen Paaren sowie zwischen Eltern und ihren Kindern verbessern. Gefördert werden Wochenendseminare, Vorträge oder vergleichbare Veranstaltungen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Mutter, Vater, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern (in Ausnahmefällen Großeltern)

Teilnahme an einem Wochenendangebot der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag)

Antrag mindestens drei Wochen vor Seminarbeginn

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern sowie in Ausnahmefällen Großeltern). Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn die Teilnahmebestätigung innerhalb von drei Monaten nach Ende des bewilligten Seminars eingereicht wird.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss zur Familienbildung am Wochenende beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen – Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern und Pflegeeltern sowie in Ausnahmefällen Großeltern (z. B. bei Krankheit der Eltern).
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 Euro für jedes berücksichtigungsfähige Kind und bis zu 30,50 Euro für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden.
Was ist nach dem Seminar zu beachten?
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nur, wenn die Teilnahmebestätigung innerhalb von drei Monaten nach Ende des bewilligten Seminars eingereicht wird.

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