Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern – Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales |
| Förderhöhe | 27 € – 31 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich an alle Eltern und bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen von Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen die Beziehungen und die Kommunikation zwischen Paaren sowie zwischen Eltern und ihren Kindern verbessern. Gefördert werden Wochenendseminare, Vorträge oder vergleichbare Veranstaltungen.
Passt Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Mutter, Vater, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern (in Ausnahmefällen Großeltern)
Teilnahme an einem Wochenendangebot der Eltern- und Familienbildung (Freitag bis Sonntag)
Antrag mindestens drei Wochen vor Seminarbeginn
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Mütter, Väter, Alleinerziehende, werdende Eltern, Pflegeeltern sowie in Ausnahmefällen Großeltern). Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn die Teilnahmebestätigung innerhalb von drei Monaten nach Ende des bewilligten Seminars eingereicht wird.
Häufige Fragen
Wer kann den Zuschuss zur Familienbildung am Wochenende beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Was ist nach dem Seminar zu beachten?
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