BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Bund

Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel

Zinsgünstiges Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für den Betriebsmittelbedarf von KMU der Aquakultur und Fischwirtschaft, etwa für den Kauf von Futter. Bis zu 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr, 100 Prozent Finanzierungsanteil. Zinsbonus für Junge Unternehmer unter 41 Jahren. Geltungsdauer bis 30.06.2030.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziert den Betriebsmittelbedarf kleiner und mittlerer Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, etwa für den Kauf von Futter. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen. Junge Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU der Aquakultur und Fischwirtschaft gemäß KMU-Definition der EU

Zweckgebundene Mittelverwendung gegenüber der Hausbank nachweisen

Keine Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten

Junge Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren erhalten Zinsbonus

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Hausbank kontaktieren

    Wenden Sie sich an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Die Antragsbearbeitung erfolgt über das FGCenter der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

  2. 02

    Antrag über Hausbank bei Landwirtschaftlicher Rentenbank einreichen

    Die Hausbank stellt den Antrag bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR). Das Programm ist gültig bis 30.06.2030.

Häufige Fragen

Wer kann das Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft gemäß KMU-Definition der EU. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können zu beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.
Wofür kann das Darlehen verwendet werden?
Das Darlehen finanziert den Betriebsmittelbedarf von Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft, etwa für den Kauf von Futter.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten, der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen, Investitionen in die Versuchsfischerei, Eigentumsübertragungen, direkte Besatzmaßnahmen, Umschuldungen sowie destruktive Fangmethoden.
Gibt es einen Zinsbonus?
Ja. Junge Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus zu den regulären Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  2. [02]
    Rentenbank Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
  3. [03]
    Aktuelle Konditionen Rentenbank
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank